Der Berufskraftfahrer-Pauschbetrag beträgt 9 € für jeden Kalendertag, an dem eine Übernachtung im Fahrzeug mit Anspruch auf Verpflegungspauschale zusammentrifft. Er gilt zusätzlich zu den Verpflegungspauschalen von 28 € bzw. 14 € und deckt die üblichen Nebenkosten der Übernachtung ab. Das Wahlrecht zwischen Pauschale und tatsächlichen Kosten muss für das gesamte Kalenderjahr einheitlich ausgeübt werden.
Zuletzt fachlich geprüft am 26. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Anspruch haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre berufliche Tätigkeit überwiegend auf Kraftfahrzeugen ausüben und in der Schlafkabine übernachten. Der Pauschbetrag von 9 € je Kalendertag gilt für An- und Abreisetage ebenso wie für volle Tage. Abgegolten sind unter anderem Gebühren für Sanitäreinrichtungen auf Rastplätzen, Parkkosten am Übernachtungsort und die Reinigung der Schlafkabine. Wer höhere tatsächliche Aufwendungen hat, kann diese stattdessen belegen – dann aber für das ganze Jahr. Der Arbeitgeber kann den Betrag alternativ steuerfrei erstatten.
Wer den Pauschbetrag ansetzen darf
Begünstigt ist, wer überwiegend auf einem Kraftfahrzeug tätig ist – klassisch im Fernverkehr, aber auch im Baustellen- und Entsorgungsverkehr. Voraussetzung ist eine Übernachtung im Fahrzeug im Rahmen einer beruflichen Auswärtstätigkeit an einem Tag, für den auch eine Verpflegungspauschale zusteht. Übernachtungen im Hotel fallen nicht darunter – dort gelten die normalen Übernachtungskosten.
Höhe und Zusammenspiel mit der Verpflegungspauschale
Die 9 € kommen zusätzlich zur Verpflegungspauschale: 28 € bei 24 Stunden Abwesenheit, 14 € an An- und Abreisetagen sowie bei mehr als 8 Stunden. Werden Mahlzeiten gestellt, wird die Verpflegungspauschale gekürzt – der Berufskraftfahrer-Pauschbetrag bleibt davon unberührt.
Fernfahrer, 180 Übernachtungen im Fahrzeug
Wahlrecht: Pauschale oder tatsächliche Kosten
Du kannst statt der Pauschale die tatsächlichen Aufwendungen ansetzen, musst dich aber für das gesamte Kalenderjahr entscheiden – ein Wechsel während des Jahres ist ausgeschlossen. Wer belegen will, sammelt konsequent Quittungen für Sanitärnutzung, Parkgebühren und Reinigung. In der Praxis liegt der Aufwand meist über dem Nutzen.
Auch die Pauschale setzt voraus, dass die Übernachtungen im Fahrzeug nachvollziehbar sind. Fahrerkarte, Tourenpläne oder Arbeitgeberbescheinigung reichen in der Regel aus – eine bloße Behauptung nicht.
Steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber kann den Pauschbetrag steuerfrei erstatten. Dann entfällt der Werbungskostenabzug in gleicher Höhe. Wird nur ein Teil erstattet, bleibt der Rest abziehbar. Achte auf die Ausweisung in der Lohnabrechnung – steuerfreie Erstattungen sind in der Lohnsteuerbescheinigung anzugeben und werden vom Finanzamt gegengerechnet.
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Fahrer-Pauschalen sichern
6 Punkte · Berufskraftfahrer- Übernachtungstage zählenNur Tage mit Anspruch auf Verpflegungspauschale.
- Fahrerkarte auswertenTourenübersicht als Nachweis aufbewahren.
- Wahlrecht festlegenPauschale oder tatsächliche Kosten – einheitlich fürs Jahr.
- Verpflegungspauschale ergänzen28 € / 14 € je nach Abwesenheit.
- Mahlzeitenkürzung prüfenGestellte Mahlzeiten mindern nur die Verpflegung.
- Erstattungen abgleichenSteuerfreie Zahlungen des Arbeitgebers gegenrechnen.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist der Berufskraftfahrer-Pauschbetrag 2026?
9 € für jeden Kalendertag mit Übernachtung im Fahrzeug, an dem auch eine Verpflegungspauschale zusteht.
Gilt die Pauschale zusätzlich zur Verpflegungspauschale?
Ja. Beide Beträge werden nebeneinander angesetzt.
Kann ich stattdessen die echten Kosten ansetzen?
Ja, aber nur einheitlich für das gesamte Kalenderjahr und mit Belegen.
Zählt auch die Übernachtung im Hotel?
Nein. Der Pauschbetrag setzt die Übernachtung im Fahrzeug voraus.
Was, wenn der Arbeitgeber zahlt?
Eine steuerfreie Erstattung mindert den Werbungskostenabzug in gleicher Höhe.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Angaben wurden am 26. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


