Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung – steuerfrei, aber nicht ohne steuerliche Wirkung. Seit April 2025 gilt eine neue, einheitliche Einkommensgrenze, ab der der Anspruch entfällt. Wer darunter liegt, sollte Höhe und Bezugsvarianten genau planen.
Zuletzt fachlich geprüft am 18. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Seit dem 1. April 2025 liegt die Einkommensgrenze fürs Elterngeld einheitlich bei 175.000 € zu versteuerndem Einkommen – für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen. Wird sie überschritten, besteht kein Anspruch. Das Basiselterngeld beträgt 300 € bis 1.800 € im Monat. Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf dein übriges Einkommen.
Die 175.000-€-Grenze
Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen des Kalenderjahres vor der Geburt. Liegt es über 175.000 €, entfällt der Elterngeldanspruch vollständig – die Grenze gilt seit April 2025 einheitlich für Paare und Alleinerziehende. Frühere, höhere Grenzen für Paare sind entfallen.
Höhe des Elterngelds
Das Basiselterngeld ersetzt rund 65 % des wegfallenden Nettoeinkommens, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat. Auch ohne vorheriges Einkommen gibt es den Mindestbetrag von 300 €. Für Geringverdiener steigt die Ersatzrate über 65 % hinaus.
Basiselterngeld & ElterngeldPlus
Basiselterngeld gibt es für bis zu 12 Monate (14 mit Partnermonaten). ElterngeldPlus halbiert den Monatsbetrag, verdoppelt aber den Bezugszeitraum – ideal, wenn du früh in Teilzeit zurückkehrst, weil sich Teilzeitverdienst und Elterngeld besser kombinieren lassen. Der Partnerschaftsbonus belohnt zusätzlich, wenn beide gleichzeitig Teilzeit arbeiten.
Progressionsvorbehalt in der Steuererklärung
Elterngeld ist zwar steuerfrei, wird aber beim Progressionsvorbehalt berücksichtigt: Es wird rechnerisch zum übrigen Einkommen addiert, um den Steuersatz zu bestimmen – dieser höhere Satz gilt dann für dein steuerpflichtiges Einkommen. Deshalb kann es im Elterngeldjahr zu einer Steuernachzahlung kommen; wer Lohnersatz bezogen hat, ist zudem zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Zu versteuerndes Einkommen im Vorjahr 90.000 € → unter der Grenze, Anspruch besteht. Ein Elternteil bezieht 1.500 € Basiselterngeld im Monat. In der Steuererklärung erhöht dieses steuerfreie Elterngeld über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf das übrige Einkommen des Paares.
Die häufigsten Fehler
- Grenze mit Brutto verwechseln: Es zählt das zu versteuernde Einkommen, nicht das Bruttogehalt.
- Steuererklärung vergessen: Wer Elterngeld bezieht, muss eine Steuererklärung abgeben.
- Progressionswirkung ignorieren: Eine Nachzahlung im Elterngeldjahr einplanen.
- Bezugsvariante nicht prüfen: ElterngeldPlus lohnt sich oft bei früher Teilzeit.
Deine Checkliste: Elterngeld 2026
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Anspruch & Steuer
5 Punkte- Einkommensgrenze prüfenKein Elterngeld über 175.000 € zu versteuerndem Einkommen.
- Höhe abschätzen65 % des Nettos, 300–1.800 € im Monat.
- Basis oder Plus wählenElterngeldPlus lohnt bei früher Teilzeitrückkehr.
- Partnermonate nutzenBis zu 14 Monate bzw. Partnerschaftsbonus.
- Steuererklärung einplanenPflicht bei Lohnersatz – Progressionsvorbehalt beachten.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist die Einkommensgrenze fürs Elterngeld 2026?
Sie liegt einheitlich bei 175.000 € zu versteuerndem Einkommen – für Paare und Alleinerziehende. Wird sie überschritten, besteht kein Anspruch. Die Grenze gilt seit April 2025.
Wie viel Elterngeld bekomme ich?
Das Basiselterngeld ersetzt rund 65 % des wegfallenden Nettoeinkommens, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat.
Ist Elterngeld steuerfrei?
Ja, Elterngeld selbst ist steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und erhöht damit den Steuersatz auf dein übriges Einkommen.
Muss ich wegen Elterngeld eine Steuererklärung abgeben?
Ja. Wer Lohnersatzleistungen wie Elterngeld über 410 € im Jahr bezieht, ist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.
Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?
Basiselterngeld gibt es für bis zu 12 (14) Monate in voller Höhe. ElterngeldPlus halbiert den Monatsbetrag, verdoppelt aber den Bezugszeitraum und lässt sich besser mit Teilzeit kombinieren.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Werte wurden am 18. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


