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News · SelbständigeKleinunternehmer§ 19 UStGEU-Regelung

Kleinunternehmer 2026: EU-weit befreit

Die reformierte Kleinunternehmerregelung erlaubt es ab 2026, die Umsatzsteuerbefreiung nicht nur im Inland, sondern auch in anderen EU-Staaten in Anspruch zu nehmen. Wir erklären Grenzen und Verfahren.

Selbständige am LaptopDie neue EU-Kleinunternehmerregelung ermöglicht Umsatzsteuerbefreiung auch in anderen Mitgliedstaaten.

Bislang endete die Kleinunternehmerbefreiung an der Grenze. Mit der EU-Regelung können Kleinunternehmer die Befreiung unter Bedingungen auch in anderen Mitgliedstaaten nutzen.

Zuletzt fachlich geprüft am 1. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Im Inland gilt die Kleinunternehmerregelung bei Umsätzen bis 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr. Neu ist die EU-Kleinunternehmerregelung: Wer den unionsweiten Jahresumsatz von 100.000 € nicht überschreitet, kann sich über eine KU-Identifikationsnummer auch in anderen EU-Staaten von der Umsatzsteuer befreien lassen.

Die Regelung im Inland

Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus und ziehen im Gegenzug keine Vorsteuer. Die inländischen Grenzen betragen 25.000 € (Vorjahr) und 100.000 € (laufendes Jahr). Wird die laufende Grenze überschritten, endet die Befreiung ab diesem Umsatz.

Grenzen 2026
EbeneGrenze
Inland Vorjahr25.000 €
Inland laufendes Jahr100.000 €
EU-weiter Jahresumsatz100.000 €

So funktioniert die EU-Regelung

Für die grenzüberschreitende Befreiung beantragst du bei deinem Finanzamt die Teilnahme und erhältst eine KU-IdNr mit dem Zusatz „EX“. Du meldest deine EU-Umsätze quartalsweise. Überschreitest du die unionsweite Grenze von 100.000 €, entfällt die Befreiung EU-weit.

Beispiel · Kleinunternehmer mit Kunden in AT

Umsätze DE 18.000 €, AT 6.000 €

Inlandsumsatz18.000 €
EU-Umsatz gesamt24.000 €
unter 100.000 € EUbefreit möglich

Mit gültiger KU-IdNr kannst du auch die österreichischen Umsätze umsatzsteuerfrei abrechnen, sofern Österreich die Befreiung ebenfalls gewährt.

Wann sich die Befreiung lohnt

Die Befreiung spart Bürokratie, schließt aber den Vorsteuerabzug aus. Bei hohen Investitionen kann die Regelbesteuerung günstiger sein. Prüfe das Verhältnis von Eingangs- zu Ausgangsumsätzen, bevor du dich entscheidest.


Deine Checkliste

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Kleinunternehmer EU

6 Punkte
  • Inlandsgrenzen prüfen25.000 € / 100.000 €.
  • EU-Umsatz beobachtenUnionsweit unter 100.000 €.
  • KU-IdNr beantragenBeim Finanzamt mit „EX“.
  • QuartalsmeldungenEU-Umsätze fristgerecht melden.
  • Vorsteuer bedenkenKein Abzug bei Befreiung.
  • Rechnungen anpassenHinweis auf Steuerbefreiung.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist neu an der Kleinunternehmerregelung 2026?

Die Befreiung kann erstmals grenzüberschreitend in anderen EU-Staaten genutzt werden.

Wie hoch sind die Grenzen?

Im Inland 25.000 € (Vorjahr) und 100.000 € (laufendes Jahr); EU-weit 100.000 € Jahresumsatz.

Was ist die KU-IdNr?

Eine Kleinunternehmer-Identifikationsnummer mit dem Zusatz „EX“ für die EU-weite Befreiung.

Muss ich etwas melden?

Ja, die EU-Umsätze sind quartalsweise zu melden.

Kann ich Vorsteuer abziehen?

Nein. Wie im Inland schließt die Kleinunternehmerbefreiung den Vorsteuerabzug aus.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben wurden am 1. Juli 2026 anhand der folgenden Primärquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 19 UStG – Kleinunternehmer. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. BMF – EU-Kleinunternehmerregelung. BMF, 2026.
  3. Bundeszentralamt für Steuern – KU-IdNr. BZSt, 2026.
SteuerNest Redaktion
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