Bei der Differenzbesteuerung ist nur die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis umsatzsteuerpflichtig – nicht der gesamte Verkaufserlös. Anwenden darf sie ein Wiederverkäufer, der bewegliche körperliche Gegenstände ohne Umsatzsteuerausweis erworben hat, typischerweise von Privatpersonen oder Kleinunternehmern. In der Rechnung darf dann keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden – ein Ausweis führt zur Steuerschuld nach § 14c UStG.
Zuletzt fachlich geprüft am 25. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Voraussetzung ist die Wiederverkäufereigenschaft, ein beweglicher körperlicher Gegenstand und ein Erwerb im Inland oder EU-Gebiet ohne Umsatzsteuer bzw. selbst differenzbesteuert. Ausgenommen sind Edelsteine und Edelmetalle. Aus der Marge wird die Umsatzsteuer herausgerechnet – bei 19 % also mit dem Faktor 19/119. Für Gegenstände mit einem Einkaufspreis bis 750 € kann die Gesamtdifferenz eines Besteuerungszeitraums gebildet werden. Die Rechnung muss den Hinweis auf die Sonderregelung enthalten und darf keine Umsatzsteuer ausweisen; die Aufzeichnungspflichten nach § 25a Abs. 6 UStG sind zwingend.
Wann § 25a UStG greift
Du musst Wiederverkäufer sein – also gewerbsmäßig mit beweglichen körperlichen Gegenständen handeln oder solche im eigenen Namen versteigern. Der Gegenstand muss ohne Umsatzsteuer erworben worden sein: von Privatpersonen, von Kleinunternehmern, von nicht vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern oder von einem anderen differenzbesteuernden Händler. Ausgeschlossen sind Edelsteine und Edelmetalle sowie innergemeinschaftlich steuerfrei erworbene Gegenstände.
Die Marge richtig berechnen
Bemessungsgrundlage ist der Betrag, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis übersteigt – abzüglich der darin enthaltenen Umsatzsteuer. Nebenkosten wie Reparaturen oder Aufbereitung erhöhen den Einkaufspreis nicht; die darauf entfallende Vorsteuer ist aber regulär abziehbar. Ein negativer Unterschiedsbetrag bleibt unberücksichtigt.
Gebrauchtwagen: Ankauf privat, Verkauf im Handel
Rechnung: Hinweis statt Steuerausweis
In der Rechnung ist auf die Sonderregelung hinzuweisen – je nach Warenart mit der Angabe „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“, „Kunstgegenstände/Sonderregelung“ oder „Sammlungsstücke und Antiquitäten/Sonderregelung“. Ein Umsatzsteuerbetrag darf nicht ausgewiesen werden.
Weist du in einer differenzbesteuerten Rechnung Umsatzsteuer aus, schuldest du diesen Betrag zusätzlich – der Käufer darf ihn trotzdem nicht als Vorsteuer abziehen. Prüfe deine Rechnungsvorlagen und Shop-Systeme, bevor die erste Rechnung rausgeht.
Aufzeichnungspflichten und Wahlrecht
Für jeden Gegenstand sind Verkaufspreis, Einkaufspreis und Bemessungsgrundlage getrennt aufzuzeichnen; bei der Gesamtdifferenz genügt die Summe der Ein- und Verkäufe des Zeitraums. Du kannst außerdem für jede einzelne Lieferung zur Regelbesteuerung optieren – sinnvoll, wenn dein Kunde vorsteuerabzugsberechtigt ist und den offenen Steuerausweis braucht.
Deine Checkliste: Differenzbesteuerung sauber anwenden
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Differenzbesteuerung sauber anwenden
6 Punkte · Handel- Wiederverkäufer-Status klärenGewerbsmäßiger Handel mit beweglichen Gegenständen.
- Ankaufsbelege sichernName, Anschrift, Gegenstand, Preis – auch bei Privatankauf.
- Marge korrekt herausrechnen19/119 aus dem Unterschiedsbetrag.
- Rechnungstext prüfenHinweis statt Steuerausweis – nie beides.
- Gesamtdifferenz erwägenFür Waren bis 750 € Einkaufspreis.
- Option prüfenBei B2B-Kunden ggf. Regelbesteuerung wählen.
Häufige Fragen (FAQ)
Was ist die Differenzbesteuerung?
Eine Sonderregelung für Wiederverkäufer: Umsatzsteuer fällt nur auf die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis an.
Darf ich Umsatzsteuer ausweisen?
Nein. In differenzbesteuerten Rechnungen ist der Steuerausweis unzulässig und löst eine zusätzliche Steuerschuld nach § 14c UStG aus.
Wie funktioniert die Gesamtdifferenz?
Bei Gegenständen mit Einkaufspreis bis 750 € darfst du die Summe aller Ein- und Verkäufe eines Zeitraums gegenüberstellen.
Erhöhen Reparaturkosten den Einkaufspreis?
Nein. Sie mindern die Marge nicht, die Vorsteuer daraus ist aber regulär abziehbar.
Kann ich pro Verkauf wechseln?
Ja. Für jede einzelne Lieferung kannst du auf die Regelbesteuerung optieren.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Angaben wurden am 25. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


