Die Kernidee in Kürze – und darunter alles zum Nachlesen samt Rechnern, Mustern und dem passenden Ratgeber.
Darum geht's in diesem Video
Geschäftliche Bewirtung ist zu 70 Prozent als Betriebsausgabe abziehbar, die Vorsteuer dagegen zu 100 Prozent. Voraussetzung ist ein maschineller Bewirtungsbeleg mit Anlass und Teilnehmern – handschriftliche Notizen auf dem Kassenzettel genügen nicht mehr.
Im Video grenzen wir außerdem die Bewirtung von den Verpflegungspauschalen auf Reisen ab und zeigen, was bei Mitarbeiterbewirtung gilt.
Das lernst du
- Warum nur 70 Prozent abziehbar sind.
- Welche Angaben der Beleg braucht.
- Wie sich Bewirtung und Reisekosten unterscheiden.
- Was bei Mitarbeiterbewirtung gilt.

„Ohne Anlass und Teilnehmer auf dem Beleg streicht das Finanzamt die ganze Bewirtung.“
– SteuerNest Videoratgeber · Selbständig starten
Kapitel im Video
- 0:0070 zu 100
- 0:40Der Bewirtungsbeleg
- 1:15Abgrenzung zu Reisekosten
Jetzt vertiefen
Du willst tiefer einsteigen? Diese Inhalte passen genau zu diesem Video – mit Beispielen, Rechnern und Vorlagen.
