Forschungszulage-Rechner
Wie hoch ist deine steuerfreie Forschungszulage nach dem FZulG? Gib förderfähige Personalkosten und Auftragsforschung ein – der Rechner ermittelt Bemessungsgrundlage und Zulage.
So entsteht die Zulage
Die Forschungszulage nach dem FZulG ist rechtsform- und gewinnunabhängig – auch verlustträchtige Startups profitieren. Bemessungsgrundlage sind die förderfähigen Personalkosten für Forschung und Entwicklung (eigenbetrieblich mit einem Aufschlag von 20 % angesetzt) sowie 70 % der Auftragsforschung.
Die Bemessungsgrundlage ist auf 10 Mio. € pro Jahr gedeckelt. Auf diese wird die Zulage gewährt: 25 % regulär, für kleine und mittlere Unternehmen 35 %. Voraussetzung ist eine Bescheinigung der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Die Zulage wird auf die Steuer angerechnet und – soweit sie diese übersteigt – ausgezahlt.
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Der KI-Assistent zeigt dir den Weg über die BSFZ-Bescheinigung.
