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Ratgeber · Steuerticker · Steuerbescheid§ 237 AO6 % pro JahrVerfahren anhängig

Sechs Prozent: Zinsen unter Verdacht

Wer die Vollziehung eines Steuerbescheids aussetzen lässt und am Ende verliert, zahlt 0,5 % Zinsen pro Monat. Ob dieser Satz noch verfassungsgemäß ist, ist offen.

Steuerbescheid mit ZinsberechnungEin Zinssatz aus einer anderen Zeit – und weiter in Kraft.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2021 den Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen ab 2019 als verfassungswidrig verworfen. Der Gesetzgeber senkte daraufhin auf 0,15 % pro Monat – aber nur für § 233a AO.

Für Stundungs-, Hinterziehungs- und Aussetzungszinsen blieb es bei 0,5 % pro Monat, also 6 % im Jahr. Ob das haltbar ist, beschäftigt die Gerichte.

Zuletzt fachlich geprüft am 11. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Nachzahlungs- und Erstattungszinsen wurden auf 0,15 % pro Monat gesenkt, Aussetzungszinsen blieben bei 0,5 %. Gegen diese Ungleichbehandlung sind Verfahren anhängig. Zinsbescheide sollten mit Einspruch offengehalten werden – die Aussetzung selbst bleibt sinnvoll.

Warum der Satz angreifbar ist

Das Argument ist einfach: Beide Zinsarten gleichen denselben Liquiditätsvorteil aus. Eine unterschiedliche Höhe braucht deshalb einen sachlichen Grund – und der ist schwer zu begründen.

Für Verzinsungszeiträume ab 2019 bestehen daher ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit. Mehrere Finanzgerichte haben Aussetzung gewährt.

Doppelte Aussetzung

Auch gegen den Zinsbescheid selbst kann Aussetzung der Vollziehung beantragt werden – so bleibt die Liquidität bis zur Klärung erhalten.

Was die Zinsen kosten

Zinsen laufen ab dem Tag, an dem die Fälligkeit hinausgeschoben wurde, bis zum Tag der Zahlung. Angefangene Monate bleiben außer Ansatz.

Bei einem längeren Klageverfahren summiert sich das erheblich – gerade bei sechsstelligen Streitwerten.

Beispiel

Aussetzung über 30 Monate

Ausgesetzter Betrag80.000 €
Zinssatz0,5 % / Monat
Zinszeitraum30 Monate
Aussetzungszinsen12.000 €
Bei 0,15 % / Monat wären es3.600 €

Strategie: aussetzen oder zahlen?

Wer den Rechtsstreit voraussichtlich gewinnt, fährt mit der Aussetzung gut: Es fallen keine Zinsen an. Bei unsicheren Aussichten kann Zahlen günstiger sein – erstattete Beträge werden mit 0,15 % pro Monat verzinst.

Ein Mittelweg: Teilzahlung leisten und nur den strittigen Kern aussetzen lassen.

Säumniszuschläge

Ohne Aussetzung drohen 1 % pro angefangenem Monat – doppelt so teuer wie die Aussetzungszinsen.


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Zinsrisiko steuern

5 Punkte · Steuerticker · Steuerbescheid
  • Erfolgsaussichten bewertenVor der Aussetzung realistisch einschätzen, wie der Streit ausgeht.
  • Teilbetrag zahlenUnstrittige Beträge begleichen, nur den Rest aussetzen lassen.
  • Zinsbescheid prüfenZeitraum, Bemessungsgrundlage und Satz nachrechnen.
  • Einspruch einlegenRuhen des Verfahrens nach § 363 Abs. 2 AO beantragen.
  • Rücklage bildenFür den Fall des Unterliegens Zinsen mit einkalkulieren.

Häufige Fragen (FAQ)

Wann entstehen Aussetzungszinsen?

Nur, wenn der Einspruch oder die Klage endgültig ohne Erfolg bleibt (§ 237 AO). Bei einem Erfolg entfallen sie vollständig.

Kann ich die Zinsen erlassen bekommen?

Ein Erlass nach § 227 AO ist möglich, etwa bei überlanger Verfahrensdauer, die die Finanzbehörde zu vertreten hat.

Gilt der niedrige Satz von 0,15 % auch hier?

Nein. Die Senkung betrifft ausdrücklich nur Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nach § 233a AO.

Was ist günstiger als eine Aussetzung?

Bei geringen Erfolgsaussichten die Zahlung: Erstattungszinsen laufen dann mit 0,15 % pro Monat zu deinen Gunsten.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben wurden am 11. August 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 237 AO – Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung. Gesetzestext, Stand 2026
  2. § 238 AO – Höhe und Berechnung der Zinsen. Gesetzestext, Stand 2026
  3. BFH – Entscheidungen zu Zweifeln an der Höhe der Aussetzungszinsen. Entscheidungsdatenbank, abgerufen am 11.8.2026
SteuerNest Redaktion
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Zahl gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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