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Musterschreiben-Konfigurator · Steuerrecht

Nachzahlung stoppen – AdV beim Finanzgericht

Hat das Finanzamt die Aussetzung der Vollziehung abgelehnt, kann das Finanzgericht sie nach § 69 Abs. 3 FGO gewähren – bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Bescheids oder unbilliger Härte. Der Konfigurator formuliert den gerichtlichen AdV-Antrag.

§ 69 Abs. 3 FGO ernstliche Zweifel unbillige Härte

AdV-Konfigurator (Finanzgericht)

Tragen Sie vor, worauf Sie die Aussetzung stützen: ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit (bei offener Rechtslage) oder eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte.

Absender
Empfänger (Finanzgericht)
Angefochtener Bescheid
Begründung
Ort, Datum & Anlagen
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Vor dem Absenden prüfen

Ergänzen Sie die eckigen Platzhalter, belegen Sie Ihre Angaben und unterschreiben Sie eigenhändig.

Rechtlicher Hinweis: unverbindliche Formulierungshilfe – keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Tipp der Redaktion

Zugang zum Gericht beachten (§ 69 Abs. 4 FGO)

  • Der gerichtliche AdV-Antrag ist grundsätzlich erst zulässig, wenn das Finanzamt die AdV abgelehnt hat oder die Vollstreckung droht (§ 69 Abs. 4 FGO).
  • „Ernstliche Zweifel" genügen bereits bei offener Rechtslage – ein Obsiegen muss nicht überwiegend wahrscheinlich sein.
  • Beantragen Sie die Aussetzung möglichst ohne Sicherheitsleistung.

Wann hilft § 69 Abs. 3 FGO?

Wenn das Finanzamt die Aussetzung der Vollziehung abgelehnt hat, kann das Finanzgericht auf Antrag vorläufigen Rechtsschutz gewähren. Voraussetzung sind ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids oder eine unbillige Härte. Der Antrag setzt regelmäßig den vorherigen Antrag beim Finanzamt voraus (§ 69 Abs. 4 FGO).

Rechtsgrundlage

  • § 69 Abs. 3 FGO – gerichtliche Aussetzung der Vollziehung.
  • § 69 Abs. 2 FGO – Maßstäbe (Zweifel, Härte).
  • § 69 Abs. 4 FGO – Zugangsvoraussetzung.

Pflichtangaben & Aufbau

  • Bezeichnung des Bescheids und des auszusetzenden Betrags
  • Hinweis auf die Ablehnung durch das Finanzamt
  • Darlegung von Zweifeln oder Härte
  • Antrag – möglichst ohne Sicherheitsleistung
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Rechtsgrundlagen & Quellen

Verwiesen wird ausschließlich auf geltende Gesetze und öffentlich zugängliche Verwaltungsanweisungen. Rechtsstand: 2026.

  1. § 69 FGO – Aussetzung der Vollziehung. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 361 AO – AdV im Verwaltungsverfahren. Gesetze im Internet.
  3. § 237 AO – Aussetzungszinsen. Gesetze im Internet.

Wichtiger Hinweis

Dieses Musterschreiben ist eine unverbindliche Formulierungshilfe und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall dar. Ob ernstliche Zweifel oder eine unbillige Härte vorliegen, hängt vom Einzelfall ab; beachten Sie das Zinsrisiko. Bei streitigen, fristgebundenen oder wirtschaftlich bedeutenden Angelegenheiten sollten Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt (idealerweise Fachanwalt für Steuerrecht bzw. für Verwaltungsrecht), eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater bzw. einen Lohnsteuerhilfeverein hinzuziehen. Fristen und Zuständigkeiten sind stets eigenverantwortlich zu prüfen.

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