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Ratgeber · Arbeitgeber110 € Freibetrag2 Feiern pro Jahr25 % pauschal

Betriebsfeier: 110 € pro Kopf bleiben steuerfrei

Sommerfest, Weihnachtsfeier, Jubiläum: Bis 110 € je Teilnehmer bleibt die Betriebsveranstaltung steuer- und beitragsfrei. Der Betrag ist ein Freibetrag – aber nur für zwei Veranstaltungen im Jahr.

Vier Personen besprechen Unterlagen an einem KonferenztischEntscheidend ist die Rechnung durch die Zahl der tatsächlich anwesenden Teilnehmer – nicht durch die Zahl der Angemeldeten.

Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen bleiben bis 110 € brutto je Arbeitnehmer und Veranstaltung steuerfrei. Der Freibetrag gilt für höchstens zwei Veranstaltungen pro Kalenderjahr; jede weitere ist in voller Höhe steuerpflichtiger Arbeitslohn. Kosten für Begleitpersonen werden dem Arbeitnehmer zugerechnet – ohne eigenen Freibetrag.

Zuletzt fachlich geprüft am 27. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

In die Gesamtkosten fließen alle Aufwendungen einschließlich Umsatzsteuer: Speisen, Getränke, Raummiete, Musik, Eventagentur, Geschenke bis 60 € und auch die Kosten des äußeren Rahmens. Die Summe wird durch die Zahl der tatsächlich teilnehmenden Personen geteilt; der Anteil einer Begleitperson wird dem jeweiligen Arbeitnehmer zugerechnet. Bis 110 € bleibt der Betrag steuer- und sozialversicherungsfrei, der übersteigende Teil ist Arbeitslohn. Der Arbeitgeber kann diesen mit 25 % pauschal versteuern und damit auch beitragsfrei halten. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Veranstaltung allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht.

Welche Kosten in die 110 Euro einfließen

Einzubeziehen sind alle Aufwendungen des Arbeitgebers einschließlich Umsatzsteuer – auch solche, die nicht direkt beim Arbeitnehmer ankommen: Raummiete, Dekoration, Technik, Sicherheitsdienst, Eventagentur. Nicht einzubeziehen sind rechnerische Selbstkosten des Betriebs, etwa Lohnkosten eigener Mitarbeitender oder die Nutzung eigener Räume.

Rechenbeispiel

Weihnachtsfeier mit 60 Teilnehmenden

Catering und Getränke5.400 €
Raummiete und Technik1.900 €
Musik und Dekoration1.100 €
Gesamtkosten (brutto)8.400 €
Pro Teilnehmer140 € – 30 € steuerpflichtig

Teilnehmerzahl und Begleitpersonen

Maßgeblich ist die Zahl der tatsächlich anwesenden Personen – Absagen gehen also zulasten der Erschienenen. Nimmt eine Begleitperson teil, wird deren Anteil dem Arbeitnehmer zugerechnet; ein zusätzlicher Freibetrag entsteht dadurch nicht. Wer mit Partner kommt, überschreitet die Grenze deshalb schneller.

Offen für alle

Der Freibetrag setzt voraus, dass die Veranstaltung allen Betriebsangehörigen oder allen Angehörigen eines Betriebsteils offensteht. Eine Feier nur für Führungskräfte ist von Anfang an voll steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Pauschalversteuerung mit 25 Prozent

Übersteigt der Betrag pro Kopf 110 € oder handelt es sich um die dritte Veranstaltung im Jahr, kann der Arbeitgeber den steuerpflichtigen Teil mit 25 % pauschal versteuern. Damit bleibt die Zuwendung sozialversicherungsfrei – vorausgesetzt, die Pauschalierung erfolgt spätestens bis zur Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung.

Umsatzsteuer: Vorsteuer nur bis zur Grenze

Umsatzsteuerlich gilt die 110-€-Grenze als Freigrenze, nicht als Freibetrag. Liegen die Kosten pro Kopf darüber, entfällt der Vorsteuerabzug für die gesamte Veranstaltung, weil dann eine überwiegend private Mitveranlassung angenommen wird. Bleibt der Betrag darunter, ist die Vorsteuer voll abziehbar.


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Betriebsfeier steuerfrei halten

6 Punkte · Arbeitgeber
  • Alle Kosten sammelnInklusive Rahmen, Technik und Umsatzsteuer.
  • Teilnehmerliste führenNur tatsächlich Anwesende zählen.
  • Begleitpersonen einrechnenAnteil dem Arbeitnehmer zurechnen.
  • Zwei-Veranstaltungen-Regel prüfenAb der dritten Feier voll steuerpflichtig.
  • Pauschalierung entscheiden25 % sichern die Beitragsfreiheit.
  • Vorsteuer prüfenÜber 110 € pro Kopf entfällt der Abzug.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist der Freibetrag 2026?

110 € brutto je Arbeitnehmer und Veranstaltung, für höchstens zwei Veranstaltungen im Kalenderjahr.

Freibetrag oder Freigrenze?

Lohnsteuerlich ein Freibetrag – nur der übersteigende Teil ist steuerpflichtig. Umsatzsteuerlich wirkt die Grenze dagegen wie eine Freigrenze.

Wie werden Begleitpersonen behandelt?

Ihre Kosten werden dem begleiteten Arbeitnehmer zugerechnet, ohne dass ein zusätzlicher Freibetrag entsteht.

Was passiert bei der dritten Feier?

Sie ist in voller Höhe steuerpflichtiger Arbeitslohn. Eine Pauschalversteuerung mit 25 % ist möglich.

Zählen Absagen mit?

Nein. Geteilt wird durch die Zahl der tatsächlich anwesenden Personen.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben wurden am 27. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG – Betriebsveranstaltungen. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 40 Abs. 2 EStG – Pauschalierung der Lohnsteuer. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  3. § 15 UStG – Vorsteuerabzug. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  4. BMF-Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen, Rechtsstand 2026.
SteuerNest Redaktion
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Zahl gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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