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News · FamilieKinderfreibetrag6.828 €Günstigerprüfung

Kinderfreibetrag 2026 steigt auf 6.828 €

Zusammen mit dem Grundfreibetrag hebt der Gesetzgeber 2026 auch den Kinderfreibetrag an. Wir erklären, wie er mit dem Kindergeld zusammenspielt und wann die Günstigerprüfung zu deinen Gunsten ausfällt.

Familie mit KindernDer Kinderfreibetrag stellt das Existenzminimum des Kindes steuerfrei – 2026 steigt er erneut an.

Der Kinderfreibetrag sichert das Existenzminimum des Kindes steuerfrei. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Kindergeld oder Freibetrag günstiger ist.

Zuletzt fachlich geprüft am 17. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Der Kinderfreibetrag beträgt 2026 zusammen mit dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA) 6.828 € je Kind bei zusammenveranlagten Eltern. Das Kindergeld bleibt bei 259 € monatlich. In der Veranlagung führt das Finanzamt automatisch die Günstigerprüfung durch.

Die Werte im Überblick

Kinderfreibetrag & Kindergeld 2026
GrößeWert 2026
Kinderfreibetrag (sächliches Existenzminimum)ca. 4.968 €
BEA-Freibetrag1.860 €
Kinderfreibetrag gesamt (Elternpaar)6.828 €
je Elternteil3.414 €
Kindergeld je Kind/Monat259 €

Bei getrennt lebenden oder einzeln veranlagten Eltern wird jeweils die Hälfte der Freibeträge berücksichtigt.

So funktioniert die Günstigerprüfung

Das Finanzamt vergleicht die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag mit dem im Jahr gezahlten Kindergeld. Es wird die für dich günstigere Variante angesetzt. Bei niedrigen bis mittleren Einkommen ist meist das Kindergeld vorteilhafter, bei höheren Einkommen der Freibetrag.

Beispiel · Elternpaar, ein Kind

Steuerersparnis durch Freibetrag

Kindergeld im Jahr3.108 €
Ersparnis durch Kinderfreibetragca. 2.870 €
angesetzt wirdKindergeld (günstiger)

Fällt die Freibetragsersparnis höher aus als das Kindergeld, rechnet das Finanzamt das Kindergeld gegen und setzt den Freibetrag an.

Was Eltern beachten sollten

Kindergeld muss bei der Familienkasse beantragt werden; der Kinderfreibetrag wirkt automatisch in der Veranlagung. Für den Lohnsteuerabzug ist der Freibetrag als Zahl der Kinderfreibeträge in den ELStAM hinterlegt und beeinflusst Soli und Kirchensteuer.


Deine Checkliste

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Kinderfreibetrag nutzen

6 Punkte
  • Kindergeld beantragt?Antrag bei der Familienkasse stellen.
  • Freibetragshöhe kennen6.828 € je Kind (Elternpaar).
  • Günstigerprüfung verstehenFinanzamt vergleicht automatisch.
  • Zählkinder & ELStAM prüfenKinderfreibetragszahl kontrollieren.
  • Getrennt lebend?Hälftige Aufteilung beachten.
  • Volljährige KinderAnspruch bei Ausbildung prüfen.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist der Kinderfreibetrag 2026?

Zusammen mit dem BEA-Freibetrag 6.828 € je Kind bei einem Elternpaar, also 3.414 € je Elternteil.

Bekomme ich Kindergeld und Freibetrag gleichzeitig?

Nein. Das Finanzamt setzt per Günstigerprüfung entweder das Kindergeld oder den Freibetrag an.

Wie hoch ist das Kindergeld 2026?

259 € pro Kind und Monat.

Muss ich die Günstigerprüfung beantragen?

Nein, sie erfolgt automatisch im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung.

Ab welchem Einkommen lohnt der Freibetrag?

Tendenziell ab höheren Einkommen; die genaue Grenze hängt vom Steuersatz und der Kinderzahl ab.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben wurden am 17. Juli 2026 anhand der folgenden Primärquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 32 EStG – Kinder, Freibeträge. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. BMF – Familienleistungen 2026. BMF, 2026.
  3. Familienkasse – Kindergeld. Bundesagentur für Arbeit, 2026.
SteuerNest Redaktion
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Zahl gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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