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Ratgeber · Arbeitnehmer9 € pro Tagzusätzlich zur VerpflegungJahres-Wahlrecht

Berufskraftfahrer: 9 € für jede Nacht im Fahrzeug

Wer im Lkw übernachtet, kann neben der Verpflegungspauschale einen eigenen Pauschbetrag von 9 € pro Kalendertag ansetzen – ohne einen einzigen Beleg.

Mann sitzt mit Laptop und Notizbuch am SchreibtischDer Pauschbetrag deckt die typischen Nebenkosten einer Übernachtung im Fahrzeug ab – von der Duschmarke bis zur Reinigung der Schlafkabine.

Der Berufskraftfahrer-Pauschbetrag beträgt 9 € für jeden Kalendertag, an dem eine Übernachtung im Fahrzeug mit Anspruch auf Verpflegungspauschale zusammentrifft. Er gilt zusätzlich zu den Verpflegungspauschalen von 28 € bzw. 14 € und deckt die üblichen Nebenkosten der Übernachtung ab. Das Wahlrecht zwischen Pauschale und tatsächlichen Kosten muss für das gesamte Kalenderjahr einheitlich ausgeübt werden.

Zuletzt fachlich geprüft am 26. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Anspruch haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre berufliche Tätigkeit überwiegend auf Kraftfahrzeugen ausüben und in der Schlafkabine übernachten. Der Pauschbetrag von 9 € je Kalendertag gilt für An- und Abreisetage ebenso wie für volle Tage. Abgegolten sind unter anderem Gebühren für Sanitäreinrichtungen auf Rastplätzen, Parkkosten am Übernachtungsort und die Reinigung der Schlafkabine. Wer höhere tatsächliche Aufwendungen hat, kann diese stattdessen belegen – dann aber für das ganze Jahr. Der Arbeitgeber kann den Betrag alternativ steuerfrei erstatten.

Wer den Pauschbetrag ansetzen darf

Begünstigt ist, wer überwiegend auf einem Kraftfahrzeug tätig ist – klassisch im Fernverkehr, aber auch im Baustellen- und Entsorgungsverkehr. Voraussetzung ist eine Übernachtung im Fahrzeug im Rahmen einer beruflichen Auswärtstätigkeit an einem Tag, für den auch eine Verpflegungspauschale zusteht. Übernachtungen im Hotel fallen nicht darunter – dort gelten die normalen Übernachtungskosten.

Höhe und Zusammenspiel mit der Verpflegungspauschale

Die 9 € kommen zusätzlich zur Verpflegungspauschale: 28 € bei 24 Stunden Abwesenheit, 14 € an An- und Abreisetagen sowie bei mehr als 8 Stunden. Werden Mahlzeiten gestellt, wird die Verpflegungspauschale gekürzt – der Berufskraftfahrer-Pauschbetrag bleibt davon unberührt.

Rechenbeispiel

Fernfahrer, 180 Übernachtungen im Fahrzeug

Berufskraftfahrer-Pauschbetrag (180 × 9 €)1.620 €
Verpflegungspauschalen (Beispielansatz)4.480 €
Summe Werbungskosten Auswärtstätigkeit6.100 €
abzüglich Arbeitnehmer-Pauschbetrag− 1.230 €
Zusätzlich wirksame Werbungskosten4.870 €

Wahlrecht: Pauschale oder tatsächliche Kosten

Du kannst statt der Pauschale die tatsächlichen Aufwendungen ansetzen, musst dich aber für das gesamte Kalenderjahr entscheiden – ein Wechsel während des Jahres ist ausgeschlossen. Wer belegen will, sammelt konsequent Quittungen für Sanitärnutzung, Parkgebühren und Reinigung. In der Praxis liegt der Aufwand meist über dem Nutzen.

Übernachtungstage dokumentieren

Auch die Pauschale setzt voraus, dass die Übernachtungen im Fahrzeug nachvollziehbar sind. Fahrerkarte, Tourenpläne oder Arbeitgeberbescheinigung reichen in der Regel aus – eine bloße Behauptung nicht.

Steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber kann den Pauschbetrag steuerfrei erstatten. Dann entfällt der Werbungskostenabzug in gleicher Höhe. Wird nur ein Teil erstattet, bleibt der Rest abziehbar. Achte auf die Ausweisung in der Lohnabrechnung – steuerfreie Erstattungen sind in der Lohnsteuerbescheinigung anzugeben und werden vom Finanzamt gegengerechnet.


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6 Punkte · Berufskraftfahrer
  • Übernachtungstage zählenNur Tage mit Anspruch auf Verpflegungspauschale.
  • Fahrerkarte auswertenTourenübersicht als Nachweis aufbewahren.
  • Wahlrecht festlegenPauschale oder tatsächliche Kosten – einheitlich fürs Jahr.
  • Verpflegungspauschale ergänzen28 € / 14 € je nach Abwesenheit.
  • Mahlzeitenkürzung prüfenGestellte Mahlzeiten mindern nur die Verpflegung.
  • Erstattungen abgleichenSteuerfreie Zahlungen des Arbeitgebers gegenrechnen.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist der Berufskraftfahrer-Pauschbetrag 2026?

9 € für jeden Kalendertag mit Übernachtung im Fahrzeug, an dem auch eine Verpflegungspauschale zusteht.

Gilt die Pauschale zusätzlich zur Verpflegungspauschale?

Ja. Beide Beträge werden nebeneinander angesetzt.

Kann ich stattdessen die echten Kosten ansetzen?

Ja, aber nur einheitlich für das gesamte Kalenderjahr und mit Belegen.

Zählt auch die Übernachtung im Hotel?

Nein. Der Pauschbetrag setzt die Übernachtung im Fahrzeug voraus.

Was, wenn der Arbeitgeber zahlt?

Eine steuerfreie Erstattung mindert den Werbungskostenabzug in gleicher Höhe.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben wurden am 26. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5b EStG – Berufskraftfahrer-Pauschbetrag. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG – Verpflegungsmehraufwendungen. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  3. BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern, Rechtsstand 2026.
  4. Lohnsteuer-Richtlinien und -Hinweise zu Auswärtstätigkeit und Übernachtung.
SteuerNest Redaktion
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Zahl gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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