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Ratgeber · Arbeitnehmer Grundfreibetrag 12.348 € Steuertarif 2026

Grundfreibetrag & kalte Progression 2026

Zum 1. Januar 2026 ist der Grundfreibetrag auf 12.348 € gestiegen und der gesamte Steuertarif wurde zum Ausgleich der Inflation nach rechts verschoben. Dieser Ratgeber erklärt, was das für dein Netto bedeutet, welche Eckwerte 2026 gelten und wie du zusätzlich sparst.

Person prüft ihre Lohnabrechnung2026 bleiben die ersten 12.348 € Einkommen steuerfrei – bei Ehepaaren das Doppelte.

Der Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem gar keine Einkommensteuer anfällt. 2026 steigt er um 252 € auf 12.348 € – bei zusammenveranlagten Paaren auf 24.696 €. Gleichzeitig verschiebt der Gesetzgeber den kompletten Tarif, um die kalte Progression auszugleichen.

Zuletzt fachlich geprüft am 18. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Der Grundfreibetrag beträgt 2026 12.348 € für Alleinstehende und 24.696 € für zusammenveranlagte Paare (§ 32a EStG). Zum Ausgleich der kalten Progression wurden die übrigen Tarifeckwerte nach rechts verschoben; der Spitzensteuersatz greift erst ab 69.879 €. Das Kindergeld steigt auf 259 € pro Monat, der Kinderfreibetrag auf 6.828 € pro Kind.

Grundfreibetrag 12.348 €

Einkommen bis zum Grundfreibetrag bleibt in der „Nullzone“ – hier fällt keine Einkommensteuer an. Erst der darüber liegende Teil wird besteuert, beginnend mit dem Eingangssteuersatz von 14 %. Der Freibetrag ist bereits im Tarif eingebaut; du musst ihn nicht gesondert beantragen.

Was „kalte Progression“ bedeutet

Steigt dein Gehalt nur, um die Inflation auszugleichen, rutschst du ohne Gegenmaßnahme in einen höheren Steuersatz – dein Realeinkommen sinkt trotzdem. Das nennt man kalte Progression. Der Gesetzgeber verschiebt deshalb die Tarifeckwerte jährlich, sodass eine reine Inflationsanpassung des Lohns nicht zu mehr Steuerlast führt.

Die Tarifeckwerte 2026

  • Grundfreibetrag: 12.348 € (Paare 24.696 €).
  • Eingangssteuersatz 14 % ab 12.349 €.
  • Spitzensteuersatz 42 % ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen.
  • Reichensteuer 45 % ab 277.826 € (unverändert).
  • Soli-Freigrenze steigt auf 20.350 € Jahressteuer (Einzelveranlagte).

Kindergeld & Kinderfreibetrag

Auch Familien werden 2026 entlastet: Das Kindergeld steigt auf 259 € pro Monat und Kind, der Kinderfreibetrag auf 6.828 € pro Kind (inklusive Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung insgesamt 9.756 €). Das Finanzamt prüft automatisch, ob Kindergeld oder Freibetrag günstiger ist (Günstigerprüfung).

Beispiel: zu versteuerndes Einkommen 30.000 €

2025 lag der durchschnittliche Steuersatz bei rund 14,3 %, 2026 nur noch bei etwa 14,1 %. Ergebnis: rund 86 € mehr netto im Jahr – allein durch die Tarifverschiebung, ohne dass sich am Einkommen etwas ändert.

So sparst du zusätzlich

  • Werbungskosten über den Pauschbetrag von 1.230 € hinaus geltend machen.
  • Sonderausgaben wie Vorsorgeaufwendungen und Spenden ansetzen.
  • Freibetrag beim Lohnsteuerabzug eintragen lassen – dann mehr Netto sofort.
  • Bei Paaren die Steuerklassenwahl prüfen.

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Entlastung mitnehmen

5 Punkte
  • Grundfreibetrag kennen12.348 € bleiben steuerfrei, bei Paaren 24.696 €.
  • Kalte Progression verstehenTarifeckwerte 2026 nach rechts verschoben.
  • Kindergeld/Freibetrag prüfen259 € pro Monat bzw. 6.828 € Freibetrag – Günstigerprüfung.
  • Werbungskosten sammelnAlles über 1.230 € wirkt steuermindernd.
  • Freibetrag eintragenMehr Netto sofort statt später auf Erstattung warten.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

Er beträgt 12.348 € für Alleinstehende und 24.696 € für zusammenveranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner (§ 32a EStG).

Was ist die kalte Progression?

Eine höhere Steuerlast, die allein durch Inflationsausgleich beim Gehalt entsteht. Um sie zu vermeiden, verschiebt der Gesetzgeber die Tarifeckwerte, sodass eine reine Inflationsanpassung nicht zu mehr Steuer führt.

Ab wann greift 2026 der Spitzensteuersatz?

Der Spitzensteuersatz von 42 % greift 2026 ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 € (Einzelveranlagung).

Wie hoch sind Kindergeld und Kinderfreibetrag 2026?

Das Kindergeld beträgt 259 € pro Monat und Kind, der Kinderfreibetrag 6.828 € pro Kind (inklusive Betreuungsfreibetrag insgesamt 9.756 €).

Muss ich den Grundfreibetrag beantragen?

Nein. Er ist bereits in den Einkommensteuertarif eingebaut und wird vom Finanzamt automatisch berücksichtigt.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Werte wurden am 18. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 32a EStG – Einkommensteuertarif. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. BMF: Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026. Bundesministerium der Finanzen, Februar 2026.
  3. Steuerfortentwicklungsgesetz: Anhebung von Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld sowie Tarifverschiebung 2026.
SteuerNest Redaktion
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Zahl gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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