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Ratgeber · Selbständige & Unternehmen §§ 46 ff. UStDV 1/11 Musterschreiben

Dauerfristverlängerung: einen Monat mehr für die Voranmeldung

Zehn Tage nach Monatsende sind knapp. Die Dauerfristverlängerung schiebt jede Voranmeldung dauerhaft um einen Monat – bei monatlicher Abgabe gegen eine Sondervorauszahlung.

Buchhaltung bereitet die Umsatzsteuer-Voranmeldung vorDie Sondervorauszahlung ist kein Verlust – sie wird mit der Voranmeldung für Dezember verrechnet.

Ein Monat mehr Zeit kostet bei monatlicher Abgabe genau ein Elftel – und das nur vorübergehend. Alle Werte sind an geprüften Quellen belegt und für 2026 verifiziert.

Zuletzt fachlich geprüft am 11. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Auf Antrag verlängert das Finanzamt die Frist für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Zahlung um einen Monat. Bei monatlicher Abgabe ist eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Summe der Vorauszahlungen des Vorjahres zu leisten; sie ist bis zum 10. Februar anzumelden und zu zahlen. Bei vierteljährlicher Abgabe fällt keine Sondervorauszahlung an. Die Verlängerung gilt bis auf Widerruf – ein jährlicher Neuantrag ist nicht nötig, die Sondervorauszahlung aber jedes Jahr neu anzumelden.

Was sich durch die Verlängerung ändert

Fristen mit und ohne Verlängerung
ZeitraumOhne VerlängerungMit Verlängerung
Januar (monatlich)10. Februar10. März
I. Quartal10. April10. Mai
Dezember (monatlich)10. Januar10. Februar

Die Verlängerung betrifft Abgabe und Zahlung gleichermaßen. Die Umsatzsteuer-Jahreserklärung bleibt davon unberührt – für sie gelten die allgemeinen Erklärungsfristen.

Auch die Zusammenfassende Meldung beachten

Die Frist für die Zusammenfassende Meldung nach § 18a UStG wird durch die Dauerfristverlängerung nicht verschoben. Sie bleibt beim 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums.

Die Sondervorauszahlung berechnen

Bemessungsgrundlage ist die Summe der Vorauszahlungen des vorangegangenen Kalenderjahres. Davon ist ein Elftel als Sondervorauszahlung anzumelden und zu zahlen.

  • Anmeldung elektronisch bis zum 10. Februar über ELSTER – zusammen mit dem Antrag auf Dauerfristverlängerung.
  • Neugründung Im Jahr der Betriebseröffnung wird die Sondervorauszahlung aus den voraussichtlichen Vorauszahlungen des laufenden Jahres berechnet.
  • Anrechnung Die Sondervorauszahlung wird bei der Voranmeldung für den letzten Voranmeldungszeitraum des Jahres – regelmäßig Dezember – angerechnet.
  • Überhang Übersteigt die Sondervorauszahlung die Dezember-Zahllast, wird der Rest erstattet oder verrechnet.
  • Quartalszahler müssen keine Sondervorauszahlung leisten.
Ein Liquiditätstausch, kein Verlust

Wirtschaftlich wird die Sondervorauszahlung im Dezember vollständig verrechnet. Sie kostet nur Liquidität für elf Monate – dem stehen jeden Monat 30 Tage mehr Zeit gegenüber.

Musterschreiben zum Anpassen

Der Antrag erfolgt in der Regel elektronisch über ELSTER (Vordruck USt 1 H). Ein Begleitschreiben ist bei Rückfragen oder Sonderfällen sinnvoll.

Muster · Antrag auf Dauerfristverlängerung
Muster GmbH · Musterstraße 1 · 12345 Musterstadt
Steuernummer: 000/000/00000 · USt-IdNr.: DE000000000
Finanzamt Musterstadt
Amtsstraße 5 · 12345 Musterstadt
Musterstadt, den 5. Februar 2026
Antrag auf Dauerfristverlängerung für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab Januar 2026 (§§ 46 ff. UStDV)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantragen wir die Dauerfristverlängerung für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Die Voranmeldungen werden monatlich abgegeben.
Die Summe der Vorauszahlungen des Kalenderjahres 2025 betrug 74.800 €. Die Sondervorauszahlung in Höhe von einem Elftel, also 6.800 €, wurde am 5. Februar 2026 elektronisch angemeldet und wird fristgerecht entrichtet.
Wir bitten um Bestätigung der Dauerfristverlängerung.
Mit freundlichen Grüßen
Muster GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer

Widerruf, Wechsel und Neugründung

  • Bis auf Widerruf Die Verlängerung gilt fort, solange sie nicht widerrufen wird – ein jährlicher Neuantrag ist nicht erforderlich.
  • Jährliche Anmeldung Die Sondervorauszahlung ist bei monatlicher Abgabe dennoch jedes Jahr bis zum 10. Februar neu anzumelden.
  • Widerruf durch das Finanzamt möglich, wenn der Steueranspruch gefährdet erscheint – etwa bei wiederholt verspäteten Zahlungen.
  • Wechsel des Voranmeldungszeitraums Beim Wechsel von monatlicher zu vierteljährlicher Abgabe entfällt die Sondervorauszahlung.
  • Neugründung Seit 2021 sind Neugründer nicht mehr generell zur monatlichen Abgabe verpflichtet; maßgeblich ist die voraussichtliche Steuer.
Fehlende Sondervorauszahlung beendet die Verlängerung

Wird die Sondervorauszahlung nicht fristgerecht angemeldet und gezahlt, kann das Finanzamt die Dauerfristverlängerung widerrufen – mit der Folge, dass die laufenden Voranmeldungen rückwirkend verspätet sind.

Rechenbeispiel

Sondervorauszahlung berechnen

Monatliche Abgabe, Vorauszahlungen des Vorjahres insgesamt 74.800 €.

Summe der Vorauszahlungen 202574.800 €
Sondervorauszahlung (1/11)6.800 €
Fällig am10. Februar 2026
AnrechnungVoranmeldung Dezember 2026
Effektive Kostennur Liquidität für elf Monate

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Bis zum 10. Februar

9 Punkte · Selbständige & Unternehmen
  • 1. Voranmeldungszeitraum klärenMonatlich oder vierteljährlich?
  • 2. Vorjahresvorauszahlungen summierenGrundlage der Sondervorauszahlung.
  • 3. Ein Elftel berechnenNur bei monatlicher Abgabe.
  • 4. Antrag über ELSTER stellenVordruck USt 1 H.
  • 5. Sondervorauszahlung fristgerecht zahlenSonst droht der Widerruf.
  • 6. Neue Fristen im Kalender eintragenJeweils einen Monat später.
  • 7. Zusammenfassende Meldung separat beachtenIhre Frist verschiebt sich nicht.
  • 8. Jedes Jahr neu anmeldenDie Verlängerung bleibt, die Sondervorauszahlung nicht.
  • 9. Anrechnung im Dezember prüfenDer Betrag muss sich wiederfinden.

Häufige Fragen (FAQ)

Was bringt die Dauerfristverlängerung?

Die Abgabe- und Zahlungsfrist für die Umsatzsteuer-Voranmeldung verschiebt sich dauerhaft um einen Monat.

Wie hoch ist die Sondervorauszahlung?

Ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen des vorangegangenen Kalenderjahres. Sie fällt nur bei monatlicher Abgabe an.

Bis wann muss ich den Antrag stellen?

Bei monatlicher Abgabe bis zum 10. Februar des Jahres, für das die Verlängerung gelten soll. Quartalszahler stellen den Antrag bis zum 10. April.

Wird die Sondervorauszahlung erstattet?

Sie wird bei der Voranmeldung für den letzten Voranmeldungszeitraum des Jahres angerechnet. Ein Überhang wird erstattet oder mit anderen Beträgen verrechnet.

Muss ich den Antrag jedes Jahr wiederholen?

Nein. Die Dauerfristverlängerung gilt bis auf Widerruf. Die Sondervorauszahlung ist bei monatlicher Abgabe jedoch jedes Jahr neu anzumelden und zu zahlen.

Gilt die Verlängerung auch für die Zusammenfassende Meldung?

Nein. Deren Frist bleibt unverändert beim 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums.

Was passiert, wenn ich die Sondervorauszahlung nicht zahle?

Das Finanzamt kann die Dauerfristverlängerung widerrufen. Die bereits abgegebenen Voranmeldungen gelten dann rückwirkend als verspätet.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Werte wurden am 11. August 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 46 UStDV – Fristverlängerung. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 47 UStDV – Sondervorauszahlung. Gesetze im Internet.
  3. § 18 UStG – Besteuerungsverfahren. Gesetze im Internet.
SteuerNest Redaktion
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Zahl gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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