Ein Monat mehr Zeit kostet bei monatlicher Abgabe genau ein Elftel – und das nur vorübergehend. Alle Werte sind an geprüften Quellen belegt und für 2026 verifiziert.
Zuletzt fachlich geprüft am 11. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Auf Antrag verlängert das Finanzamt die Frist für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Zahlung um einen Monat. Bei monatlicher Abgabe ist eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Summe der Vorauszahlungen des Vorjahres zu leisten; sie ist bis zum 10. Februar anzumelden und zu zahlen. Bei vierteljährlicher Abgabe fällt keine Sondervorauszahlung an. Die Verlängerung gilt bis auf Widerruf – ein jährlicher Neuantrag ist nicht nötig, die Sondervorauszahlung aber jedes Jahr neu anzumelden.
Was sich durch die Verlängerung ändert
| Zeitraum | Ohne Verlängerung | Mit Verlängerung |
|---|---|---|
| Januar (monatlich) | 10. Februar | 10. März |
| I. Quartal | 10. April | 10. Mai |
| Dezember (monatlich) | 10. Januar | 10. Februar |
Die Verlängerung betrifft Abgabe und Zahlung gleichermaßen. Die Umsatzsteuer-Jahreserklärung bleibt davon unberührt – für sie gelten die allgemeinen Erklärungsfristen.
Die Frist für die Zusammenfassende Meldung nach § 18a UStG wird durch die Dauerfristverlängerung nicht verschoben. Sie bleibt beim 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums.
Die Sondervorauszahlung berechnen
Bemessungsgrundlage ist die Summe der Vorauszahlungen des vorangegangenen Kalenderjahres. Davon ist ein Elftel als Sondervorauszahlung anzumelden und zu zahlen.
- Anmeldung elektronisch bis zum 10. Februar über ELSTER – zusammen mit dem Antrag auf Dauerfristverlängerung.
- Neugründung Im Jahr der Betriebseröffnung wird die Sondervorauszahlung aus den voraussichtlichen Vorauszahlungen des laufenden Jahres berechnet.
- Anrechnung Die Sondervorauszahlung wird bei der Voranmeldung für den letzten Voranmeldungszeitraum des Jahres – regelmäßig Dezember – angerechnet.
- Überhang Übersteigt die Sondervorauszahlung die Dezember-Zahllast, wird der Rest erstattet oder verrechnet.
- Quartalszahler müssen keine Sondervorauszahlung leisten.
Wirtschaftlich wird die Sondervorauszahlung im Dezember vollständig verrechnet. Sie kostet nur Liquidität für elf Monate – dem stehen jeden Monat 30 Tage mehr Zeit gegenüber.
Musterschreiben zum Anpassen
Der Antrag erfolgt in der Regel elektronisch über ELSTER (Vordruck USt 1 H). Ein Begleitschreiben ist bei Rückfragen oder Sonderfällen sinnvoll.
Widerruf, Wechsel und Neugründung
- Bis auf Widerruf Die Verlängerung gilt fort, solange sie nicht widerrufen wird – ein jährlicher Neuantrag ist nicht erforderlich.
- Jährliche Anmeldung Die Sondervorauszahlung ist bei monatlicher Abgabe dennoch jedes Jahr bis zum 10. Februar neu anzumelden.
- Widerruf durch das Finanzamt möglich, wenn der Steueranspruch gefährdet erscheint – etwa bei wiederholt verspäteten Zahlungen.
- Wechsel des Voranmeldungszeitraums Beim Wechsel von monatlicher zu vierteljährlicher Abgabe entfällt die Sondervorauszahlung.
- Neugründung Seit 2021 sind Neugründer nicht mehr generell zur monatlichen Abgabe verpflichtet; maßgeblich ist die voraussichtliche Steuer.
Wird die Sondervorauszahlung nicht fristgerecht angemeldet und gezahlt, kann das Finanzamt die Dauerfristverlängerung widerrufen – mit der Folge, dass die laufenden Voranmeldungen rückwirkend verspätet sind.
Sondervorauszahlung berechnen
Monatliche Abgabe, Vorauszahlungen des Vorjahres insgesamt 74.800 €.
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Bis zum 10. Februar
9 Punkte · Selbständige & Unternehmen- 1. Voranmeldungszeitraum klärenMonatlich oder vierteljährlich?
- 2. Vorjahresvorauszahlungen summierenGrundlage der Sondervorauszahlung.
- 3. Ein Elftel berechnenNur bei monatlicher Abgabe.
- 4. Antrag über ELSTER stellenVordruck USt 1 H.
- 5. Sondervorauszahlung fristgerecht zahlenSonst droht der Widerruf.
- 6. Neue Fristen im Kalender eintragenJeweils einen Monat später.
- 7. Zusammenfassende Meldung separat beachtenIhre Frist verschiebt sich nicht.
- 8. Jedes Jahr neu anmeldenDie Verlängerung bleibt, die Sondervorauszahlung nicht.
- 9. Anrechnung im Dezember prüfenDer Betrag muss sich wiederfinden.
Häufige Fragen (FAQ)
Was bringt die Dauerfristverlängerung?
Die Abgabe- und Zahlungsfrist für die Umsatzsteuer-Voranmeldung verschiebt sich dauerhaft um einen Monat.
Wie hoch ist die Sondervorauszahlung?
Ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen des vorangegangenen Kalenderjahres. Sie fällt nur bei monatlicher Abgabe an.
Bis wann muss ich den Antrag stellen?
Bei monatlicher Abgabe bis zum 10. Februar des Jahres, für das die Verlängerung gelten soll. Quartalszahler stellen den Antrag bis zum 10. April.
Wird die Sondervorauszahlung erstattet?
Sie wird bei der Voranmeldung für den letzten Voranmeldungszeitraum des Jahres angerechnet. Ein Überhang wird erstattet oder mit anderen Beträgen verrechnet.
Muss ich den Antrag jedes Jahr wiederholen?
Nein. Die Dauerfristverlängerung gilt bis auf Widerruf. Die Sondervorauszahlung ist bei monatlicher Abgabe jedoch jedes Jahr neu anzumelden und zu zahlen.
Gilt die Verlängerung auch für die Zusammenfassende Meldung?
Nein. Deren Frist bleibt unverändert beim 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums.
Was passiert, wenn ich die Sondervorauszahlung nicht zahle?
Das Finanzamt kann die Dauerfristverlängerung widerrufen. Die bereits abgegebenen Voranmeldungen gelten dann rückwirkend als verspätet.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Werte wurden am 11. August 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


