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News · Gesetz§ 32a EStGGrundfreibetrag2026

Grundfreibetrag 2026: 12.348 € bleiben steuerfrei

Zum Veranlagungszeitraum 2026 steigt der steuerliche Grundfreibetrag auf 12.348 € je Person. Wir erklären, warum der Gesetzgeber ihn anhebt, wie er im Einkommensteuertarif wirkt und was das für dein Nettoeinkommen bedeutet.

Beratung zum Einkommensteuertarif 2026Der Grundfreibetrag stellt das sächliche Existenzminimum steuerfrei – er wird jährlich an die Preisentwicklung angepasst.

Der Grundfreibetrag sichert das Existenzminimum steuerfrei ab – und steigt 2026 erneut. Wer die Systematik kennt, versteht seinen Steuerbescheid besser.

Zuletzt fachlich geprüft am 7. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Der Grundfreibetrag beträgt 2026 12.348 € je Person, bei zusammenveranlagten Ehe- und Lebenspartnern 24.696 €. Bis zu dieser Höhe fällt keine Einkommensteuer an. Die Anhebung gleicht die Preisentwicklung aus und dämpft die kalte Progression. Erst ab dem ersten Euro darüber greift der progressive Tarif ab einem Eingangssteuersatz von 14 %.

Was der Grundfreibetrag leistet

Der Grundfreibetrag nach § 32a EStG stellt das sogenannte sächliche Existenzminimum steuerfrei. Er ist verfassungsrechtlich geboten: Der Staat darf jenen Teil des Einkommens nicht besteuern, den ein Mensch zur Deckung seines notwendigen Lebensbedarfs benötigt.

Anders als ein Freibetrag, den man beantragen muss, ist der Grundfreibetrag bereits in den Einkommensteuertarif eingearbeitet. Er wirkt automatisch – im Lohnsteuerabzug ebenso wie in der Veranlagung.

Die Werte für 2026 im Überblick

Der Gesetzgeber orientiert sich am regelmäßig fortgeschriebenen Existenzminimumbericht der Bundesregierung. Für 2026 ergeben sich folgende Eckwerte:

Grundfreibetrag & Tarifeckwerte 2026
GrößeWert 2026
Grundfreibetrag (Einzelveranlagung)12.348 €
Grundfreibetrag (Zusammenveranlagung)24.696 €
Eingangssteuersatz14 %
Spitzensteuersatz (ab)42 %
Reichensteuer45 %

Bis zum Grundfreibetrag beträgt die Steuer 0 €. Jeder darüber hinausgehende Euro wird mit dem progressiv steigenden Grenzsteuersatz belastet, beginnend bei 14 %.

Was das für dein Nettoeinkommen bedeutet

Die Anhebung des Grundfreibetrags entlastet alle Steuerpflichtigen, weil sich der gesamte Tarifverlauf nach rechts verschiebt. Zusammen mit der Anpassung der übrigen Tarifeckwerte wirkt sie der kalten Progression entgegen – also dem Effekt, dass reine Inflationsausgleiche durch die Progression überproportional besteuert würden.

Zusammenspiel mit dem Kinderfreibetrag

Parallel zum Grundfreibetrag hebt der Gesetzgeber den Kinderfreibetrag an. Beide Werte folgen demselben verfassungsrechtlichen Prinzip: Das Existenzminimum von Erwachsenen und Kindern muss steuerfrei bleiben.

Rechenbeispiel · Alleinstehende Arbeitnehmerin

Zu versteuerndes Einkommen 30.000 €

Zu versteuerndes Einkommen30.000 €
davon steuerfrei (Grundfreibetrag)12.348 €
tariflich belastet17.652 €

Nur der Teil oberhalb von 12.348 € unterliegt dem progressiven Tarif. Die Anhebung gegenüber dem Vorjahr senkt die Steuerlast spürbar, ohne dass sich das Bruttoeinkommen ändert.


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Grundfreibetrag richtig einordnen

8 Punkte
  • Grundfreibetrag kennen12.348 € / 24.696 € bei Zusammenveranlagung.
  • Veranlagungsart prüfenZusammenveranlagung verdoppelt den Freibetrag.
  • Lohnsteuerabzug kontrollierenDer Freibetrag ist in der Steuerklasse bereits berücksichtigt.
  • Nebeneinkünfte beachtenAuch sie zählen zum zu versteuernden Einkommen.
  • Kalte Progression verstehenTarifeckwerte werden jährlich angepasst.
  • Steuererklärung prüfenBei geringem Einkommen droht keine Steuer – Erstattung möglich.
  • Kinderfreibetrag mitdenkenWird separat vom Grundfreibetrag gewährt.
  • Bei Zweifeln nachrechnenDer KI-Assistent schätzt deine Belastung.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

Er beträgt 12.348 € je Person und 24.696 € bei zusammenveranlagten Ehe- oder eingetragenen Lebenspartnern. Bis zu diesem Betrag fällt keine Einkommensteuer an.

Muss ich den Grundfreibetrag beantragen?

Nein. Er ist unmittelbar in den Einkommensteuertarif nach § 32a EStG eingearbeitet und wird sowohl beim Lohnsteuerabzug als auch bei der Veranlagung automatisch berücksichtigt.

Warum wird der Grundfreibetrag angehoben?

Das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass das sächliche Existenzminimum steuerfrei bleibt. Die Bundesregierung schreibt dieses Minimum regelmäßig im Existenzminimumbericht fort und passt den Freibetrag an.

Was ist die kalte Progression?

Als kalte Progression bezeichnet man den Effekt, dass Einkommenszuwächse, die lediglich die Inflation ausgleichen, durch den progressiven Tarif zu einer real höheren Steuerbelastung führen. Die jährliche Anpassung der Tarifeckwerte wirkt dem entgegen.

Gilt der Grundfreibetrag auch für Rentner?

Ja. Auch Renteneinkünfte werden dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet und profitieren vom Grundfreibetrag. Ob Steuer anfällt, hängt vom steuerpflichtigen Rentenanteil und weiteren Einkünften ab.

Verdoppelt sich der Freibetrag bei Ehepaaren?

Bei Zusammenveranlagung wird der doppelte Grundfreibetrag von 24.696 € gewährt. Das ist Teil des Ehegattensplittings, bei dem das gemeinsame Einkommen hälftig auf beide Partner verteilt wird.

Zählen Kapitalerträge zum Grundfreibetrag?

Kapitalerträge unterliegen grundsätzlich der Abgeltungsteuer. Über die Günstigerprüfung können sie in die tarifliche Besteuerung einbezogen werden, sodass bei geringem Gesamteinkommen der Grundfreibetrag greift.

Was passiert genau am Grundfreibetrag?

Bis 12.348 € beträgt die Einkommensteuer 0 €. Der erste darüber liegende Euro wird mit dem Eingangssteuersatz von 14 % belastet, der dann progressiv ansteigt.

Bekomme ich zu viel gezahlte Lohnsteuer zurück?

Wenn dein Jahreseinkommen unter oder nur knapp über dem Grundfreibetrag liegt, aber unterjährig Lohnsteuer einbehalten wurde, führt die Steuererklärung regelmäßig zu einer Erstattung.

Wo ist der Grundfreibetrag gesetzlich geregelt?

Die Höhe ergibt sich aus dem Einkommensteuertarif in § 32a EStG. Die zugrunde liegenden Beträge werden über das jeweilige Jahressteuer- bzw. Steuerfortentwicklungsgesetz festgelegt.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Werte wurden am 7. Juli 2026 anhand der folgenden Primärquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 32a EStG – Einkommensteuertarif. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. Bundesfinanzministerium – Steuertarif & Grundfreibetrag. BMF, 2026.
  3. Existenzminimumbericht der Bundesregierung. Bundesregierung, laufende Fortschreibung.
SteuerNest Redaktion
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Zahl gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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