Betriebliche Altersvorsorge clever nutzen
Der Rechner zeigt, was dich eine Entgeltumwandlung nach § 3 Nr. 63 EStG wirklich netto kostet – nach Steuer- und Sozialabgaben-Ersparnis und dem gesetzlichen Arbeitgeber-Zuschuss von 15 %.
Was kostet dich deine bAV wirklich netto?
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So funktioniert die Entgeltumwandlung
Steuer- und sozialabgabenfrei sparen
Bei der Entgeltumwandlung verzichtest du auf einen Teil deines Bruttolohns und zahlst ihn in eine betriebliche Altersvorsorge ein. 2026 sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze RV (676 €/Monat) steuerfrei und bis zu 4 % (338 €/Monat) zusätzlich sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 63 EStG). Dein echter Netto-Aufwand liegt deshalb deutlich unter dem Sparbetrag.
Arbeitgeber-Zuschuss und Auszahlung
Spart der Arbeitgeber durch die Umwandlung Sozialabgaben, muss er 15 % des umgewandelten Betrags zuschießen (§ 1a BetrAVG). In der Rentenphase werden die Leistungen nachgelagert voll versteuert und sind kranken-/pflegeversicherungspflichtig – meist bei niedrigerem Steuersatz als in der Erwerbsphase.
- Der Betrag zwischen 338 € und 676 € bleibt steuerfrei, ist aber sozialversicherungspflichtig.
- Die Umwandlung mindert dein SV-Entgelt und damit gesetzliche Rente sowie ggf. Kranken- und Elterngeld.
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