Die Kernidee in Kürze – und darunter alles zum Nachlesen samt Rechnern, Mustern und dem passenden Ratgeber.
Darum geht's in diesem Video
Für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte kannst du die Entfernungspauschale ansetzen. Ab 2026 gelten einheitliche 0,38 Euro je Kilometer der einfachen Entfernung – und zwar bereits ab dem ersten Kilometer. Gezählt wird nur die Hinfahrt, nicht Hin- und Rückweg.
Im 60-Sekunden-Video zeigen wir an einem Beispiel, wie schnell die Pauschale den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigt.
Das lernst du
- Wie hoch die Pauschale 2026 ist.
- Warum nur die einfache Entfernung zählt.
- Wann sich der Einzelnachweis lohnt.
- Was bei Bus und Bahn gilt.

„Für Pendler ist die Entfernungspauschale meist der größte Einzelposten in der Steuererklärung.“
– SteuerNest Videoratgeber · Steuer in 60 Sek.
Kapitel im Video
- 0:000,38 Euro je Kilometer
- 0:22Nur die einfache Strecke
- 0:40Beispielrechnung
Jetzt vertiefen
Du willst tiefer einsteigen? Diese Inhalte passen genau zu diesem Video – mit Beispielen, Rechnern und Vorlagen.
