Die Dauerfristverlängerung verschiebt Abgabe und Zahlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung um einen Monat. Monatszahler müssen dafür eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahressteuer leisten. Alle Werte sind an geprüften Quellen belegt und für 2026 verifiziert.
Zuletzt fachlich geprüft am 23. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Ohne Verlängerung ist die Voranmeldung am 10. Tag nach Ablauf des Monats oder Quartals fällig. Der Antrag auf Dauerfristverlängerung verschiebt diesen Termin um einen Monat und gilt, bis er widerrufen wird. Monatszahler zahlen jährlich eine Sondervorauszahlung in Höhe von 1/11 der Vorjahres-Vorauszahlungen – Antrag und Zahlung bis zum 10. Februar. Quartalszahler beantragen die Verlängerung bis zum 10. April, ohne Sondervorauszahlung. Die Sondervorauszahlung wird mit der Voranmeldung für Dezember verrechnet.
Die Fristen im Überblick
Ohne Verlängerung gilt der 10. Tag nach Ende des Voranmeldungszeitraums – für Januar also der 10. Februar. Mit Dauerfristverlängerung wird daraus der 10. März; entsprechend verschiebt sich jeder Termin um einen Monat.
Fällt der Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag. Die Zahlung ist ebenfalls verschoben – ein Vorteil für die Liquidität.
So beantragst du die Verlängerung
Der Antrag läuft elektronisch über ELSTER mit dem Formular „Antrag auf Dauerfristverlängerung / Anmeldung der Sondervorauszahlung“. Monatszahler stellen ihn bis zum 10. Februar, Quartalszahler bis zum 10. April des Jahres.
Die Verlängerung gilt fortlaufend. Monatszahler müssen aber jedes Jahr die Sondervorauszahlung neu anmelden und zahlen.
Die Sondervorauszahlung von 1/11
Monatszahler leisten eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Summe der Vorauszahlungen des Vorjahres. Bei Existenzgründern wird der voraussichtliche Jahresbetrag geschätzt und zeitanteilig hochgerechnet.
Angerechnet wird die Sondervorauszahlung in der Voranmeldung für Dezember. Ergibt sich ein Überhang, wird er erstattet oder verrechnet.
Wird der Antrag verspätet gestellt oder die Sondervorauszahlung nicht geleistet, kann das Finanzamt die Verlängerung widerrufen. Verspätete Voranmeldungen führen zu Verspätungszuschlägen und Säumniszuschlägen von 1 % je Monat.
Monatlich, vierteljährlich oder jährlich?
Der Rhythmus richtet sich nach der Umsatzsteuer des Vorjahres: über 9.000 € monatlich, zwischen 2.000 € und 9.000 € vierteljährlich, darunter kann das Finanzamt von der Voranmeldung befreien. Neu gegründete Unternehmen melden nicht mehr zwingend monatlich – hier gelten die allgemeinen Grenzen.
Monatszahler mit 33.000 € Vorauszahlungen im Vorjahr
So hoch ist die Sondervorauszahlung 2026:
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Fristverlängerung sicher beantragen
6 Punkte · Selbständige- Voranmeldungsrhythmus prüfenMonatlich oder vierteljährlich?
- Antragsfrist notieren10. Februar bzw. 10. April.
- Sondervorauszahlung berechnen1/11 der Vorjahressumme.
- Antrag in ELSTER sendenFormular mit Anmeldung kombinieren.
- Zahlung terminierenAm besten per SEPA-Mandat.
- Dezember-Anrechnung einplanenSondervorauszahlung verrechnen.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie lange verlängert die Dauerfristverlängerung die Frist?
Um einen Monat – aus dem 10. Februar wird zum Beispiel der 10. März.
Wie hoch ist die Sondervorauszahlung?
1/11 der Summe der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des Vorjahres; nur Monatszahler müssen sie leisten.
Bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Monatszahler bis zum 10. Februar, Quartalszahler bis zum 10. April des jeweiligen Jahres.
Muss ich den Antrag jedes Jahr wiederholen?
Die Verlängerung gilt fortlaufend, die Sondervorauszahlung ist aber jährlich neu anzumelden und zu zahlen.
Wann wird die Sondervorauszahlung angerechnet?
In der Voranmeldung für den Dezember des laufenden Jahres.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Werte wurden am 23. Juli 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


