Beim Übertrag von Wertpapieren ohne Gläubigerwechsel übermittelt die abgebende Bank die Anschaffungsdaten an die neue Bank. Fehlen sie – etwa bei ausländischen Depots oder unvollständiger Übermittlung – setzt die neue Bank beim späteren Verkauf eine Ersatzbemessungsgrundlage von 30 % des Veräußerungserlöses an. Die zu viel gezahlte Steuer holst du dir nur über die Steuererklärung zurück.
Zuletzt fachlich geprüft am 18. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Beim Übertrag ohne Gläubigerwechsel – also auf ein eigenes Depot bei einer anderen Bank – gilt der Vorgang nicht als Veräußerung. Anschaffungsdaten und Haltedauern werden mit übertragen. Beim Übertrag mit Gläubigerwechsel unterstellt das Gesetz grundsätzlich eine Veräußerung; wird der Vorgang als unentgeltlich, also als Schenkung, angezeigt, unterbleibt die Besteuerung und die Daten gehen mit über. Verlusttöpfe wandern nicht automatisch mit: Der allgemeine Verlusttopf und der Aktienverlusttopf bleiben bei der alten Bank, sofern nicht bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung beantragt wird. Auch der Freistellungsauftrag muss neu erteilt werden.
Zwei Arten des Übertrags
Beim Übertrag ohne Gläubigerwechsel bleibt der Eigentümer derselbe – es liegt keine Veräußerung vor, Anschaffungsdaten und Haltedauern werden übermittelt. Beim Übertrag mit Gläubigerwechsel unterstellt das Gesetz eine Veräußerung zum Marktwert. Wird der Bank angezeigt, dass es sich um eine unentgeltliche Übertragung handelt, unterbleibt der Steuerabzug; die Bank meldet den Vorgang dann an das Finanzamt.
ETF-Verkauf ohne Anschaffungsdaten
Verlusttöpfe rechtzeitig sichern
Der allgemeine Verlusttopf und der Aktienverlusttopf werden nicht mit übertragen. Willst du sie beim Depotwechsel nutzen, musst du bis zum 15. Dezember des Jahres eine Verlustbescheinigung bei der alten Bank beantragen. Danach verrechnest du die Verluste in der Steuererklärung über die Anlage KAP. Ohne Bescheinigung bleiben sie bei der alten Bank stehen und werden dort ins Folgejahr vorgetragen.
Freistellungsauftrag und Kirchensteuer neu regeln
Ein Freistellungsauftrag gilt immer nur bei einer Bank. Nach dem Wechsel musst du ihn neu erteilen und die Aufteilung über alle Depots hinweg überprüfen – insgesamt stehen 1.000 € je Person zur Verfügung. Auch der Kirchensteuerabzug und eine etwaige NV-Bescheinigung sind bei der neuen Bank neu zu hinterlegen.
Ein Depotwechsel kurz vor dem Jahreswechsel kollidiert mit der Frist für die Verlustbescheinigung und mit der Abrechnung der Vorabpauschale zum Jahresanfang. Plane den Übertrag besser im ersten Halbjahr.
Zu viel gezahlte Steuer zurückholen
Wurde eine Ersatzbemessungsgrundlage angesetzt, korrigierst du das über die Anlage KAP. Notwendig sind die ursprünglichen Kaufabrechnungen und die Jahressteuerbescheinigung. Bewahre Kaufbelege deshalb dauerhaft auf – unabhängig von der Aufbewahrungsfrist für andere Unterlagen. Bei Fondsanteilen ist zusätzlich die Teilfreistellungsquote anzugeben.
Deine Checkliste: Depotwechsel sauber abwickeln
Hak ab, was auf dich zutrifft – dein Fortschritt wird automatisch gespeichert.
Depotwechsel sauber abwickeln
6 Punkte · Kapitalanlage- Übertragsart klärenMit oder ohne Gläubigerwechsel.
- Anschaffungsdaten anfordernBestätigung der Übermittlung einholen.
- Verlustbescheinigung beantragenFrist 15. Dezember beachten.
- Freistellungsauftrag neu erteilenAufteilung über alle Banken prüfen.
- Kaufbelege archivierenDauerhaft, nicht nur zehn Jahre.
- Erste Abrechnung kontrollierenErsatzbemessungsgrundlage erkennen.
Häufige Fragen (FAQ)
Ist ein Depotübertrag steuerpflichtig?
Ohne Gläubigerwechsel nein. Mit Gläubigerwechsel wird grundsätzlich eine Veräußerung unterstellt, sofern die Unentgeltlichkeit nicht angezeigt wird.
Was ist die Ersatzbemessungsgrundlage?
Fehlen die Anschaffungsdaten, setzt die Bank 30 % des Veräußerungserlöses als Bemessungsgrundlage an.
Wandern Verlusttöpfe mit?
Nein. Sie bleiben bei der alten Bank, sofern nicht bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung beantragt wird.
Muss ich den Freistellungsauftrag neu erteilen?
Ja. Er gilt immer nur gegenüber der jeweiligen Bank.
Wie hole ich zu viel gezahlte Steuer zurück?
Über die Anlage KAP der Steuererklärung, mit den ursprünglichen Kaufabrechnungen als Nachweis.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Angaben wurden am 18. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


