Die Steuerklasse bestimmt nur, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird. Die endgültige Jahressteuer ergibt sich erst aus der Steuererklärung – bei III/V ist sie sogar Pflicht. Alle Werte sind an geprüften Quellen belegt und für 2026 verifiziert.
Zuletzt fachlich geprüft am 22. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
IV/IV passt bei ähnlich hohen Einkommen. III/V lohnt sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient – bringt aber oft Nachzahlungen und verpflichtet zur Abgabe der Steuererklärung. IV mit Faktor verteilt die Last möglichst exakt nach dem tatsächlichen Anteil und vermeidet große Abweichungen. Der Wechsel ist mehrfach im Jahr möglich, elektronisch über ELSTER. Wichtig: Lohnersatzleistungen wie Eltern-, Kranken- oder Kurzarbeitergeld richten sich nach dem Netto – deshalb sollte die Wahl vor solchen Phasen geplant werden.
IV/IV, III/V und IV mit Faktor
IV/IV behandelt beide Partner wie Ledige mit halben Freibeträgen – sinnvoll bei ähnlichen Gehältern. III/V überträgt die Freibeträge auf den Höherverdienenden; das Netto steigt bei ihm deutlich, der andere Teil zahlt in Klasse V überproportional viel.
IV mit Faktor berücksichtigt die Splittingwirkung anteilig: Jeder zahlt genau den Anteil, der seinem Einkommen entspricht. Das ist die genaueste Variante und vermeidet Überraschungen bei der Abrechnung.
So oft und so einfach wechselst du
Der Wechsel ist mehrfach pro Jahr möglich – online über ELSTER mit dem Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten“. Er wirkt ab dem Monat nach der Bearbeitung; eine rückwirkende Änderung nimmt das Finanzamt nur in Ausnahmefällen vor.
Elterngeld, Krankengeld und Kurzarbeitergeld bemessen sich nach dem Nettoentgelt. Wer vor der Bemessungszeit in eine günstigere Klasse wechselt, erhält mehr – bei Elterngeld zählt regelmäßig der Zwölfmonatszeitraum vor der Geburt.
Die Jahressteuer bleibt gleich
Egal welche Kombination: Über das Jahr zahlen Ehepaare bei Zusammenveranlagung dieselbe Einkommensteuer. Die Steuerklasse steuert nur den Vorabzug. Bei III/V und beim Faktorverfahren besteht deshalb eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung.
Bei III/V wird häufig zu wenig Lohnsteuer einbehalten. Rechne mit einer Nachzahlung und lege monatlich einen Puffer zurück.
Was sich politisch abzeichnet
Die Kombination III/V soll mittelfristig durch das Faktorverfahren ersetzt werden; entsprechende Pläne sind angekündigt, ein Inkrafttreten steht noch nicht fest. Wer heute III/V nutzt, sollte die Entwicklung beobachten und prüfen, ob der Wechsel zum Faktorverfahren schon jetzt die passendere Wahl ist.
Ehepaar mit 60.000 € und 24.000 € Bruttojahreslohn
So verschiebt die Wahl den monatlichen Abzug (Richtwerte):
Deine Checkliste: Steuerklassenwahl
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Die passende Kombination finden
6 Punkte · Familie- Einkommensverhältnis prüfenAb etwa 60:40 lohnt III/V zu prüfen.
- Faktorverfahren durchrechnenGenauester monatlicher Abzug.
- Lohnersatzleistungen planenEltern-, Kranken-, Kurzarbeitergeld.
- Wechsel in ELSTER beantragenWirkung ab dem Folgemonat.
- Abgabepflicht beachtenBei III/V und Faktor Pflicht.
- Nachzahlungspuffer bildenMonatlich zurücklegen.
Häufige Fragen (FAQ)
Welche Steuerklassenkombination ist die beste?
Bei ähnlichen Einkommen IV/IV, bei großem Unterschied III/V für mehr monatliches Netto – am genauesten ist IV mit Faktor.
Wie oft darf ich die Steuerklasse wechseln?
Mehrfach im Jahr; der Antrag läuft elektronisch über ELSTER und wirkt ab dem Folgemonat.
Spare ich mit III/V insgesamt Steuern?
Nein. Die Jahressteuer ist identisch – III/V verschiebt nur den Abzug und führt oft zu Nachzahlungen.
Warum ist die Steuerklasse für das Elterngeld wichtig?
Weil Lohnersatzleistungen nach dem Nettoentgelt berechnet werden. Ein früher Wechsel in eine günstigere Klasse erhöht die Leistung.
Wird III/V abgeschafft?
Ein Ersatz durch das Faktorverfahren ist politisch angekündigt, ein verbindlicher Termin steht bislang nicht fest.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Werte wurden am 22. Juli 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


