Arbeitgeber dürfen ihren Beschäftigten monatlich Sachbezüge bis 50 € steuer- und sozialabgabenfrei zuwenden (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Weil weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben anfallen, ist der Sachbezug ein besonders effizientes Gehaltsextra – für beide Seiten. Alle Werte sind an geprüften Quellen belegt und für 2026 verifiziert.
Zuletzt fachlich geprüft am 8. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Sachbezüge bis 50 € pro Monat bleiben steuer- und sozialabgabenfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag: Schon 50,01 € machen den gesamten Betrag steuerpflichtig. Gutscheine müssen die Vorgaben des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) erfüllen. Zusätzlich sind Aufmerksamkeiten bis 60 € je persönlichem Anlass (z. B. Geburtstag) möglich.
Was ist ein Sachbezug?
Ein Sachbezug ist eine Leistung in Form einer Sache statt in Geld – etwa ein Warengutschein, eine Tankkarte oder ein Gutschein für einen bestimmten Anbieter. Bleibt der Wert im Monat bei höchstens 50 €, ist er lohnsteuer- und beitragsfrei. Entscheidend ist, dass es sich um einen Sachbezug und nicht um eine Geldleistung handelt.
- Waren- und Warenhausgutscheine
- Tank- und Ladekarten
- Gutscheinkarten regionaler Anbieter oder Center
- Sachgeschenke aus dem Sortiment des Arbeitgebers
Freigrenze statt Freibetrag
50 € sind eine Freigrenze. Wird sie auch nur um einen Cent überschritten, ist der komplette Betrag steuer- und beitragspflichtig – nicht nur der übersteigende Teil. Achte deshalb auf Nebenkosten wie Versand, die in die 50 € einzurechnen sind.
Die Freigrenze gilt pro Monat und lässt sich nicht ansparen: Ein in einem Monat nicht genutzter Betrag verfällt und kann nicht in den Folgemonat übertragen werden.
Welche Gutscheine erlaubt sind (ZAG)
Seit 2022 gelten strengere Regeln: Gutscheine und Geldkarten sind nur dann ein begünstigter Sachbezug, wenn sie die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) erfüllen. Vereinfacht heißt das: Sie müssen zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und dürfen keine Barauszahlung ermöglichen.
| Begünstigt (Sachbezug) | Nicht begünstigt (Barlohn) |
|---|---|
| ZAG-konforme Gutscheinkarten | Gutscheine mit Barauszahlungsfunktion |
| Tank- und Warengutscheine | Zweckgebundene Geldzahlungen |
| Center- und Anbietergutscheine | Nachträgliche Kostenerstattung in Geld |
Aufmerksamkeiten bis 60 €
Zusätzlich zur monatlichen 50-€-Grenze darf der Arbeitgeber zu einem besonderen persönlichen Anlass – Geburtstag, Hochzeit, bestandene Prüfung – eine Aufmerksamkeit bis 60 € (Bruttowert) steuerfrei überreichen. Diese 60-€-Grenze gilt je Anlass und ist unabhängig von der 50-€-Sachbezugsfreigrenze.
Gehaltsextra vs. Bruttolohn
Ein Arbeitgeber möchte 50 € monatlich zusätzlich zuwenden. Als Sachbezug kommt der volle Betrag an, als Bruttolohn bleibt nach Steuern und Abgaben deutlich weniger übrig (vereinfacht, ca. 50 % Belastung):
So nutzt du die Freigrenze richtig
Der Sachbezug muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden – eine Umwandlung von bestehendem Gehalt ist nicht begünstigt. Der Arbeitgeber dokumentiert die Ausgabe im Lohnkonto. Sprich deinen Arbeitgeber aktiv an: Viele Unternehmen bieten Gutscheinlösungen an, nutzen sie aber nicht flächendeckend.
Deine Checkliste: 50-€-Sachbezug
Hak ab, was auf dich zutrifft – dein Fortschritt wird automatisch gespeichert.
Worauf Arbeitnehmer & Arbeitgeber achten
6 Punkte · § 8 EStG- Zusätzlich zum LohnKeine Umwandlung von bestehendem Gehalt.
- 50-€-Grenze pro Monat einhaltenInklusive Versand-/Nebenkosten.
- ZAG-konformen Gutschein wählenKeine Barauszahlungsfunktion.
- Nicht ansparenNicht genutzte Beträge verfallen monatlich.
- Aufmerksamkeit bis 60 € nutzenZu Geburtstag, Hochzeit & Co.
- Dokumentation im LohnkontoArbeitgeber hält die Zuwendung fest.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist die Sachbezugsfreigrenze 2026?
50 € pro Monat, steuer- und sozialabgabenfrei. Es handelt sich um eine Freigrenze – bei Überschreitung ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Kann ich den Betrag ansparen?
Nein. Die 50 € gelten je Kalendermonat und verfallen, wenn sie nicht genutzt werden. Eine Übertragung in den Folgemonat ist nicht möglich.
Welche Gutscheine sind erlaubt?
Nur ZAG-konforme Gutscheine und Geldkarten, die zum Warenbezug berechtigen und keine Barauszahlung ermöglichen. Reine Geldleistungen sind steuerpflichtiger Barlohn.
Was gilt zusätzlich zur 50-€-Grenze?
Aufmerksamkeiten bis 60 € je persönlichem Anlass (Geburtstag, Hochzeit, Prüfung) sind zusätzlich steuerfrei.
Kann ich statt Gehaltserhöhung Gutscheine verlangen?
Der Sachbezug muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gewährt werden. Eine Umwandlung von bestehendem Gehalt ist nicht begünstigt – ein neues Extra dagegen schon.
Zählt die Tankkarte dazu?
Ja, eine Tankkarte ist ein klassischer Sachbezug – solange der monatliche Wert 50 € nicht übersteigt und die ZAG-Kriterien erfüllt sind.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Werte wurden am 8. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


