Wer die Kosten einer Bestattung trägt, kann sie als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG absetzen – allerdings nur, soweit sie nicht aus dem Nachlass des Verstorbenen gedeckt sind und man rechtlich oder sittlich zur Kostentragung verpflichtet ist. Alle Werte sind an geprüften Quellen belegt und für 2026 verifiziert.
Zuletzt fachlich geprüft am 8. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Bestattungskosten sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn du zur Kostentragung verpflichtet bist (z. B. als Erbe oder naher Angehöriger) und die Kosten den Wert des Nachlasses übersteigen. Vom abziehbaren Betrag zieht das Finanzamt zusätzlich die zumutbare Belastung ab, die sich nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl richtet. Nur der darüber hinausgehende Teil mindert die Steuer.
Wann Bestattungskosten absetzbar sind
Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
- Du bist rechtlich oder sittlich verpflichtet, die Kosten zu tragen – als Erbe oder als naher Angehöriger.
- Die Kosten übersteigen den Nachlass des Verstorbenen. Reicht das geerbte Vermögen zur Deckung aus, ist kein Abzug möglich.
Welche Kosten zählen
Anerkannt werden die unmittelbaren Bestattungskosten, insbesondere:
- Sarg oder Urne, Grabstelle und Grabstein
- Trauerfeier, Bestatter und Überführung
- Todesanzeigen und Danksagungen
Nicht abziehbar sind Kosten der Bewirtung von Trauergästen sowie Aufwendungen für die eigene Trauerkleidung oder Reisekosten der Angehörigen.
Der Nachlass wird gegengerechnet
Zentral ist die Gegenrechnung mit dem Nachlass und mit Leistungen Dritter. Vom Gesamtaufwand ziehst du den Wert des geerbten Vermögens sowie Sterbegeld oder Versicherungsleistungen ab. Nur der verbleibende Betrag ist dem Grunde nach abziehbar.
| Position | Wirkung |
|---|---|
| Wert des Nachlasses | mindert die abziehbaren Kosten |
| Sterbegeld / Beihilfen | mindert die abziehbaren Kosten |
| Ausgezahlte Sterbegeldversicherung | mindert die abziehbaren Kosten |
| Kosten der Bewirtung / Trauerkleidung | nicht abziehbar |
Zumutbare Belastung abziehen
Wie bei allen außergewöhnlichen Belastungen wirkt sich nur der Teil aus, der die zumutbare Belastung übersteigt. Diese beträgt je nach Gesamtbetrag der Einkünfte, Familienstand und Kinderzahl zwischen 1 % und 7 % der Einkünfte.
Bestattungskosten nach Gegenrechnung
Angehörige tragen 9.000 € Bestattungskosten. Der Nachlass beträgt 3.000 €, die zumutbare Belastung 1.800 €:
So trägst du die Kosten ein
Die Bestattungskosten gehören in die Zeile „andere außergewöhnliche Belastungen“ der Steuererklärung (Hauptvordruck). Bewahre Rechnungen des Bestatters, Belege für Grabstelle und Grabstein sowie einen Nachweis über den Nachlasswert auf – das Finanzamt prüft die Gegenrechnung genau.
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Was du zusammenstellen solltest
6 Punkte · § 33 EStG- Kostentragungspflicht prüfenAls Erbe oder naher Angehöriger.
- Rechnungen sammelnBestatter, Grabstelle, Grabstein, Trauerfeier.
- Nachlasswert ermittelnWird von den Kosten abgezogen.
- Versicherungsleistungen erfassenSterbegeld mindert den Abzug.
- Zumutbare Belastung einplanen1–7 % der Einkünfte.
- In den Hauptvordruck eintragenAndere außergewöhnliche Belastungen.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich Beerdigungskosten von der Steuer absetzen?
Ja, als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG – aber nur, soweit die Kosten den Nachlass übersteigen und du zur Kostentragung verpflichtet bist.
Was wird vom abziehbaren Betrag abgezogen?
Der Wert des Nachlasses sowie Sterbegeld und Versicherungsleistungen. Zusätzlich zieht das Finanzamt die zumutbare Belastung ab.
Welche Kosten sind nicht absetzbar?
Die Bewirtung der Trauergäste, die eigene Trauerkleidung und Reisekosten der Angehörigen zählen nicht zu den abziehbaren Bestattungskosten.
Wie hoch ist die zumutbare Belastung?
Sie liegt je nach Gesamtbetrag der Einkünfte, Familienstand und Kinderzahl zwischen 1 % und 7 % der Einkünfte und wird stufenweise berechnet.
Reicht der Nachlass zur Deckung – was dann?
Dann ist kein Abzug möglich. Bestattungskosten sind nur abziehbar, soweit sie den geerbten Nachlass übersteigen.
Wo trage ich die Kosten ein?
Im Hauptvordruck der Einkommensteuererklärung unter den anderen außergewöhnlichen Belastungen. Belege und Nachlassnachweis solltest du bereithalten.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Werte wurden am 8. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


