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Ratgeber · Arbeitnehmer bis 80 € Zulage 40.000 € Grenze Antrag mit Erklärung

Arbeitnehmersparzulage: geschenktes Geld richtig abholen

Vermögenswirksame Leistungen zahlt der Arbeitgeber, die Zulage kommt vom Staat. Seit die Einkommensgrenzen auf 40.000 € beziehungsweise 80.000 € angehoben wurden, haben deutlich mehr Beschäftigte Anspruch – abholen muss man sie aber selbst.

Sparvertrag und Depotauszug auf einem SchreibtischBis 470 € VL pro Jahr fließen in den Vertrag – die Zulage beantragst du mit der Steuererklärung.

Die Arbeitnehmersparzulage ist ein staatlicher Zuschuss auf vermögenswirksame Leistungen. Sie beträgt 20 % auf bis zu 400 € Beteiligungssparen (also maximal 80 €) und 9 % auf bis zu 470 € Bausparen (maximal rund 43 €). Beide Formen lassen sich kombinieren.

Zuletzt fachlich geprüft am 23. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Arbeitgeberleistungen in einen begünstigten Sparvertrag – oft tariflich vereinbart, bis 40 € pro Monat. Der Staat legt die Arbeitnehmersparzulage obendrauf: 20 % auf max. 400 € in Beteiligungssparen (Fonds, Mitarbeiterbeteiligung) und 9 % auf max. 470 € in Bausparen oder Baufinanzierung. Die Einkommensgrenzen liegen bei 40.000 € zu versteuerndem Einkommen (80.000 € bei Zusammenveranlagung). Beantragt wird die Zulage mit der Einkommensteuererklärung; ausgezahlt wird sie erst nach Ablauf der Sperrfrist von in der Regel sieben Jahren.

VL, Zulage und Sperrfrist

Der Arbeitgeber zahlt die VL direkt in deinen Vertrag – zusätzlich zum Lohn oder aus Entgeltumwandlung. Der Vertrag läuft üblicherweise sechs Jahre mit Einzahlung plus ein Ruhejahr; danach ist er zulageunschädlich verfügbar. Die Zulage selbst wird festgesetzt, aber erst am Ende der Sperrfrist ausgezahlt.

Wie hoch die Zulage ausfällt

Beteiligungssparen: 20 % auf maximal 400 € im Jahr – bis zu 80 €. Bausparen und Entschuldung von Wohneigentum: 9 % auf maximal 470 € – rund 43 €. Wer beide Wege nutzt, kann bis zu 123 € im Jahr erhalten. Zahlt der Arbeitgeber weniger als die Höchstbeträge, kannst du meist selbst aufstocken.

Rechenbeispiel

Beide Anlageformen kombinieren

Fondssparen (Beteiligung)400 € × 20 % = 80 €
Bausparvertrag470 € × 9 % = 42,30 €
Zulage pro Jahr122,30 €
Zulage über 6 Jahreca. 734 €

Einkommensgrenzen prüfen

Entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen – nicht der Bruttolohn. Die Grenze liegt bei 40.000 € für Alleinstehende und 80.000 € bei Zusammenveranlagung; sie gilt seit der Vereinheitlichung für beide Anlageformen. Weil Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge das zu versteuernde Einkommen senken, liegen auch höhere Bruttolöhne oft noch im Anspruchsbereich.

Ohne Erklärung keine Zulage

Die Zulage wird nur auf Antrag festgesetzt. Der Antrag ist die Anlage VL in der Einkommensteuererklärung – mit der elektronischen VL-Bescheinigung deines Anbieters. Vergessene Jahre lassen sich nur innerhalb der Festsetzungsfristen nachholen.

So beantragst du richtig

Der Anbieter übermittelt die VL-Bescheinigung elektronisch an die Finanzverwaltung; du setzt in der Erklärung das Kreuz für die Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage. Läuft der Vertrag über mehrere Jahre, wiederholst du den Antrag jährlich. Die Festsetzung erscheint im Steuerbescheid, die Auszahlung folgt nach Ablauf der Sperrfrist.


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Zulage vollständig ausschöpfen

6 Punkte · Arbeitnehmer
  • Tarif oder Arbeitsvertrag prüfenWie viel VL zahlt der Arbeitgeber?
  • Anlageform wählenFonds 20 %, Bausparen 9 %.
  • Auf Höchstbeträge aufstocken400 € bzw. 470 € pro Jahr.
  • Einkommensgrenze prüfen40.000 € / 80.000 € zu versteuerndes Einkommen.
  • Anlage VL jedes Jahr abgebenOhne Antrag keine Festsetzung.
  • Sperrfrist einhaltenSechs Jahre sparen, ein Jahr ruhen.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage 2026?

20 % auf bis zu 400 € Beteiligungssparen (max. 80 €) und 9 % auf bis zu 470 € Bausparen (rund 43 €). Kombiniert sind bis zu etwa 123 € pro Jahr möglich.

Welche Einkommensgrenze gilt?

40.000 € zu versteuerndes Einkommen für Alleinstehende, 80.000 € bei Zusammenveranlagung – für beide Anlageformen.

Muss der Arbeitgeber VL zahlen?

Nur wenn Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag es vorsehen. Sonst kannst du selbst in einen VL-Vertrag einzahlen und die Zulage beantragen.

Wann wird die Zulage ausgezahlt?

Sie wird jährlich festgesetzt, aber erst nach Ablauf der Sperrfrist – in der Regel nach sieben Jahren – ausgezahlt.

Sind VL steuerpflichtig?

Ja, VL sind steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn. Steuerfrei ist nur die Zulage selbst.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben wurden am 23. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. Fünftes Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG). Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 13 5. VermBG – Arbeitnehmersparzulage, Einkommensgrenzen. Gesetze im Internet.
  3. BMF: Anwendungsschreiben zum 5. VermBG, Rechtsstand 2026.
  4. Anlage VL zur Einkommensteuererklärung, Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung.
SteuerNest Redaktion
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Zahl gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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