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Ratgeber · Arbeitnehmer Jobrad 0,25 % UVP § 3 Nr. 37

Dienstfahrrad & Jobrad steuerlich nutzen

Das Dienstrad hat sich vom Nischenmodell zum Standard-Benefit entwickelt. Dieser Ratgeber erklärt, wie das Jobrad-Leasing 2026 besteuert wird, warum die 0,25-%-Regel so günstig ist und wann das Rad sogar komplett steuerfrei bleibt.

Berufspendler mit dem Dienstfahrrad unterwegsOb Leasing über Gehaltsumwandlung oder Extra vom Arbeitgeber: Das Dienstrad ist steuerlich hoch attraktiv.

Beim Dienstfahrrad least der Arbeitgeber ein Rad und überlässt es dem Beschäftigten – auch zur privaten Nutzung. Finanziert wird das meist per Gehaltsumwandlung. Steuerlich ist das Modell deshalb so beliebt, weil der geldwerte Vorteil nur mit einem Viertel des Listenpreises angesetzt wird. Alle Werte sind an geprüften Quellen belegt und für 2026 verifiziert.

Zuletzt fachlich geprüft am 13. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Überlässt der Arbeitgeber das Dienstrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn, ist die private Nutzung komplett steuerfrei (§ 3 Nr. 37 EStG). Beim verbreiteten Leasing über Gehaltsumwandlung wird der geldwerte Vorteil mit 0,25 % der auf volle 100 € abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) pro Monat versteuert. Eine Zusatzversteuerung für Fahrten zur Arbeit (0,03-%-Regel) entfällt. Pedelecs bis 25 km/h gelten steuerlich als Fahrrad.

Die zwei Modelle

Ob und wie viel du versteuerst, hängt davon ab, wie das Rad finanziert wird:

Steuerliche Behandlung des Dienstrads
ModellBesteuerung
Rad zusätzlich zum Lohn (Arbeitgeber zahlt)Komplett steuerfrei, § 3 Nr. 37 EStG
Leasing per Gehaltsumwandlung0,25 % der UVP als geldwerter Vorteil
Fahrten zur ersten TätigkeitsstätteKeine zusätzliche 0,03-%-Versteuerung

Die 0,25-%-Regel erklärt

Beim Leasing über Gehaltsumwandlung wird der private Nutzungsvorteil pauschal ermittelt: 0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP inkl. USt, abgerundet auf volle 100 €) pro Monat. Dieser Betrag erhöht dein zu versteuerndes Einkommen – nicht dein ausgezahltes Netto in voller Höhe, weil die Leasingrate aus dem Bruttogehalt umgewandelt wird.

Rechenbeispiel

Geldwerter Vorteil beim Jobrad

Ein E-Bike hat eine UVP von 3.199 €, abgerundet 3.100 €. Der monatliche geldwerte Vorteil beträgt:

UVP (abgerundet auf 100 €)3.100 €
Bemessung: 0,25 %× 0,25 %
Monatlicher geldwerter Vorteil7,75 €
Zu versteuern pro Monat7,75 €

Auf diese 7,75 € zahlst du Lohnsteuer und Sozialabgaben – bei einem Rad im Wert von über 3.000 € eine sehr geringe Belastung.

Wann das Rad komplett steuerfrei ist

Stellt dir der Arbeitgeber das Rad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Verfügung (also ohne Gehaltsumwandlung), bleibt die Überlassung nach § 3 Nr. 37 EStG vollständig steuer- und sozialabgabenfrei. Das ist der attraktivste Fall – setzt aber voraus, dass der Arbeitgeber die Kosten trägt.

E-Bike ist nicht gleich E-Bike

Pedelecs, die nur bis 25 km/h unterstützen, gelten steuerlich als Fahrrad. Schnelle S-Pedelecs (Unterstützung über 25 km/h) sind Kraftfahrzeuge – hier gelten die Dienstwagenregeln inklusive Versteuerung der Fahrten zur Arbeit.

Kauf am Ende der Laufzeit

Nach der üblichen Leasingdauer von 36 Monaten kannst du das Rad häufig zu einem günstigen Restwert übernehmen. Liegt der vereinbarte Kaufpreis unter dem tatsächlichen Marktwert, wertet das Finanzamt die Differenz als geldwerten Vorteil. Viele Anbieter setzen den Restwert daher auf pauschal versteuerte 40 % der UVP an, sodass keine Nachversteuerung beim Arbeitnehmer anfällt.

Pendlerpauschale bleibt erhalten

Auch wer mit dem Dienstrad zur Arbeit fährt, darf weiterhin die Entfernungspauschale von 0,38 € ab dem ersten Entfernungskilometer) je Entfernungskilometer als Werbungskosten ansetzen. Die Pauschale ist unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel – das Dienstrad schmälert sie nicht.


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Vor dem Leasing prüfen

6 Punkte · § 3 Nr. 37 EStG
  • Modell klärenZusätzlich zum Lohn (steuerfrei) oder Gehaltsumwandlung?
  • UVP notierenBasis für die 0,25-%-Bemessung.
  • Rad-Typ prüfenPedelec bis 25 km/h = Fahrrad, sonst Kfz-Regeln.
  • Leasingrate & Netto vergleichenUmwandlung mindert Brutto, geringer geldwerter Vorteil.
  • Restwert-Regelung ansehenÜbernahmepreis am Laufzeitende klären.
  • Pendlerpauschale ansetzenEntfernungspauschale bleibt voll erhalten.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie wird das Jobrad 2026 versteuert?

Beim Leasing über Gehaltsumwandlung mit 0,25 % der auf volle 100 € abgerundeten UVP pro Monat als geldwerter Vorteil. Überlässt der Arbeitgeber das Rad zusätzlich zum Lohn, ist es komplett steuerfrei.

Muss ich Fahrten zur Arbeit extra versteuern?

Nein. Anders als beim Dienstwagen entfällt beim Dienstrad die zusätzliche 0,03-%-Versteuerung für den Arbeitsweg.

Gilt die 0,25-%-Regel auch für E-Bikes?

Ja, für Pedelecs bis 25 km/h. Schnelle S-Pedelecs über 25 km/h gelten als Kraftfahrzeuge und werden wie Dienstwagen behandelt.

Was passiert am Ende der Leasingzeit?

Du kannst das Rad oft zu einem Restwert übernehmen. Um eine Nachversteuerung zu vermeiden, setzen viele Anbieter den Restwert auf pauschal versteuerte 40 % der UVP.

Bleibt die Pendlerpauschale erhalten?

Ja. Die Entfernungspauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel und kann weiterhin als Werbungskosten angesetzt werden.

Lohnt sich das Jobrad gegenüber dem Privatkauf?

Meist ja: Durch die Gehaltsumwandlung sparst du Steuern und Sozialabgaben, und der geldwerte Vorteil ist mit 0,25 % sehr niedrig. Ein Vergleich mit dem Barkauf lohnt aber immer.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Werte wurden am 13. August 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 3 Nr. 37 EStG – steuerfreie Überlassung von Dienstfahrrädern. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. Gleich lautende Ländererlasse zur steuerlichen Behandlung der Fahrradüberlassung (0,25-%-Regel), Rechtsstand 13. August 2026.
  3. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG – Entfernungspauschale. Gesetze im Internet.
  4. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG – private Nutzung, 0,25-%-Ansatz. Gesetze im Internet.
  5. Finanztip: Dienstrad-Leasing (Jobrad). Stand 2026.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Zahl gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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