Zweimal im Jahr – im Mai und im Oktober – legt der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ seine Prognose vor. Er ist ein Beirat beim Bundesfinanzministerium und besteht seit 1955. Die 170. Sitzung fand vom 5. bis 7. Mai 2026 in der Hansestadt Stralsund statt.
Die Zahlen sind keine Steuerpolitik, aber ihr Rahmen: Was geschätzt wird, taucht in Haushaltsplänen, Finanzausgleich und kommunalen Investitionsentscheidungen wieder auf.
Zuletzt fachlich geprüft am 31. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Den Ergebnissen der 170. Steuerschätzung zufolge liegen die Steuereinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden – unter Berücksichtigung der bis Mai 2026 in Kraft getretenen Steuerrechtsänderungen – im Jahr 2026 bei 998,7 Mrd. €. Für 2027 werden 1.033,3 Mrd. € erwartet. Gegenüber der Oktober-Schätzung 2025 wird gesamtstaatlich in allen Jahren des Schätzzeitraums mit einer schwächeren Entwicklung gerechnet. Grundlage waren die Eckwerte der Frühjahrsprojektion 2026 der Bundesregierung.
Das Ergebnis in Zahlen
Für den Schätzzeitraum 2026 bis 2030 erwartet der Arbeitskreis weiter steigende Einnahmen – aber auf niedrigerem Niveau als im Herbst 2025 angenommen. Die Abweichung liegt für die Jahre 2026 bis 2030 bei jährlich rund 17,2 bis 17,8 Mrd. €.
Erwartete Steuereinnahmen (Bund, Länder, Gemeinden)
Warum nach unten korrigiert wurde
Der Steuerschätzung lagen die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion 2026 zugrunde. Danach dürften von den finanz- und wirtschaftspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung stützende Impulse ausgehen; gleichzeitig belasten die eingetrübten weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und ein Energiepreisschock die Konjunktur. Die Bundesregierung rechnet für 2026 nur noch mit 0,5 % realem Wirtschaftswachstum.
Wie sich die Ausfälle verteilen
Für 2026 entfallen von den rund 17,8 Mrd. € Mindereinnahmen etwa 9,9 Mrd. € auf den Bund, 3,0 Mrd. € auf die Länder und 4,3 Mrd. € auf die Gemeinden. Für Kommunen ist das besonders spürbar, weil sie zugleich Investitions- und Sozialausgaben tragen – die Debatte über Hebesätze bei Grund- und Gewerbesteuer bekommt damit neuen Antrieb.
Eine Schätzung ändert kein Recht. Sie erhöht aber den Druck, geplante Entlastungen gegenzufinanzieren – erkennbar an den geplanten Kürzungen bei Handwerkerleistungen und der höheren Minijob-Pauschsteuer.
Was Steuerpflichtige davon haben
Konkret nutzbar sind die Zahlen als Frühindikator: Wer wissen will, wie belastbar geplante Entlastungen sind, schaut auf die Schätzung. Wer als Unternehmen plant, sollte im Blick behalten, dass finanzschwache Kommunen ihre Hebesätze anpassen – und dass eigene Vorauszahlungen bei sinkenden Gewinnen jederzeit herabgesetzt werden können.
Deine Checkliste: Steuerschätzung nutzen
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Steuerschätzung nutzen
5 Punkte · Steuerticker · Statistik- Hebesätze beobachtenKommunale Haushalte stehen unter Druck.
- Vorauszahlungen anpassenHerabsetzung bei sinkenden Gewinnen.
- Reformpläne einordnenGegenfinanzierung wird wahrscheinlicher.
- Oktober-Sitzung vormerkenNächste Schätzung im Saarland.
- Eigene Planung aktualisierenKonjunkturannahmen überprüfen.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch sind die erwarteten Steuereinnahmen 2026?
998,7 Mrd. € für Bund, Länder und Gemeinden, unter Berücksichtigung der bis Mai 2026 in Kraft getretenen Rechtsänderungen.
Und 2027?
1.033,3 Mrd. € nach den Ergebnissen der 170. Steuerschätzung.
Wer schätzt die Steuereinnahmen?
Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“, ein Beirat beim Bundesfinanzministerium, der seit 1955 besteht.
Wann tagt der Arbeitskreis wieder?
Turnusgemäß im Oktober 2026, die Sitzung findet im Saarland statt.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Angaben wurden am 31. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.
- Schwächere Wachstumserwartung aufgrund des Iran-Kriegs wirkt sich auf Steuerschätzung aus – Ergebnisse der 170. Steuerschätzung.
- Ergebnisse der 170. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom 5. bis 7. Mai 2026 in der Hansestadt Stralsund.
- Steuerschätzung & Steuereinnahmen.
- Steuerschätzung vom Mai 2026.


