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News · GesundheitPflege§ 33b EStGPauschbetrag

Pflege-Pauschbetrag 2026: bis 1.800 €

Wer Angehörige zu Hause und ohne Bezahlung pflegt, kann einen Pflege-Pauschbetrag geltend machen. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad. Wir erklären Voraussetzungen und Alternativen.

Pflege eines Angehörigen zuhauseDer Pflege-Pauschbetrag honoriert die häusliche, unentgeltliche Pflege naher Angehöriger.

Der Pflege-Pauschbetrag ist ein pauschaler Abzug ohne Einzelnachweis für die persönliche, unentgeltliche Pflege naher Angehöriger im häuslichen Umfeld.

Zuletzt fachlich geprüft am 8. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Der Pflege-Pauschbetrag nach § 33b EStG beträgt bei Pflegegrad 2 = 600 €, Pflegegrad 3 = 1.100 € und Pflegegrad 4 oder 5 (bzw. Merkzeichen H) = 1.800 €. Voraussetzung ist eine persönliche, unentgeltliche Pflege in der eigenen oder der Wohnung des Pflegebedürftigen im Inland/EU.

Die Pauschbeträge nach Pflegegrad

Pflege-Pauschbetrag 2026
PflegegradPauschbetrag
Pflegegrad 2600 €
Pflegegrad 31.100 €
Pflegegrad 4 oder 51.800 €
Merkzeichen H (hilflos)1.800 €

Pflegen mehrere Personen gemeinsam, wird der Pauschbetrag nach Köpfen aufgeteilt.

Diese Voraussetzungen gelten

Die Pflege muss persönlich und ohne Einnahmen erfolgen – das Pflegegeld, das an den Pflegebedürftigen fließt und an die pflegende Person weitergegeben wird, ist bei Eltern für ihr Kind unschädlich. Zudem muss eine enge persönliche Beziehung bestehen. Der Pauschbetrag wird unabhängig von tatsächlichen Kosten gewährt.

Alternative: tatsächliche Kosten

Beispiel · hohe Pflegekosten

Nachgewiesene Aufwendungen 4.000 €

Pflege-Pauschbetrag (Grad 4)1.800 €
alternativ: außergewöhnliche Belastungen4.000 € abzgl. zumutbarer Belastung
günstiger prüfenggf. Einzelnachweis

Statt des Pauschbetrags können tatsächliche Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden – abzüglich der zumutbaren Eigenbelastung. Ein Vergleich lohnt sich.


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Pflege absetzen

6 Punkte
  • Pflegegrad feststellenBescheid der Pflegekasse.
  • Unentgeltlichkeit sichernKeine Bezahlung annehmen.
  • Pauschbetrag wählen600 / 1.100 / 1.800 €.
  • Aufteilung klärenBei mehreren Pflegenden.
  • Alternative prüfenTatsächliche Kosten als agB.
  • Anlage Außergewöhnliche BelastungenAngaben eintragen.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist der Pflege-Pauschbetrag 2026?

600 € (Grad 2), 1.100 € (Grad 3) und 1.800 € (Grad 4/5 bzw. Merkzeichen H).

Muss ich Kosten nachweisen?

Nein, der Pauschbetrag wird ohne Einzelnachweis gewährt.

Darf ich Geld für die Pflege annehmen?

Grundsätzlich nein – die Pflege muss unentgeltlich sein. Weitergeleitetes Pflegegeld für das eigene Kind ist eine Ausnahme.

Kann ich stattdessen echte Kosten absetzen?

Ja, als außergewöhnliche Belastungen abzüglich der zumutbaren Eigenbelastung. Ein Vergleich mit dem Pauschbetrag lohnt sich.

Was, wenn wir zu zweit pflegen?

Dann wird der Pauschbetrag zu gleichen Teilen aufgeteilt.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben wurden am 8. Juli 2026 anhand der folgenden Primärquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 33b EStG – Pauschbeträge / Pflege-Pauschbetrag. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. BMF – Außergewöhnliche Belastungen. BMF, 2026.
  3. § 33 EStG – Außergewöhnliche Belastungen. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
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