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Ratgeber · Rentner Riester Rürup 2026

Riester & Rürup in der Auszahlung

Wer jahrelang gefördert vorgesorgt hat, fragt sich im Ruhestand: Wie wird die Zusatzrente besteuert? Riester und Rürup folgen dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung – aber unterschiedlich. Dieser Ratgeber erklärt, was in der Auszahlungsphase auf dich zukommt.

Beratung zur geförderten ZusatzrenteWas in der Ansparphase gefördert wurde, wird in der Rentenphase besteuert – das ist der Kern der nachgelagerten Besteuerung.

Riester- und Rürup-Verträge sind in der Ansparphase steuerlich begünstigt. Der Gegenwert dafür kommt in der Rente: Die Auszahlungen sind steuerpflichtig – bei beiden Formen aber nach eigenen Regeln.

Zuletzt fachlich geprüft am 12. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Die Rürup-Rente (Basisrente) wird wie die gesetzliche Rente mit dem Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn besteuert. Die Riester-Rente wird in der Auszahlungsphase in voller Höhe besteuert, weil die Beiträge zuvor durch Zulagen und Sonderausgabenabzug gefördert wurden. Beide Renten trägst du in die Anlage R ein. Steuern fallen nur an, wenn dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) übersteigt.

Nachgelagert – bei beiden

Sowohl Riester als auch Rürup nutzen die nachgelagerte Besteuerung: Was in der Einzahlphase steuerlich entlastet wurde, wird in der Auszahlphase besteuert. Der Unterschied liegt darin, wie viel der Auszahlung steuerpflichtig ist.

Rürup-/Basisrente: mit Besteuerungsanteil

Die Rürup-Rente wird wie die gesetzliche Rente behandelt: Es zählt der Besteuerungsanteil, der sich nach dem Jahr des Rentenbeginns richtet. Ein Teil bleibt also über den Rentenfreibetrag steuerfrei. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als lebenslange Rente – eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich.

Riester-Rente: volle Besteuerung

Weil Riester-Beiträge durch Zulagen und den Sonderausgabenabzug besonders gefördert wurden, ist die Auszahlung in der Rentenphase voll steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 EStG). Dafür war die Förderung während des Sparens hoch. Möglich ist auch eine Teil-Kapitalauszahlung von bis zu 30 % zu Rentenbeginn.

Kleinbetragsrenten

Sehr kleine Riester-Renten dürfen als Einmalbetrag ausgezahlt werden. Diese Abfindung ist steuerpflichtig, kann aber über die Fünftelregelung ermäßigt besteuert werden – das mildert die Progression im Auszahlungsjahr.

In der Steuererklärung

Beide Renten gehören in die Anlage R (bei Riester in den gesonderten Teil für zertifizierte Verträge). Die Anbieter melden die Beträge elektronisch an die Finanzverwaltung; du überträgst sie aus der jährlichen Leistungsmitteilung. Ob dann tatsächlich Steuer anfällt, hängt von deinem Gesamteinkommen ab – siehe Erklärungspflicht für Rentner.


Deine Checkliste: geförderte Rente versteuern

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Was du zusammenstellen solltest

6 Punkte · Anlage R
  • Leistungsmitteilungen sammelnVon Riester- und Rürup-Anbieter.
  • Rürup mit Besteuerungsanteil ansetzenWie die gesetzliche Rente.
  • Riester voll erfassenAuszahlung ist steuerpflichtig.
  • Teil-Kapitalauszahlung prüfenBei Riester bis 30 % möglich.
  • Fünftelregelung bei AbfindungBei Kleinbetragsrenten denkbar.
  • In Anlage R eintragenGetrennt nach Rentenart.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie wird die Rürup-Rente in der Auszahlung besteuert?

Mit dem Besteuerungsanteil, der sich nach dem Jahr des Rentenbeginns richtet – genau wie die gesetzliche Rente. Ein Teil bleibt über den Rentenfreibetrag steuerfrei.

Warum ist die Riester-Rente voll steuerpflichtig?

Weil die Beiträge in der Ansparphase durch Zulagen und Sonderausgabenabzug gefördert wurden. Als Ausgleich wird die spätere Rente in voller Höhe besteuert.

Kann ich mir Riester teilweise auf einmal auszahlen lassen?

Ja, bis zu 30 % des angesparten Kapitals können zu Rentenbeginn als Einmalbetrag ausgezahlt werden. Der Rest fließt als lebenslange Rente.

Wo trage ich beide Renten ein?

In der Anlage R der Steuererklärung – Riester im gesonderten Bereich für zertifizierte Altersvorsorgeverträge. Die Werte stehen in der Leistungsmitteilung des Anbieters.

Muss ich überhaupt Steuern zahlen?

Nur, wenn dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag (2026: 12.348 €) übersteigt. Sonst bleiben die Renten trotz Steuerpflicht faktisch steuerfrei.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Werte wurden am 12. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 22 Nr. 1 & Nr. 5 EStG – Renten aus Basis- und Riester-Verträgen. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 10 EStG – Sonderausgaben (Vorsorge). Gesetze im Internet.
  3. § 34 EStG – Fünftelregelung. Gesetze im Internet.
  4. Grundfreibetrag 2026: 12.348 €. Teilkapitalauszahlung Riester bis 30 % gem. AltZertG.
SteuerNest Redaktion
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