Die Steuerklasse bestimmt den monatlichen Lohnsteuerabzug, nicht die Höhe der Jahressteuer. Wer klug wählt, verschafft sich mehr Netto im Monat – oder vermeidet eine saftige Nachzahlung.
Zuletzt fachlich geprüft am 16. Juli 2026 · Rechtsstand: 2026
Es gibt sechs Steuerklassen. Für Ehepaare zählen drei Kombinationen: IV/IV (ähnliche Gehälter), III/V (stark unterschiedliche Gehälter) und das Faktorverfahren (gerecht verteilt, kaum Nachzahlung). Die Kombination III/V soll perspektivisch zugunsten des Faktorverfahrens abgeschafft werden. Ein Wechsel ist mehrmals im Jahr möglich.
Die sechs Steuerklassen im Überblick
| Klasse | Für wen |
|---|---|
| I | Ledige, Geschiedene, dauernd Getrenntlebende |
| II | Alleinerziehende (mit Entlastungsbetrag) |
| III | Verheiratete – höher verdienender Partner |
| IV | Verheiratete mit ähnlichem Einkommen |
| V | Verheiratete – geringer verdienender Partner (Gegenstück zu III) |
| VI | für das zweite und jedes weitere Dienstverhältnis |
Klasse I und II ergeben sich meist automatisch. Interessant wird es bei Ehepaaren – hier lässt sich aktiv wählen.
Die drei Kombinationen für Ehepaare
Verheiratete und eingetragene Lebenspartner haben die Wahl:
- IV/IV: ideal bei ähnlich hohen Gehältern. Jeder zahlt „seinen“ Anteil, kaum Nachzahlung, keine Erstattung.
- III/V: lohnt monatlich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient. Klasse III wird stark entlastet, Klasse V stark belastet – hier droht aber häufig eine Nachzahlung.
- IV/IV mit Faktor: das Faktorverfahren verteilt die Steuer wirklichkeitsnah nach dem Splittingvorteil – am gerechtesten und mit dem geringsten Nachzahlungsrisiko.
Bei III/V besteht Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Die endgültige Steuer ist bei allen Kombinationen gleich – Unterschiede gibt es nur im monatlichen Netto und beim Zeitpunkt.
Beispiel: unterschiedliche Gehälter
Partner A 60.000 €, Partner B 24.000 €
Bei großem Gehaltsunterschied bringt III/V monatlich am meisten, das Faktorverfahren vermeidet dagegen Nachzahlungen und verteilt fair.
Steuerklasse wechseln
Ein Wechsel ist mehrmals pro Jahr möglich – formlos über ELSTER oder mit dem Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten“. Er wirkt ab dem Folgemonat. Besonders relevant ist der Wechsel vor Lohnersatzleistungen (Eltern-, Kranken-, Arbeitslosengeld), weil diese sich am Nettolohn orientieren.
Wer Nachwuchs plant, sollte den betreuenden Elternteil rechtzeitig in die günstigere Klasse (III oder IV mit Faktor) bringen – das erhöht das Elterngeld, weil es vom Netto abhängt.
Das geplante Aus für III/V
Die Politik plant, die Kombination III/V abzuschaffen und alle Ehepaare in das Faktorverfahren zu überführen. Ziel ist eine gerechtere Verteilung des Lohnsteuerabzugs zwischen den Partnern. Bis zur Umsetzung bleibt III/V wählbar; ein konkreter Stichtag stand zuletzt noch nicht endgültig fest.

„Die Steuerklasse ist Cashflow-Planung, keine Steuerersparnis – am Jahresende zahlen alle dasselbe.“
– SteuerNest Redaktion, geprüft nach § 38b EStG
Deine Checkliste
Hak ab, was auf dich zutrifft – dein Fortschritt wird automatisch gespeichert.
Steuerklasse prüfen
6 Punkte · § 38b EStG- Gehaltsverhältnis einschätzenÄhnlich → IV/IV, sehr unterschiedlich → III/V oder Faktor.
- Nachzahlungsrisiko bedenkenIII/V führt oft zu Nachzahlung.
- Lohnersatzleistungen einplanenEltern-/Kranken-/Arbeitslosengeld hängen am Netto.
- Faktorverfahren erwägenGerechte Verteilung, kaum Nachzahlung.
- Wechsel über ELSTER beantragenMehrmals im Jahr möglich.
- Pflichtveranlagung beachtenBei III/V ist die Erklärung Pflicht.
Häufige Fragen (FAQ)
Spare ich mit der richtigen Steuerklasse Steuern?
Nein. Die Steuerklasse steuert nur den monatlichen Lohnsteuerabzug. Die endgültige Jahressteuer ist bei jeder Kombination gleich und wird bei der Veranlagung ermittelt.
Welche Kombination ist für Ehepaare am besten?
Bei ähnlichen Gehältern IV/IV, bei großen Unterschieden III/V (mehr Netto, aber Nachzahlungsrisiko) oder das Faktorverfahren für eine gerechte Verteilung.
Wie oft kann ich die Steuerklasse wechseln?
Mehrmals pro Jahr. Der Wechsel wirkt in der Regel ab dem Folgemonat und wird über ELSTER beantragt.
Warum ist die Steuerklasse vor Elterngeld wichtig?
Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld bemessen sich am Nettolohn. Eine günstigere Klasse für den betreuenden Elternteil erhöht die Leistung.
Wird III/V wirklich abgeschafft?
Es ist geplant, die Kombination III/V zugunsten des Faktorverfahrens abzuschaffen. Bis zur gesetzlichen Umsetzung bleibt sie wählbar.
Muss ich bei III/V eine Steuererklärung abgeben?
Ja, die Kombination III/V löst eine Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung aus.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Angaben wurden am 16. Juli 2026 anhand der folgenden Quellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

