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Ratgeber · Immobilien20 % der Kostenmax. 40.000 €3 Jahre

Energetische Sanierung: 40.000 € direkt von der Steuer

Wer sein selbstgenutztes Eigenheim dämmt, Fenster tauscht oder die Heizung erneuert, bekommt 20 % der Kosten direkt von der Steuerschuld abgezogen – verteilt auf drei Jahre. Der Abzug hängt aber an Formalien, die im Nachhinein nicht heilbar sind.

Frau am Laptop wertet Unterlagen im Büro aus§ 35c EStG belohnt die Sanierung am selbstgenutzten Eigenheim mit einem direkten Abzug von der Steuerschuld.

Nach § 35c EStG mindern 20 % der Aufwendungen für energetische Maßnahmen die Einkommensteuer direkt – nicht nur das zu versteuernde Einkommen. Begünstigt sind Gebäude, die bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre sind und ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Ohne Fachunternehmerbescheinigung nach amtlichem Muster und ohne unbare Zahlung gibt es keinen Cent.

Zuletzt fachlich geprüft am 27. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Begünstigt sind unter anderem Wärmedämmung, Fenster- und Außentürentausch, Lüftungs- und Heizungsanlagen, sommerlicher Wärmeschutz und digitale Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung. Abgezogen werden 20 % der Aufwendungen, verteilt über drei Jahre (7 %, 7 %, 6 %) und begrenzt auf 40.000 € je Objekt – das entspricht 200.000 € begünstigten Kosten. Voraussetzung sind Selbstnutzung, ein Gebäudealter von mindestens zehn Jahren, eine Rechnung in deutscher Sprache, unbare Zahlung und die Bescheinigung des Fachunternehmens. Wer KfW- oder BAFA-Förderung in Anspruch nimmt oder die Kosten als Handwerkerleistung nach § 35a EStG geltend macht, ist von § 35c ausgeschlossen.

Welche Maßnahmen begünstigt sind

Der Katalog ist abschließend: Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken, Erneuerung von Fenstern und Außentüren, Einbau oder Erneuerung einer Lüftungsanlage, Erneuerung der Heizungsanlage, Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung sowie sommerlicher Wärmeschutz. Mit begünstigt sind die Kosten des Energieberaters – hier sogar zu 50 % im Jahr der Zahlung.

Höhe der Ermäßigung und Verteilung über drei Jahre

Der Abzug erfolgt gestaffelt: im Jahr des Abschlusses der Maßnahme und im Folgejahr jeweils 7 %, im dritten Jahr 6 % der Aufwendungen. Pro Objekt sind insgesamt 40.000 € möglich. Reicht die tarifliche Einkommensteuer in einem Jahr nicht aus, verfällt der Betrag – ein Vor- oder Rücktrag ist nicht vorgesehen.

Rechenbeispiel

Heizungstausch für 45.000 € (Abschluss 2026)

Begünstigte Aufwendungen45.000 €
Steuerermäßigung 2026 (7 %)3.150 €
Steuerermäßigung 2027 (7 %)3.150 €
Steuerermäßigung 2028 (6 %)2.700 €
Summe Steuerermäßigung9.000 €

Formalien: Bescheinigung, Rechnung, Zahlungsweg

Das ausführende Fachunternehmen muss die Einhaltung der energetischen Mindestanforderungen nach amtlich vorgeschriebenem Muster bescheinigen. Die Rechnung muss die Maßnahme, die Arbeitsleistung und das Objekt ausweisen und in deutscher Sprache ausgestellt sein. Gezahlt werden muss unbar auf das Konto des Leistenden – Barzahlung schließt die Ermäßigung endgültig aus.

Keine Doppelförderung

Wer für dieselbe Maßnahme zinsverbilligte Darlehen oder Zuschüsse der KfW bzw. des BAFA nutzt, kann § 35c EStG nicht zusätzlich beanspruchen. Auch der Abzug als Handwerkerleistung nach § 35a EStG, als Betriebsausgabe, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastung sperrt die Ermäßigung. Rechne vorher, welcher Weg günstiger ist.

Selbstnutzung, Teilvermietung und Eigentümergemeinschaften

Das Objekt muss im jeweiligen Jahr ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden; eine unentgeltliche Überlassung an Kinder mit Kindergeldanspruch ist unschädlich. Wird ein Teil vermietet oder betrieblich genutzt, sind die Aufwendungen aufzuteilen – der vermietete Anteil läuft über Werbungskosten. In der Wohnungseigentümergemeinschaft bescheinigt die Verwaltung die auf die Einheit entfallenden Beträge.


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Sanierung nach § 35c absichern

6 Punkte · Eigenheim
  • Gebäudealter prüfenBei Beginn der Maßnahme älter als 10 Jahre.
  • Selbstnutzung dokumentierenAusschließlich eigene Wohnzwecke im Abzugsjahr.
  • Fachunternehmen beauftragenBescheinigung nach amtlichem Muster einfordern.
  • Unbar zahlenÜberweisung – niemals bar, auch nicht in Teilen.
  • Förderung gegenrechnenKfW/BAFA oder § 35c – nicht beides.
  • Dreijahresplan anlegenSteuerlast der Folgejahre im Blick behalten.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist die Steuerermäßigung nach § 35c EStG?

20 % der Aufwendungen, verteilt auf drei Jahre mit 7 %, 7 % und 6 %, höchstens 40.000 € je begünstigtem Objekt.

Gilt § 35c auch für vermietete Wohnungen?

Nein. Die Ermäßigung setzt ausschließliche Nutzung zu eigenen Wohnzwecken voraus. Bei Vermietung sind die Kosten Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten.

Kann ich § 35c und KfW-Förderung kombinieren?

Nein. Für dieselbe Maßnahme ist die Doppelförderung ausgeschlossen. Ein Vergleich beider Wege lohnt sich vor der Beauftragung.

Was passiert, wenn die Steuer zu niedrig ist?

Der nicht genutzte Teil verfällt. Ein Vortrag in andere Jahre ist im Gesetz nicht vorgesehen.

Sind Energieberaterkosten begünstigt?

Ja, sie werden mit 50 % im Jahr der Zahlung berücksichtigt und zählen auf den Höchstbetrag von 40.000 € an.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben wurden am 27. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 35c EStG – Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 35a EStG – Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  3. Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) – Mindestanforderungen und amtliche Musterbescheinigung.
  4. BMF-Schreiben zur Anwendung des § 35c EStG, Rechtsstand 2026.
SteuerNest Redaktion
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Zahl gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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