Nach § 3 Nr. 34 EStG bleiben Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung bis 600 € pro Jahr und Mitarbeiter steuer- und beitragsfrei. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen – in der Regel zertifizierte Präventionskurse nach dem Sozialgesetzbuch. Alle Werte sind an geprüften Quellen belegt und für 2026 verifiziert.
Zuletzt fachlich geprüft am 19. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Der Freibetrag beträgt 600 € pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr. Gefördert werden zertifizierte Maßnahmen zur Verhaltensprävention (z. B. Kurse zu Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung, Suchtprävention) sowie qualitätsgesicherte betriebliche Gesundheitsförderung. Die Leistung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Wird der Freibetrag überschritten, ist nur der übersteigende Betrag steuerpflichtig.
Was wird gefördert?
Steuerfrei sind vor allem zertifizierte Präventionskurse – etwa zu Rückengesundheit, Ernährung, Stressbewältigung oder Raucherentwöhnung – sowie qualitätsgesicherte Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung.
Reine Mitgliedsbeiträge fürs Fitnessstudio sind grundsätzlich nicht begünstigt. Begünstigt sind Kurse, die den Anforderungen der gesetzlichen Krankenkassen genügen (Präventionsleitfaden nach §§ 20, 20b SGB V).
Der 600-Euro-Freibetrag
Pro Mitarbeiter und Jahr bleiben 600 € steuer- und sozialversicherungsfrei. Wichtig: Es handelt sich um einen Freibetrag, nicht um eine Freigrenze – nur der über 600 € hinausgehende Betrag ist zu versteuern.
Zusätzlich zum Lohn
Die Leistung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Eine Umwandlung von Gehalt in eine steuerfreie Gesundheitsleistung ist nicht zulässig.
Wird bestehendes Gehalt umgewidmet, entfällt die Steuerfreiheit. Der Betrag muss echtes Zusatzentgelt sein.
Rückenkurs und Stressseminar im Jahr
So bleibt die Förderung 2026 steuerfrei:
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Den Freibetrag richtig nutzen
6 Punkte · Arbeitnehmer- Zertifizierte Kurse wählenNach Präventionsleitfaden SGB V.
- 600-€-Grenze beachtenNur Überschuss ist steuerpflichtig.
- Zusätzlich zum LohnKeine Gehaltsumwandlung.
- Nachweise sammelnTeilnahmebescheinigung & Rechnung.
- Fitnessstudio prüfenReiner Beitrag meist nicht begünstigt.
- Lohnkonto dokumentierenSteuerfreie Leistung erfassen.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist der Freibetrag 2026?
600 € pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr, steuer- und sozialversicherungsfrei.
Ist das ein Freibetrag oder eine Freigrenze?
Ein Freibetrag – nur der über 600 € hinausgehende Betrag ist steuerpflichtig.
Ist der Fitnessstudio-Beitrag begünstigt?
In der Regel nicht. Begünstigt sind zertifizierte Präventionskurse und qualitätsgesicherte Maßnahmen.
Kann ich Gehalt umwandeln?
Nein, die Leistung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden.
Welche Kurse zählen?
Etwa Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Suchtprävention nach dem Präventionsleitfaden der Krankenkassen.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Angaben wurden am 19. Juli 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


