Einspruch und Zahlungspflicht sind zwei Paar Schuhe. Auch wenn du dich wehrst, bleibt die im Bescheid festgesetzte Steuer zunächst fällig. Wer nicht zahlen und keine Säumniszuschläge riskieren will, beantragt die Aussetzung der Vollziehung.
Zuletzt fachlich geprüft am 14. Juli 2026 · Rechtsstand: 2026
Die AdV nach § 361 AO schiebt die Fälligkeit der strittigen Steuer auf, solange der Einspruch läuft. Sie wird gewährt bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit oder bei unbilliger Härte. Antrag stellst du beim Finanzamt, bei Ablehnung beim Finanzgericht (§ 69 FGO). Bleibt der Einspruch erfolglos, fallen Aussetzungszinsen (0,5 % pro Monat) an.
Was ist die Aussetzung der Vollziehung?
Die AdV setzt die Vollziehbarkeit des Bescheids für den strittigen Betrag aus. Du musst die Nachzahlung vorerst nicht leisten, es entstehen keine Säumniszuschläge, und eine bereits eingeleitete Vollstreckung ruht. Ausgesetzt wird nur der angefochtene Teil, nicht zwingend die gesamte Steuer.
Voraussetzung: ernstliche Zweifel
Das Finanzamt gewährt die AdV, wenn einer der beiden Gründe vorliegt:
| Grund | Bedeutung |
|---|---|
| Ernstliche Zweifel | Rechtmäßigkeit des Bescheids ist offen – Erfolg des Einspruchs erscheint möglich |
| Unbillige Härte | die Zahlung würde dich unzumutbar belasten, obwohl die Rechtslage offen ist |
„Ernstliche Zweifel“ bestehen, wenn bei summarischer Prüfung gewichtige Gründe gegen die Rechtmäßigkeit sprechen – etwa ein anhängiges Musterverfahren oder eine strittige Rechtsfrage.
Verbinde den AdV-Antrag direkt mit deinem Einspruch: „Ich lege Einspruch ein und beantrage die Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO.“ Begründe die ernstlichen Zweifel knapp mit Norm oder Aktenzeichen.
So beantragst du die AdV
- Beim Finanzamt: formlos, am besten zusammen mit dem Einspruch.
- Betrag benennen: welcher strittige Steuerbetrag ausgesetzt werden soll.
- Zweifel begründen: kurz die Rechtsfrage oder das Musterverfahren nennen.
- Nachweis der Härte (nur beim zweiten Weg), falls einschlägig.
Das Zinsrisiko: Aussetzungszinsen
Wird dein Einspruch am Ende zurückgewiesen, war die Aussetzung rückblickend unberechtigt – dann fallen Aussetzungszinsen an: 0,5 % pro Monat (6 % pro Jahr) auf den ausgesetzten Betrag. Gewinnst du, entstehen keine Zinsen.
Ausgesetzt 4.000 €, Einspruch nach 10 Monaten erfolglos
Rechne das Zinsrisiko gegen den erwarteten Erfolg. Bei sehr guten Erfolgsaussichten überwiegt der Vorteil der AdV meist deutlich.
AdV durch das Finanzgericht
Lehnt das Finanzamt die Aussetzung ab, kannst du sie direkt beim Finanzgericht beantragen (§ 69 Abs. 3 FGO). Das Gericht prüft die ernstlichen Zweifel eigenständig – oft schneller und unabhängiger als das Amt.
Ohne AdV entstehen bei Nichtzahlung Säumniszuschläge von 1 % pro Monat – deutlich mehr als die Aussetzungszinsen. Reagiere daher rechtzeitig, bevor die Fälligkeit eintritt.
Die häufigsten Fehler
- Nur Einspruch, keine AdV – die Nachzahlung bleibt fällig.
- Zweifel nicht begründen – das Amt lehnt formlos ab.
- Zinsrisiko ignorieren – bei schwachen Erfolgsaussichten teuer.
- Ablehnung hinnehmen, statt den Gerichtsweg (§ 69 FGO) zu nutzen.
Deine Checkliste
Vor dem AdV-Antrag prüfen – dein Fortschritt wird automatisch gespeichert.
AdV beantragen
6 Punkte · § 361 AO- Einspruch eingelegtAdV setzt Einspruch/Klage voraus
- Strittigen Betrag beziffertnur dieser wird ausgesetzt
- Ernstliche Zweifel begründetNorm oder Musterverfahren
- Antrag beim Finanzamt gestelltam besten mit dem Einspruch
- Zinsrisiko abgewogen0,5 % / Monat bei Misserfolg
- Plan B: Gericht (§ 69 FGO)falls das Amt ablehnt
Häufige Fragen (FAQ)
Stoppt ein Einspruch automatisch die Zahlung?
Nein. Der Einspruch hemmt die Vollziehung nicht. Du musst zusätzlich die Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO beantragen.
Wann wird die AdV gewährt?
Bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Bescheids oder wenn die Vollziehung eine unbillige Härte bedeuten würde.
Was kostet mich die AdV, wenn ich verliere?
Dann fallen Aussetzungszinsen von 0,5 % pro Monat (6 % pro Jahr) auf den ausgesetzten Betrag an. Bei Erfolg entstehen keine Zinsen.
Was tue ich, wenn das Finanzamt ablehnt?
Du kannst die Aussetzung direkt beim Finanzgericht beantragen (§ 69 Abs. 3 FGO). Das Gericht prüft die ernstlichen Zweifel eigenständig.
Wird immer die ganze Steuer ausgesetzt?
Nein, nur der strittige, angefochtene Teil. Den unstrittigen Teil musst du weiterhin fristgerecht zahlen.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Angaben wurden am 14. Juli 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: 2026.


