Investitionsabzugsbetrag § 7g nutzen
Der Rechner ermittelt deinen Investitionsabzugsbetrag (bis 50 % vorab abziehbar) und die Sonderabschreibung nach § 7g EStG – und zeigt, wie viel Steuer du in die Zukunft verschiebst.
Wie viel Steuer verschiebst du mit dem IAB?
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So funktioniert § 7g EStG
Investitionsabzugsbetrag (IAB)
Mit dem IAB kannst du bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer geplanten Investition schon vorab gewinnmindernd abziehen – bis maximal 200.000 € (§ 7g Abs. 1 EStG). Voraussetzung ist ein Gewinn von höchstens 200.000 € im Abzugsjahr und eine betriebliche Nutzung von mindestens 90 % des Wirtschaftsguts. Das bringt dir Liquidität, bevor du investierst.
Hinzurechnung und Sonderabschreibung
Im Jahr der Anschaffung wird der IAB wieder hinzugerechnet, gleichzeitig kannst du die Anschaffungskosten um denselben Betrag mindern. Zusätzlich sind im Anschaffungsjahr und den vier Folgejahren 40 % Sonderabschreibung möglich (§ 7g Abs. 5 EStG) – neben der regulären AfA. Der IAB ist damit vor allem eine Steuerstundung.
- Wird nicht innerhalb von drei Jahren investiert, wird der IAB rückgängig gemacht – mit 6 % Verzinsung p. a. (§ 233a AO).
- Begünstigt sind nur bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.
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