Wer viel verdient und hohe Steuern zahlt, findet in der Rürup-Rente den stärksten legalen Vorsorge-Hebel. Seit 2023 sind die Beiträge zur Basisrente vollständig als Sonderausgaben absetzbar. Das macht sie besonders für Selbständige und Gutverdiener attraktiv. Dieser Ratgeber erklärt Höchstbeträge, Vor- und Nachteile für 2026.
Zuletzt fachlich geprüft am 9. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Beiträge zur Rürup-Rente (Basisrente) sind seit 2023 zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar – bis zum Höchstbetrag, der sich am Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung orientiert und 2026 bei rund 29.344 € (Ledige) bzw. 58.688 € (Zusammenveranlagung) liegt. Dafür ist die Rente nicht kapitalisierbar, nicht vererbbar und im Alter voll steuerpflichtig.
Was ist die Rürup-Rente?
Die Rürup- oder Basisrente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge, die der gesetzlichen Rente nachgebildet ist. Sie zeichnet sich durch einen hohen steuerlichen Abzug in der Ansparphase aus – zum Preis strenger Auszahlungsregeln.
Sie richtet sich vor allem an Selbständige und Freiberufler ohne Riester-Berechtigung sowie an Gutverdiener, die ihre Sonderausgaben-Höchstbeträge noch nicht ausgeschöpft haben.
Die Basisrente ist nicht kündbar, nicht kapitalisierbar (keine Einmalauszahlung), nicht beleihbar, nicht übertragbar und grundsätzlich nicht vererbbar. Ausgezahlt wird ausschließlich eine lebenslange Leibrente ab frühestens 62 Jahren. Wer Flexibilität braucht, ist hier falsch.
Der Sonderausgabenabzug
Beiträge zur Basisrente zählen zu den Altersvorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Seit 2023 sind sie zu 100 % abziehbar – bis zum Höchstbetrag, der sich am Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung orientiert.
| Veranlagung | Absetzbarer Höchstbetrag |
|---|---|
| Ledige | ca. 29.344 € |
| Zusammenveranlagung | ca. 58.688 € |
Wichtig: In diesen Höchstbetrag zählen auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu berufsständischen Versorgungswerken hinein. Der für Rürup nutzbare Spielraum ist also der Höchstbetrag abzüglich bereits geleisteter gesetzlicher Altersvorsorgebeiträge.
Rechenbeispiel
Ledig, Rürup-Beitrag 12.000 €, keine GRV-Beiträge
Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % fördert der Staat gut 5.000 € des Beitrags. Je höher der Steuersatz, desto größer der Effekt.
Für wen sich Rürup lohnt – und für wen nicht
Sinnvoll ist die Basisrente vor allem für:
- Selbständige und Freiberufler ohne gesetzliche Rentenversicherung und ohne Riester-Berechtigung
- Gutverdiener mit hohem Grenzsteuersatz und noch freiem Höchstbetrag
- Personen, die eine planbare lebenslange Rente und keine Flexibilität suchen
Weniger geeignet ist sie für junge Menschen mit niedrigem Steuersatz, für alle, die Kapital flexibel verfügbar halten möchten, und für Riester-Berechtigte mit Kindern, bei denen die Zulagenförderung oft attraktiver ist.
Besteuerung in der Auszahlung
Wie die gesetzliche Rente unterliegt auch die Basisrente der nachgelagerten Besteuerung. Der Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns – für 2026 beginnende Renten sind es 84 %, mit weiter steigender Tendenz bis zur Vollbesteuerung 2058. Der Steuervorteil der Ansparphase wird also teilweise nachgelagert ausgeglichen, meist zu einem niedrigeren Rentensteuersatz.

„Rürup ist ein Steuer-, kein Flexibilitätsprodukt: hoher Abzug jetzt, feste Leibrente später – nichts dazwischen.“
– SteuerNest Redaktion, geprüft nach § 10 EStG
Deine Checkliste: Rürup prüfen
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Was du vor dem Abschluss klären solltest
8 Punkte- Grenzsteuersatz einschätzenJe höher, desto größer der Vorteil.
- Freien Höchstbetrag ermittelnAbzüglich GRV-/Versorgungswerkbeiträge.
- Flexibilitätsbedarf prüfenKein Zugriff aufs Kapital – nur Leibrente.
- Vererbbarkeit bedenkenNur mit Zusatzbaustein für Hinterbliebene.
- Kostenquote vergleichenAuf günstige Nettotarife achten.
- Riester-Alternative prüfenFür Familien oft attraktiver.
- Beitrag flexibel wählenZuzahlungen in ertragsstarken Jahren.
- Anlage Vorsorgeaufwand abgebenFür den Sonderausgabenabzug nötig.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie viel der Rürup-Beiträge kann ich absetzen?
Seit 2023 sind Beiträge zur Basisrente zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar – bis zum Höchstbetrag von rund 29.344 € (Ledige) bzw. 58.688 € (Zusammenveranlagung) im Jahr 2026. In diesen Höchstbetrag zählen auch gesetzliche Rentenbeiträge hinein.
Für wen lohnt sich die Rürup-Rente?
Vor allem für Selbständige und Freiberufler ohne gesetzliche Rente sowie für Gutverdiener mit hohem Grenzsteuersatz und freiem Höchstbetrag. Wer Flexibilität oder Kapitalverfügbarkeit braucht, ist mit anderen Produkten besser bedient.
Kann ich mir das Kapital auszahlen lassen?
Nein. Die Basisrente ist nicht kapitalisierbar. Ausgezahlt wird ausschließlich eine lebenslange monatliche Leibrente ab frühestens 62 Jahren (bei älteren Verträgen 60). Eine Einmalauszahlung ist ausgeschlossen.
Ist die Rürup-Rente vererbbar?
Grundsätzlich nein. Ohne Zusatzvereinbarung verfällt das Kapital bei frühem Tod. Nur mit vertraglichen Zusatzbausteinen (Hinterbliebenenschutz, Beitragsrückgewähr) können Ehepartner oder Kinder abgesichert werden – das mindert allerdings die Rente.
Wird die Rürup-Rente im Alter besteuert?
Ja, nachgelagert wie die gesetzliche Rente. Der Besteuerungsanteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab – für 2026 beginnende Renten 84 %. Der Steuervorteil der Ansparphase wird so teilweise ausgeglichen, meist zu einem niedrigeren Satz.
Kann ich Rürup und Riester gleichzeitig haben?
Ja. Beide Verträge sind kombinierbar und werden steuerlich getrennt behandelt. Für Familien mit Kindern ist oft Riester (wegen der Zulagen) vorrangig, für Gutverdiener und Selbständige Rürup.
Was passiert mit Rürup bei Arbeitslosigkeit (Bürgergeld)?
Das angesparte Rürup-Kapital ist grundsätzlich vor dem Zugriff im Bürgergeld-Bezug geschützt, da es nicht vor Renteneintritt verfügbar ist. Das ist ein Vorteil gegenüber flexibel verfügbaren Anlagen.
Wo trage ich Rürup-Beiträge ein?
In der Anlage Vorsorgeaufwand der Einkommensteuererklärung. Der Anbieter meldet die Beiträge in der Regel elektronisch an die Finanzverwaltung; du gibst sie zusätzlich in der Erklärung an.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Werte wurden am 9. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


