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Elektro-Dienstwagen: 0,25 statt 1 Prozent

Warum der elektrische Firmenwagen steuerlich so attraktiv ist – und ab welchem Listenpreis die Begünstigung endet.

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Die Kernidee in Kürze – und darunter alles zum Nachlesen samt Rechnern, Mustern und dem passenden Ratgeber.

Darum geht's in diesem Video

Für reine Elektrofahrzeuge wird der geldwerte Vorteil nur mit 0,25 % des Bruttolistenpreises pro Monat angesetzt statt mit 1 % – solange der Listenpreis die geltende Höchstgrenze nicht übersteigt. Darüber und bei Plug-in-Hybriden gilt 0,5 %.

Dazu kommt der Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Im Video rechnen wir beide Varianten an einem Beispiel gegenüber und zeigen, wann ein Fahrtenbuch trotzdem günstiger ist.

Das lernst du

  • Wann 0,25 %, 0,5 % oder 1 % gelten.
  • Wie der Zuschlag für den Arbeitsweg wirkt.
  • Was für Ladestrom und Wallbox gilt.
  • Wann sich ein Fahrtenbuch lohnt.
SteuerNest Videoratgeber

„Beim Elektro-Dienstwagen entscheidet der Bruttolistenpreis über ein Viertel oder ein ganzes Prozent.“

– SteuerNest Videoratgeber · Arbeitnehmer

Kapitel im Video

  • 0:00Die 0,25-%-Regel
  • 0:40Grenzen und Hybride
  • 1:15Zuschlag für den Arbeitsweg
  • 1:38Fahrtenbuch als Alternative

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