Die doppelte Haushaltsführung ist einer der wirksamsten Abzugsposten für Arbeitnehmer: Unterkunftskosten am Arbeitsort bis 1.000 € pro Monat, Verpflegungspauschalen in den ersten drei Monaten und eine wöchentliche Heimfahrt. Vorausgesetzt: Es gibt am Arbeitsort eine Zweitwohnung. Ob ein Wohnmobil das leisten kann, hat das Finanzgericht Baden-Württemberg im Verfahren 4 K 221/25 geprüft – und verneint.
Zuletzt fachlich geprüft am 28. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Wer unter der Woche im Wohnmobil am Arbeitsort schläft, es am Wochenende aber für die Heimfahrten nutzt, hat nach Auffassung des Gerichts keine dauerhaft eingerichtete Zweitwohnung. Die doppelte Haushaltsführung scheitert damit – der Abzug der Unterkunftskosten entfällt. Wer stattdessen ein Zimmer, eine kleine Wohnung oder einen dauerhaft abgestellten Wohnwagen nutzt, steht deutlich besser da.
Was eine Zweitwohnung ausmacht
Erforderlich ist eine Unterkunft, die dem Arbeitnehmer am Ort der ersten Tätigkeitsstätte dauerhaft zur Verfügung steht und zum Wohnen eingerichtet ist. Auf Komfort kommt es nicht an – ein möbliertes Zimmer genügt. Entscheidend ist die dauerhafte Verfügbarkeit am Arbeitsort, nicht die Größe.
Warum das Wohnmobil durchfiel
Das Gericht sah gerade darin das Problem: Wird das Fahrzeug am Wochenende für die Fahrt nach Hause eingesetzt, ist es kein ortsfester Wohnraum am Arbeitsort, sondern ein Verkehrsmittel mit Schlafgelegenheit. Es fehlt an einer dauerhaft eingerichteten Zweitwohnung; die Kosten sind daher nicht als Unterkunftskosten der doppelten Haushaltsführung abziehbar.
Unabhängig davon setzt die doppelte Haushaltsführung voraus, dass am Lebensmittelpunkt ein eigener Hausstand geführt und finanziell mitgetragen wird – ein Zimmer bei den Eltern reicht in der Regel nicht.
Was steuerlich trägt
Wer keine Wohnung mieten will, hat Alternativen: ein dauerhaft abgestellter Wohnwagen oder Wohnmobil auf einem Stellplatz am Arbeitsort, ein Monatszimmer, eine Pension oder eine Wohngemeinschaft. Abziehbar sind dann die tatsächlichen Unterkunftskosten bis 1.000 € monatlich, dazu Stellplatz- oder Nebenkosten. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte laufen weiterhin über die Entfernungspauschale.
Was typischerweise angesetzt wird
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Doppelte Haushaltsführung sicher gestalten
5 Punkte · Steuerticker · Arbeitnehmer- Eigenen Hausstand belegenMiete oder Kostenbeteiligung am Lebensmittelpunkt.
- Unterkunft am Arbeitsort dauerhaftStellplatz, Zimmer oder Wohnung fest gebucht.
- Nutzung dokumentierenWohnmobil nicht für Heimfahrten einsetzen.
- Belege sammelnMiete, Stellplatz, Strom, Nebenkosten.
- 1.000-€-Grenze im BlickMonatlich, mit Verrechnung über das Jahr.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ein Wohnmobil eine Zweitwohnung sein?
Nach der Entscheidung des FG Baden-Württemberg (4 K 221/25) nicht, wenn es am Wochenende für die Heimfahrten genutzt wird – dann fehlt die dauerhaft eingerichtete Zweitwohnung.
Wie viel kann ich für die Zweitwohnung absetzen?
Die tatsächlichen Unterkunftskosten bis 1.000 € pro Monat, dazu eine wöchentliche Heimfahrt über die Entfernungspauschale.
Reicht ein Zimmer als Zweitwohnung?
Ja. Auf Größe und Komfort kommt es nicht an, entscheidend ist die dauerhafte Verfügbarkeit am Arbeitsort.
Was ist mit einem fest abgestellten Wohnwagen?
Ein dauerhaft am Arbeitsort abgestellter Wohnwagen kommt der Anforderung deutlich näher als ein Fahrzeug, das wöchentlich bewegt wird.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Angaben wurden am 28. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


