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Videoratgeber · Influencer & CreatorVideo2:05 Min

Produktproben & Geschenke versteuern

Das kostenlose Paket ist selten kostenlos: Wann Sachzuwendungen als Einnahme gelten und wie du sie bewertest.

Videostill: Produktproben & Geschenke versteuern Influencer & Creator 2:05
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Kurzvideo · 2:05 Min

Die Kernidee in Kürze – und darunter alles zum Nachlesen samt Rechnern, Mustern und dem passenden Ratgeber.

Darum geht's in diesem Video

Erhältst du Produkte für eine Gegenleistung – Post, Story, Review –, ist das ein Tauschgeschäft: Die Zuwendung ist Einnahme in Höhe des üblichen Endpreises, und die Gegenleistung ist umsatzsteuerlich relevant. Nur echte, unaufgeforderte Geschenke ohne Gegenleistung bleiben außen vor.

Wenn das Unternehmen die Steuer pauschal nach § 37b EStG übernimmt, musst du nichts ansetzen – das muss aber dokumentiert sein. Im Video zeigen wir die Bewertung und die typischen Fallen bei Barter-Deals.

Das lernst du

  • Wann eine Sachzuwendung Einnahme ist.
  • Wie du den Wert ansetzt.
  • Was § 37b EStG für dich bedeutet.
  • Wie du Barter-Deals dokumentierst.
SteuerNest Videoratgeber

„Sobald eine Story erwartet wird, ist das Paket bezahlt – nur nicht in Geld.“

– SteuerNest Videoratgeber · Influencer & Creator

Kapitel im Video

  • 0:00Geschenk oder Gegenleistung?
  • 0:45Bewertung
  • 1:20Pauschalsteuer § 37b EStG
  • 1:45Dokumentation

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