SteuerNest
Wissen durchsuchenSteuerfrage starten
Ratgeber · Selbständige Gewinnermittlung Buchführung 2026

Bilanz oder EÜR?

Reicht die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung, oder musst du bilanzieren? Das entscheidet über deinen Buchhaltungsaufwand. Dieser Ratgeber erklärt die Grenzen der Buchführungspflicht und wer dauerhaft mit der EÜR auskommt.

Selbständiger sortiert BuchhaltungsunterlagenFreiberufler dürfen unabhängig von der Höhe des Gewinns immer die EÜR nutzen.

Die Art der Gewinnermittlung bestimmt, wie aufwendig deine Buchhaltung wird. Die gute Nachricht: Viele Selbständige dürfen dauerhaft die schlanke EÜR nutzen – erst bei Überschreiten bestimmter Grenzen wird die Bilanz Pflicht.

Zuletzt fachlich geprüft am 15. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Freiberufler dürfen unabhängig von Umsatz und Gewinn immer die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen. Gewerbetreibende müssen zur doppelten Buchführung mit Bilanz wechseln, wenn sie im Handelsregister als Kaufmann eingetragen sind oder die Grenzen des § 141 AO überschreiten – rund 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn im Jahr. Bis dahin genügt die EÜR. Das Finanzamt fordert den Wechsel schriftlich an.

Wer die EÜR nutzen darf

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist die einfachste Gewinnermittlung: Einnahmen minus Ausgaben. Sie steht offen für alle Freiberufler (unabhängig von der Höhe) und für Gewerbetreibende unterhalb der Buchführungsgrenzen, die nicht als Kaufmann im Handelsregister stehen.

Wann die Bilanz Pflicht wird

Gewerbetreibende werden buchführungspflichtig, wenn sie eine der Grenzen des § 141 AO überschreiten oder als Kaufmann eingetragen sind. Dann ist die doppelte Buchführung mit Jahresabschluss (Bilanz plus Gewinn- und Verlustrechnung) zu führen.

Buchführungsgrenzen § 141 AO (Richtwerte 2026)
KriteriumGrenze
Jahresumsatzca. 800.000 €
Jahresgewinnca. 80.000 €
Eintrag als Kaufmann (HGB)Bilanz unabhängig von Grenzen

Sonderfall Freiberufler

Freiberufler nach § 18 EStG (z. B. beratende, künstlerische, unterrichtende Berufe) sind nie buchführungspflichtig – unabhängig von Umsatz und Gewinn. Sie dürfen freiwillig bilanzieren, müssen es aber nie. Die Abgrenzung erklärt der Ratgeber Freiberufler oder Gewerbe.

Der Wechsel der Methode

Überschreitest du die Grenzen, teilt dir das Finanzamt schriftlich mit, ab wann du bilanzieren musst – meist ab dem folgenden Wirtschaftsjahr. Beim Wechsel von der EÜR zur Bilanz entsteht ein Übergangsgewinn oder -verlust, der gesondert zu ermitteln ist.

Freiwillig bilanzieren?

Die EÜR ist einfacher und meist ausreichend. Eine freiwillige Bilanz lohnt sich nur selten – etwa wenn Banken oder Investoren einen aussagekräftigen Jahresabschluss verlangen.


Deine Checkliste: richtige Gewinnermittlung

Hak ab, was auf dich zutrifft – dein Fortschritt wird automatisch gespeichert.

Was du zusammenstellen solltest

6 Punkte · § 141 AO
  • Tätigkeit einordnenFreiberuflich oder gewerblich?
  • Umsatz- & Gewinngrenzen prüfen§ 141 AO im Blick.
  • Handelsregister prüfenEingetragener Kaufmann = Bilanzpflicht.
  • Aufforderung des Finanzamts beachtenWechsel ab Folgejahr.
  • Übergangsgewinn ermittelnBeim Wechsel EÜR → Bilanz.
  • Software/Beratung wählenPassend zur Methode.

Häufige Fragen (FAQ)

Darf ich als Freiberufler immer die EÜR nutzen?

Ja. Freiberufler sind unabhängig von Umsatz und Gewinn nicht buchführungspflichtig und dürfen dauerhaft die EÜR verwenden.

Ab welchen Grenzen muss ich bilanzieren?

Als Gewerbetreibender bei Überschreiten der Grenzen des § 141 AO (rund 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn) oder bei Eintragung als Kaufmann im Handelsregister.

Wann beginnt die Buchführungspflicht?

In der Regel ab dem Wirtschaftsjahr, das auf die schriftliche Aufforderung des Finanzamts folgt – nicht rückwirkend.

Was ist ein Übergangsgewinn?

Beim Wechsel von der EÜR zur Bilanz werden Bestände neu bewertet. Der daraus resultierende Unterschiedsbetrag ist der Übergangsgewinn (oder -verlust) und wird gesondert versteuert.

Kann ich freiwillig bilanzieren?

Ja, das ist möglich, aber aufwendiger. Sinnvoll meist nur, wenn externe Partner einen vollständigen Jahresabschluss verlangen.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Werte wurden am 15. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 141 AO – Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 4 Abs. 3 EStG – Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Gesetze im Internet.
  3. § 238 HGB – Buchführungspflicht der Kaufleute. Gesetze im Internet.
  4. Grenzen des § 141 AO als Richtwerte für 2026; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
SteuerNest Redaktion
Klar. Digital. Steuerrecht.

Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Zahl gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

Kontakt

Frage zu deiner Buchführung?

Schreib uns deine Frage zum Thema. Unsere Redaktion erklärt die allgemeinen Regeln und verweist dich auf die passenden Ratgeber, Tools und Vorlagen – kostenlos und unverbindlich.

  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Kostenlos & unverbindlich
  • DSGVO-konform – keine Weitergabe deiner Daten

Allgemeine Information statt Beratung: Wir dürfen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall leisten (§ 2 StBerG, § 3 RDG), prüfen keine Unterlagen und vertreten nicht gegenüber Behörden oder Gerichten.

* Pflichtfeld · Deine Anfrage ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

Ordnung in die Buchhaltung?

EÜR oder Bilanz – was gilt für dich?

Der KI-Assistent durchsucht über 70 Ratgebern, Tools und Mustern, was in solchen Fällen gilt.

Link kopiert