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Ratgeber · Gesundheit 1–7 % Selbstbehalt stufenweise Berechnung Kosten bündeln

Krankheitskosten und die zumutbare Belastung

Zahnersatz, Brille, Klinik: Krankheitskosten sind außergewöhnliche Belastungen. Abziehbar ist aber nur der Teil, der die individuelle zumutbare Belastung übersteigt – die seit einem BFH-Urteil stufenweise berechnet wird.

Belege für Krankheitskosten auf dem SchreibtischKrankheitskosten wirken erst oberhalb des individuellen Selbstbehalts.

Außergewöhnliche Belastungen wirken nur, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen: je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl 1 % bis 7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte. Alle Werte sind an geprüften Quellen belegt und für 2026 verifiziert.

Zuletzt fachlich geprüft am 24. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Die zumutbare Belastung wird seit dem BFH-Urteil vom 19.01.2017 stufenweise berechnet: Der höhere Prozentsatz gilt nur für den Einkommensteil, der die jeweilige Stufe übersteigt. Grenzen sind 15.340 € und 51.130 €. Ledige ohne Kinder tragen 5 bis 7 %, Verheiratete mit bis zu zwei Kindern nur 2 bis 4 %. Weil der Selbstbehalt jedes Jahr neu greift, lohnt es sich, planbare Behandlungen in einem Kalenderjahr zu bündeln.

Was als Krankheitskosten zählt

Anerkannt werden alle medizinisch notwendigen Aufwendungen: Praxis- und Klinikrechnungen, Zahnersatz, Brille und Kontaktlinsen, Hörgeräte, Rezeptgebühren, Physiotherapie, Fahrten zur Behandlung sowie Zuzahlungen. Voraussetzung ist die Zwangsläufigkeit – bei Kuren, Bade- und Heilbehandlungen ist ein vorheriges ärztliches Attest nötig.

Nicht abziehbar sind Kosten, die eine Kasse oder Versicherung erstattet hat, sowie reine Vorbeugung und Wellness.

So hoch ist deine zumutbare Belastung

Die Staffel richtet sich nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte: bis 15.340 €, bis 51.130 € und darüber. Ledige ohne Kinder tragen 5 / 6 / 7 %, Verheiratete ohne Kinder 4 / 5 / 6 %, Familien mit einem oder zwei Kindern 2 / 3 / 4 % und mit drei oder mehr Kindern 1 / 1 / 2 %.

Stufenweise, nicht pauschal

Der höhere Prozentsatz gilt nur für den Einkommensteil oberhalb der Stufe. Diese für Steuerpflichtige günstige Berechnung hat der BFH 2017 durchgesetzt; die Finanzverwaltung wendet sie an.

Kosten sinnvoll bündeln

Weil der Selbstbehalt jedes Jahr neu abgezogen wird, verpuffen kleine Beträge. Planbare Ausgaben – Zahnersatz, neue Brille, Behandlungen mit Zuzahlung – solltest du daher möglichst in ein Kalenderjahr legen. Entscheidend ist das Jahr der Zahlung, nicht der Behandlung.

Nicht mit Pauschbeträgen mischen

Wer den Behinderten-Pauschbetrag nutzt, kann typische behinderungsbedingte Kosten nicht zusätzlich als Krankheitskosten ansetzen – nur außergewöhnliche Einzelkosten.

Belege und Nachweise

Sammle Rechnungen, Rezepte, Zuzahlungsbelege und Kontoauszüge. Die Krankenkasse stellt auf Wunsch eine Zuzahlungsbescheinigung aus. Fahrtkosten zur Behandlung setzt du mit 0,30 € je Kilometer an; bei öffentlichen Verkehrsmitteln zählt der Ticketpreis.

Rechenbeispiel

Verheiratet, zwei Kinder, 40.000 € Einkünfte

Krankheitskosten 3.000 € – so viel wirkt steuerlich:

2 % auf die ersten 15.340 €306,80 €
3 % auf die restlichen 24.660 €739,80 €
Zumutbare Belastung gesamt1.046,60 €
Abziehbare Krankheitskosten1.953,40 €

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Außergewöhnliche Belastungen sichern

6 Punkte · Gesundheit
  • Belege sortierenNach Kalenderjahr der Zahlung.
  • Erstattungen abziehenKasse und Zusatzversicherung.
  • Attest vorab einholenBei Kur, Bad und Heilmitteln.
  • Fahrtkosten erfassen0,30 € je Kilometer.
  • Zuzahlungsbescheinigung anfordernBei der Krankenkasse.
  • Zumutbare Belastung berechnenStufenweise, nicht pauschal.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist die zumutbare Belastung 2026?

Je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl 1 % bis 7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte.

Was bedeutet stufenweise Berechnung?

Der höhere Prozentsatz gilt nur für den Einkommensteil oberhalb der Stufengrenzen von 15.340 € und 51.130 € – das ergibt einen niedrigeren Selbstbehalt.

Zählen Zahnersatz und Brille?

Ja, medizinisch notwendige Aufwendungen inklusive Zahnersatz, Brille, Hörgerät und Zuzahlungen.

Brauche ich für eine Kur ein Attest?

Ja, und zwar vor Beginn der Maßnahme. Nachträgliche Attests werden regelmäßig nicht anerkannt.

Lohnt es sich, Behandlungen zu bündeln?

Ja. Der Selbstbehalt fällt jedes Jahr neu an, deshalb wirken gebündelte Kosten in einem Jahr deutlich stärker.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Werte wurden am 24. Juli 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 33 EStG – Außergewöhnliche Belastungen. Gesetze im Internet.
  2. Stufenweise Berechnung der zumutbaren Belastung.
  3. Einkommensteuer-Hinweise zur zumutbaren Belastung, Rechtsstand 2026.
SteuerNest Redaktion
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Zahl gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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