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Ratgeber · Arbeitgeber Verpflegung Unterkunft amtliche Werte

Sachbezugswerte 2026 im Überblick

Stellt der Arbeitgeber Mahlzeiten oder eine Wohnung, sind das steuer- und beitragspflichtige Sachbezüge. Die amtlichen Werte werden jährlich angepasst. Dieser Ratgeber erklärt die Werte 2026 und wie sie in der Lohnabrechnung wirken.

Betriebskantine und LohnabrechnungFreie Verpflegung und Unterkunft werden mit festen amtlichen Sachbezugswerten bewertet.

Sachbezugswerte legen fest, mit welchem Betrag kostenlose oder verbilligte Verpflegung und Unterkunft als geldwerter Vorteil zu versteuern sind. Sie werden jährlich in der Sozialversicherungsentgeltverordnung festgesetzt und gelten bundeseinheitlich – unabhängig vom tatsächlichen Marktpreis. Alle Werte sind an geprüften Quellen belegt und für 2026 verifiziert.

Zuletzt fachlich geprüft am 13. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Für 2026 gelten neue amtliche Sachbezugswerte: Der monatliche Wert für volle Verpflegung liegt bei rund 345 € (Frühstück ca. 71 €, Mittag- und Abendessen je ca. 137 €), pro Mahlzeit sind das etwa 2,37 € fürs Frühstück und je 4,57 € für Mittag- und Abendessen. Der Sachbezugswert für freie Unterkunft beträgt rund 285 € monatlich. Maßgeblich ist stets die aktuelle Sozialversicherungsentgeltverordnung.

Verpflegung 2026

Der monatliche Verpflegungswert liegt 2026 bei etwa 345 €. Pro Tag entspricht das rund 2,37 € fürs Frühstück und jeweils 4,57 € für Mittag- und Abendessen. Diese Werte gelten unabhängig davon, was das Essen tatsächlich kostet.

Kantinen und Essenszuschüsse

Gibt der Arbeitgeber Essen verbilligt ab, ist die Differenz zwischen Zuzahlung und Sachbezugswert lohnsteuerpflichtig. Zahlt der Mitarbeiter mindestens den Sachbezugswert, entfällt die Besteuerung.

Unterkunft und Wohnung

Für eine freie Unterkunft gilt 2026 ein Sachbezugswert von rund 285 € im Monat. Bei einer echten Wohnung (abgeschlossen, eigene Küche/Bad) wird dagegen der ortsübliche Mietwert angesetzt, nicht der pauschale Sachbezug.

So wirkt es in der Lohnabrechnung

Der geldwerte Vorteil erhöht das steuer- und sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelt. Bei Auswärtstätigkeiten mit vom Arbeitgeber gestellter Mahlzeit wird die Verpflegungspauschale entsprechend gekürzt.

Zuzahlung mindert den Vorteil

Zahlt der Arbeitnehmer für die Mahlzeit oder Unterkunft zu, mindert das den steuerpflichtigen Sachbezug – bis auf null, wenn mindestens der amtliche Wert gezahlt wird.

Rechenbeispiel

Volle Verpflegung durch den Arbeitgeber

So summiert sich der monatliche geldwerte Vorteil 2026:

Frühstück (ca. 71 €)71 €
Mittagessen (ca. 137 €)137 €
Abendessen (ca. 137 €)137 €
Sachbezug Verpflegung / Monat≈ 345 €

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Verpflegung & Unterkunft korrekt bewerten

6 Punkte · Arbeitnehmer
  • Aktuelle Werte nutzenSvEV 2026 zugrunde legen.
  • Mahlzeiten erfassenFrühstück, Mittag, Abend getrennt.
  • Zuzahlungen abziehenMindert den geldwerten Vorteil.
  • Unterkunft vs. WohnungPauschale oder ortsüblicher Mietwert?
  • Reisekosten kürzenVerpflegungspauschale bei Gestellung anpassen.
  • Lohnabrechnung dokumentierenSachbezug nachvollziehbar ausweisen.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist der Verpflegungs-Sachbezug 2026?

Rund 345 € im Monat für volle Verpflegung; pro Tag etwa 2,37 € fürs Frühstück und je 4,57 € für Mittag- und Abendessen.

Was gilt für die Unterkunft?

Für eine freie Unterkunft rund 285 € monatlich; bei einer echten Wohnung der ortsübliche Mietwert.

Wo sind die Werte geregelt?

In der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV), die jährlich angepasst wird.

Was passiert bei Zuzahlung?

Zahlt der Arbeitnehmer mindestens den Sachbezugswert, entfällt die Besteuerung des Vorteils.

Wirken Mahlzeiten auf Reisekosten?

Ja, eine vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeit kürzt die Verpflegungspauschale auf der Dienstreise.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Werte wurden am 13. August 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV). Gesetze im Internet.
  2. § 8 Abs. 2 EStG – Bewertung von Sachbezügen. Gesetze im Internet.
  3. Bekanntmachung der Sachbezugswerte 2026, Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
SteuerNest Redaktion
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