Der Koalitionsvertrag hatte es angekündigt, jetzt liegt der Gesetzentwurf vor: ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot für Kinder ab dem sechsten Lebensjahr.
Die Idee ist einfach – zehn Euro im Monat, angelegt am Kapitalmarkt, unantastbar bis zur Rente. Interessant wird es bei den Details: Anlagevorgaben, Kosten und Besteuerung in der Auszahlungsphase.
Zuletzt fachlich geprüft am 11. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr sollen 10 € monatlich in ein individuelles, privatwirtschaftlich verwaltetes Altersvorsorgedepot fließen – rund 1.440 € staatliche Einzahlung je Kind. Das Kapital bleibt bis zum Renteneintritt gebunden; private Zuzahlungen sollen möglich sein.
Die Eckpunkte
Anspruchsberechtigt sollen Kinder vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr sein, die eine Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen. Die Einzahlung erfolgt monatlich in ein individuelles Depot.
Das Depot wird privatwirtschaftlich geführt; die Anlage soll kapitalgedeckt und langfristig ausgerichtet sein. Entnahmen vor dem Renteneintritt sind nicht vorgesehen.
12 Jahre × 12 Monate × 10 € ergeben 1.440 € staatliche Einzahlung. Bei 6 % Rendite bis zum 67. Lebensjahr kann daraus ein deutlich fünfstelliger Betrag werden.
Die steuerliche Behandlung
Entscheidend ist, ob die Erträge in der Ansparphase steuerfrei bleiben und ob die Auszahlung nachgelagert besteuert wird. Beides ist im Entwurf angelegt, die Ausgestaltung aber noch in der Abstimmung.
Für Eltern relevant: Zuzahlungen aus dem Familienvermögen können schenkungsteuerlich relevant sein. Der Freibetrag von 400.000 € je Elternteil und Kind pro zehn Jahre reicht im Regelfall bequem aus.
Beispielrechnung
Verfahrensstand
Der Entwurf durchläuft die Ressortabstimmung und die Verbändeanhörung. Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen; Änderungen an Beträgen und Startzeitpunkt sind möglich.
Familien müssen derzeit nichts tun. Wer früher starten möchte, kann ein reguläres Junior-Depot nutzen – ohne staatlichen Zuschuss, aber mit voller Flexibilität.
Bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt sind alle Zahlen vorläufig.
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Vorsorge für Kinder aufsetzen
5 Punkte · Steuerticker · Gesetzgebung- Gesetzgebung verfolgenBeschlüsse von Bundestag und Bundesrat abwarten.
- Bestehende Depots prüfenKosten und Anlagestruktur bestehender Junior-Depots vergleichen.
- Freistellungsauftrag stellenFür das Kind einen eigenen Auftrag über 1.000 € einrichten.
- Schenkungen dokumentierenZuzahlungen aus dem Familienvermögen nachvollziehbar festhalten.
- Anlagehorizont festlegenLangfristige, kostengünstige Anlage statt kurzfristiger Umschichtung.
Häufige Fragen (FAQ)
Ab wann soll die Förderung starten?
Der Entwurf nennt den 1. Januar 2026 als Auftrag aus dem Koalitionsvertrag; der tatsächliche Start hängt vom Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ab.
Können Eltern zusätzlich einzahlen?
Ja, private Zuzahlungen sind vorgesehen. Details zu Höchstbeträgen und Förderung stehen noch nicht endgültig fest.
Was passiert bei einem Umzug ins Ausland?
Der Entwurf knüpft an den Besuch einer Bildungseinrichtung in Deutschland an. Bei dauerhaftem Wegzug entfällt die Einzahlung voraussichtlich.
Ist das Depot pfändungssicher?
Eine Bindung bis zum Renteneintritt spricht dafür. Eine ausdrückliche Regelung muss das Gesetz treffen.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Angaben wurden am 11. August 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


