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Ratgeber · ArbeitnehmerFreibetragELStAM2026

Freibetrag eintragen lassen: mehr Netto statt später Erstattung

Warum dem Finanzamt das ganze Jahr ein zinsloses Darlehen geben? Wer hohe Werbungskosten oder Sonderausgaben hat, lässt sich einen Freibetrag eintragen – und hat das Geld sofort Monat für Monat auf dem Konto.

Person prüft Gehaltsabrechnung und FreibetragEin eingetragener Freibetrag senkt sofort den monatlichen Lohnsteuerabzug – das Geld bleibt bei dir.

Das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren ist eine der unterschätztesten Stellschrauben: Statt bis zur Steuererklärung zu warten, holst du dir absehbare Steuervorteile schon beim monatlichen Lohn.

Zuletzt fachlich geprüft am 16. Juli 2026 · Rechtsstand: 2026

Das Wichtigste in Kürze

Mit einem Freibetrag in deinen elektronischen Lohnsteuermerkmalen (ELStAM) sinkt der monatliche Lohnsteuerabzug – du hast sofort mehr Netto. Eintragbar sind u. a. Werbungskosten über 1.230 €, doppelte Haushaltsführung, hohe Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Verlustvorträge. Der Antrag gilt für zwei Jahre; ein eingetragener Freibetrag löst eine Pflicht zur Steuererklärung aus.

Wie das Ermäßigungsverfahren funktioniert

Normalerweise zieht dein Arbeitgeber die volle Lohnsteuer ab; erst mit der Steuererklärung holst du dir Zuviel gezahltes zurück. Beim Ermäßigungsverfahren beantragst du beim Finanzamt einen Freibetrag, der als elektronisches Lohnsteuermerkmal (ELStAM) hinterlegt wird. Dein Arbeitgeber berücksichtigt ihn automatisch – dein Netto steigt Monat für Monat.

Das Prinzip

Der Freibetrag ist keine zusätzliche Ersparnis, sondern eine Vorverlegung. Du bekommst denselben Betrag – nur früher und ohne dem Finanzamt ein zinsloses Darlehen zu gewähren.

Was du eintragen lassen kannst

  • Werbungskosten, soweit sie den Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen (z. B. langer Arbeitsweg, doppelte Haushaltsführung, Arbeitsmittel);
  • Sonderausgaben über dem Pauschbetrag, etwa Kinderbetreuung oder Unterhaltsleistungen;
  • außergewöhnliche Belastungen wie hohe Krankheits- oder Pflegekosten;
  • Freibeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene;
  • Verlustvorträge aus anderen Einkunftsarten;
  • Beträge für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.
Antragsgrenze beachten

Für die meisten Aufwendungen gilt eine Antragsgrenze von 600 € im Jahr (Summe der Werbungskosten über dem Pauschbetrag plus Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen). Behinderten-Pauschbeträge zählen ohne diese Grenze.

Beispiel: langer Arbeitsweg

Rechenbeispiel · Pendler

60 km einfach, 220 Tage

Entfernungspauschale 60 × 0,38 € × 2205.016 €
abzgl. Arbeitnehmer-Pauschbetrag− 1.230 €
eintragbarer Freibetrag (Werbungskosten)3.786 €

Bei rund 35 % Grenzsteuersatz erhöht dieser Freibetrag das Netto um grob 110 € pro Monat – Geld, das sonst erst ein Jahr später als Erstattung käme.

Antrag & Fristen

Den Antrag stellst du mit dem „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ beim Finanzamt – online über ELSTER oder auf Papier. Der Freibetrag gilt seit der Vereinfachung für zwei Kalenderjahre; ändern sich deine Verhältnisse stark, solltest du ihn anpassen. Anträge für das laufende Jahr sind bis 30. November möglich.

Pflicht zur Steuererklärung

Wer einen Freibetrag (außer dem reinen Pausch- oder Behinderten-Pauschbetrag in bestimmten Fällen) eintragen lässt, ist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet – damit das Finanzamt am Jahresende abrechnet.

Die häufigsten Fehler

  1. Freibetrag zu hoch ansetzen. Fällt der Aufwand niedriger aus, droht eine Nachzahlung.
  2. Änderungen nicht melden. Kürzerer Arbeitsweg oder Jobwechsel senken den Freibetrag.
  3. Antragsgrenze übersehen. Unter 600 € (ohne Behinderten-Pauschbetrag) geht nichts.
  4. Steuererklärung vergessen. Sie ist bei eingetragenem Freibetrag Pflicht.
  5. Nur auf die Erstattung warten. Wer absehbar hohe Kosten hat, verschenkt Liquidität.
Gehaltsabrechnung mit Freibetrag prüfen

„Ein Freibetrag ist gelebte Liquiditätsplanung – du bekommst dein Geld, wenn es anfällt, nicht ein Jahr später.“

– SteuerNest Redaktion, geprüft nach § 39a EStG

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Freibetrag beantragen

6 Punkte · § 39a EStG
  • Absehbare Kosten schätzenWerbungskosten, Sonderausgaben, a. g. Belastungen.
  • Antragsgrenze prüfenMind. 600 € (ohne Behinderten-Pauschbetrag).
  • Antrag über ELSTER stellenAntrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung.
  • Zwei-Jahres-Geltung nutzenBei stabilen Verhältnissen.
  • Änderungen meldenBei kürzerem Weg oder Jobwechsel.
  • Steuererklärung einplanenIst dann Pflicht.

Häufige Fragen (FAQ)

Was bringt ein eingetragener Freibetrag?

Der monatliche Lohnsteuerabzug sinkt – du hast sofort mehr Netto, statt bis zur Steuererklärung auf die Erstattung zu warten. Die Gesamtsteuer bleibt gleich.

Welche Kosten kann ich eintragen lassen?

Werbungskosten über 1.230 €, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Behinderten- und Hinterbliebenen-Pauschbeträge, Verlustvorträge sowie Handwerker- und haushaltsnahe Leistungen.

Gibt es eine Mindestgrenze?

Ja, die Antragsgrenze beträgt in der Regel 600 € im Jahr. Behinderten-Pauschbeträge werden ohne diese Grenze eingetragen.

Wie lange gilt der Freibetrag?

Seit der Vereinfachung gilt ein eingetragener Freibetrag für zwei Kalenderjahre. Bei geänderten Verhältnissen solltest du ihn anpassen.

Muss ich dann eine Steuererklärung abgeben?

Ja. Ein eingetragener Freibetrag löst grundsätzlich eine Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung aus.

Bis wann kann ich den Antrag stellen?

Für das laufende Jahr ist der Antrag bis zum 30. November möglich.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben wurden am 16. Juli 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 39a EStG – Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 39 EStG – Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Gesetze im Internet.
  3. BMF – Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2026. Bundesministerium der Finanzen.
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