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Ratgeber · Arbeitnehmer 600 € p. a. steuerfrei zertifiziert

Gesundheit im Job – 600 € steuerfrei

Arbeitgeber können jährlich bis zu 600 € pro Beschäftigtem steuer- und sozialabgabenfrei in die Gesundheit investieren – für Kurse, Präventionsmaßnahmen und mehr. Dieser Ratgeber erklärt, was gefördert wird und worauf zu achten ist.

Betriebliche Gesundheitsförderung im UnternehmenBis 600 € jährlich bleiben für zertifizierte Gesundheitsmaßnahmen steuerfrei.

Nach § 3 Nr. 34 EStG bleiben Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung bis 600 € pro Jahr und Mitarbeiter steuer- und beitragsfrei. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen – in der Regel zertifizierte Präventionskurse nach dem Sozialgesetzbuch. Alle Werte sind an geprüften Quellen belegt und für 2026 verifiziert.

Zuletzt fachlich geprüft am 19. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Der Freibetrag beträgt 600 € pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr. Gefördert werden zertifizierte Maßnahmen zur Verhaltensprävention (z. B. Kurse zu Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung, Suchtprävention) sowie qualitätsgesicherte betriebliche Gesundheitsförderung. Die Leistung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Wird der Freibetrag überschritten, ist nur der übersteigende Betrag steuerpflichtig.

Was wird gefördert?

Steuerfrei sind vor allem zertifizierte Präventionskurse – etwa zu Rückengesundheit, Ernährung, Stressbewältigung oder Raucherentwöhnung – sowie qualitätsgesicherte Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung.

Zertifizierung entscheidet

Reine Mitgliedsbeiträge fürs Fitnessstudio sind grundsätzlich nicht begünstigt. Begünstigt sind Kurse, die den Anforderungen der gesetzlichen Krankenkassen genügen (Präventionsleitfaden nach §§ 20, 20b SGB V).

Der 600-Euro-Freibetrag

Pro Mitarbeiter und Jahr bleiben 600 € steuer- und sozialversicherungsfrei. Wichtig: Es handelt sich um einen Freibetrag, nicht um eine Freigrenze – nur der über 600 € hinausgehende Betrag ist zu versteuern.

Zusätzlich zum Lohn

Die Leistung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Eine Umwandlung von Gehalt in eine steuerfreie Gesundheitsleistung ist nicht zulässig.

Nicht per Gehaltsumwandlung

Wird bestehendes Gehalt umgewidmet, entfällt die Steuerfreiheit. Der Betrag muss echtes Zusatzentgelt sein.

Rechenbeispiel

Rückenkurs und Stressseminar im Jahr

So bleibt die Förderung 2026 steuerfrei:

Rückenschul-Kurs (zertifiziert)280 €
Stressbewältigungs-Seminar300 €
Steuerfrei (bis 600 €)580 €

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Den Freibetrag richtig nutzen

6 Punkte · Arbeitnehmer
  • Zertifizierte Kurse wählenNach Präventionsleitfaden SGB V.
  • 600-€-Grenze beachtenNur Überschuss ist steuerpflichtig.
  • Zusätzlich zum LohnKeine Gehaltsumwandlung.
  • Nachweise sammelnTeilnahmebescheinigung & Rechnung.
  • Fitnessstudio prüfenReiner Beitrag meist nicht begünstigt.
  • Lohnkonto dokumentierenSteuerfreie Leistung erfassen.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist der Freibetrag 2026?

600 € pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr, steuer- und sozialversicherungsfrei.

Ist das ein Freibetrag oder eine Freigrenze?

Ein Freibetrag – nur der über 600 € hinausgehende Betrag ist steuerpflichtig.

Ist der Fitnessstudio-Beitrag begünstigt?

In der Regel nicht. Begünstigt sind zertifizierte Präventionskurse und qualitätsgesicherte Maßnahmen.

Kann ich Gehalt umwandeln?

Nein, die Leistung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden.

Welche Kurse zählen?

Etwa Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Suchtprävention nach dem Präventionsleitfaden der Krankenkassen.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben wurden am 19. Juli 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 3 Nr. 34 EStG – steuerfreie Gesundheitsförderung. Gesetze im Internet.
  2. § 20 SGB V – Primäre Prävention. Gesetze im Internet.
  3. Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands, Stand 2026.
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