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Ratgeber · Selbständige§ 3 Abs. 13–15 UStGAusgabe vs. EinlösungVerfall

Gutscheine: wann die Umsatzsteuer entsteht

Ob die Steuer schon beim Verkauf des Gutscheins oder erst bei der Einlösung fällig wird, entscheidet eine einzige Frage – und die falsche Antwort kostet in der Betriebsprüfung Zinsen.

Frau mit Tablet steht in einem hellen BüroSteht Leistungsort und Steuersatz schon bei der Ausgabe fest, ist es ein Einzweck-Gutschein.

Umsatzsteuerlich wird zwischen Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen unterschieden. Beim Einzweck-Gutschein stehen Leistungsort und geschuldeter Steuerbetrag bereits bei Ausgabe fest – die Steuer entsteht sofort. Beim Mehrzweck-Gutschein entsteht sie erst mit der tatsächlichen Leistung bei Einlösung.

Zuletzt fachlich geprüft am 25. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Ein Gutschein liegt vor, wenn der Inhaber ihn an Zahlungs statt für eine Leistung einsetzen kann und Leistung oder leistender Unternehmer auf dem Gutschein oder in den Bedingungen genannt sind. Reine Preisnachlassgutscheine sind keine Gutscheine in diesem Sinne. Einzweck-Gutscheine werden bei jeder Übertragung wie die zugrunde liegende Leistung behandelt; die spätere Einlösung ist umsatzsteuerlich nicht mehr relevant. Mehrzweck-Gutscheine sind bei Ausgabe ein bloßer Zahlungsmittelumtausch. Verfällt ein Einzweck-Gutschein, bleibt die Steuer bestehen; beim Mehrzweck-Gutschein entsteht sie mangels Leistung gar nicht.

Einzweck oder Mehrzweck – die Abgrenzung

Entscheidend ist, ob bei Ausgabe alle für die Besteuerung maßgeblichen Merkmale feststehen: der Ort der Leistung und der anzuwendende Steuersatz. Ein Gutschein über eine bestimmte Behandlung in einem bestimmten Studio ist ein Einzweck-Gutschein. Ein Wertgutschein über 50 € für ein Kaufhaus mit 7- und 19-prozentigen Sortimenten ist ein Mehrzweck-Gutschein.

Rechenbeispiel

Drei typische Fälle

Gutschein über ein Menü im eigenen RestaurantEinzweck – Steuer bei Ausgabe
Wertgutschein 50 € für gemischtes SortimentMehrzweck – Steuer bei Einlösung
Gutschein für Onlinekurs, EU-weit einlösbarMehrzweck – Ort offen
Rabattgutschein 10 % auf den nächsten Einkaufkein Gutschein im Sinne des UStG
Gutschein für Buchlieferung (7 %) im eigenen ShopEinzweck – Steuer bei Ausgabe

Einzweck-Gutschein: Steuer sofort

Jede Übertragung – auch durch Zwischenhändler – gilt als Lieferung oder sonstige Leistung. Der Ausgeber schuldet die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums der Ausgabe. Die spätere Einlösung ist kein steuerbarer Vorgang mehr. In der Rechnung ist die Umsatzsteuer offen auszuweisen; der gewerbliche Erwerber kann Vorsteuer ziehen.

Mehrzweck-Gutschein: Steuer erst bei Einlösung

Die Ausgabe ist nicht steuerbar – wirtschaftlich handelt es sich um den Tausch von Zahlungsmitteln. Erst die tatsächliche Leistung löst die Umsatzsteuer aus, dann mit dem für diese Leistung geltenden Steuersatz. Auf dem Beleg darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden – sonst droht die Steuerschuld nach § 14c UStG.

Vertriebsentgelte nicht vergessen

Verkauft ein Dritter deine Mehrzweck-Gutscheine gegen Provision, ist diese Vermittlungsleistung regulär steuerpflichtig – unabhängig davon, dass die Gutscheinausgabe selbst nicht steuerbar ist.

Verfall, Restguthaben und Rückgabe

Verfällt ein Einzweck-Gutschein ungenutzt, bleibt die bereits entstandene Steuer bestehen – eine Berichtigung kommt nur bei Rückzahlung an den Kunden in Betracht. Beim Mehrzweck-Gutschein entsteht mangels Leistung keine Umsatzsteuer; der vereinnahmte Betrag ist ertragsteuerlich als Ertrag zu erfassen, sobald der Anspruch erloschen ist. Restguthaben werden bei Einlösung anteilig behandelt.


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Gutscheine richtig einordnen

6 Punkte · Umsatzsteuer
  • Gutscheinart bestimmenStehen Ort und Steuersatz fest?
  • Bedingungen dokumentierenEinlösbarkeit klar und schriftlich regeln.
  • Belegtext prüfenBei Mehrzweck keine Umsatzsteuer ausweisen.
  • Voranmeldung zuordnenEinzweck im Zeitraum der Ausgabe.
  • Vertriebswege bewertenProvisionen an Dritte sind steuerpflichtig.
  • Verfall überwachenErtragsteuerliche Erfassung nach Ablauf.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist ein Einzweck-Gutschein?

Ein Gutschein, bei dem Leistungsort und Steuersatz bereits bei der Ausgabe feststehen. Die Umsatzsteuer entsteht sofort.

Wann entsteht die Steuer beim Mehrzweck-Gutschein?

Erst mit der tatsächlichen Leistung bei Einlösung, mit dem dann geltenden Steuersatz.

Darf ich auf einem Mehrzweck-Gutschein Umsatzsteuer ausweisen?

Nein. Ein Ausweis führt zur Steuerschuld nach § 14c UStG.

Was passiert, wenn ein Gutschein verfällt?

Beim Einzweck-Gutschein bleibt die Steuer bestehen, beim Mehrzweck-Gutschein entsteht sie gar nicht.

Sind Rabattgutscheine betroffen?

Nein. Reine Preisnachlassgutscheine sind keine Gutscheine im Sinne des Umsatzsteuerrechts.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben wurden am 25. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 3 Abs. 13 bis 15 UStG – Gutscheine. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 14c UStG – Unrichtiger Steuerausweis. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  3. Umsatzsteuer-Anwendungserlass Abschnitt 3.17 – Gutscheine, Rechtsstand 2026.
  4. Richtlinie (EU) 2016/1065 zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen.
SteuerNest Redaktion
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