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Ratgeber · Selbständige Degressive AfA 30 % pro Jahr E-Auto 75 %

Investitionsbooster: degressive AfA 2025–2027

Mit dem Wachstumsbooster ist die degressive Abschreibung zurück: Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, sind bis zu 30 % pro Jahr absetzbar. Dieser Ratgeber zeigt, wie du den Liquiditätsvorteil nutzt – und die Turbo-Abschreibung für E-Fahrzeuge.

Unternehmer prüft eine Investition im BetriebZwischen Juli 2025 und Ende 2027 lassen sich bewegliche Anschaffungen degressiv mit bis zu 30 % pro Jahr abschreiben.

Die degressive Abschreibung ist zurück – und großzügiger als je zuvor. Statt eine Anschaffung gleichmäßig über die Nutzungsdauer abzuschreiben, holst du in den ersten Jahren deutlich höhere Beträge heraus. Das senkt deine Steuerlast früh und stärkt die Liquidität.

Zuletzt fachlich geprüft am 18. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, kannst du degressiv abschreiben: bis zum Dreifachen des linearen Satzes, höchstens 30 % pro Jahr vom Restbuchwert (§ 7 Abs. 2 EStG). Für betriebliche Elektrofahrzeuge gibt es eine Sonderabschreibung von 75 % im Anschaffungsjahr. Immobilien und immaterielle Wirtschaftsgüter sind ausgenommen.

Was ist die degressive AfA?

Bei der linearen Abschreibung verteilst du die Anschaffungskosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer. Bei der degressiven AfA wendest du dagegen jedes Jahr einen festen Prozentsatz auf den verbleibenden Restbuchwert an – die Beträge sinken von Jahr zu Jahr, sind aber am Anfang deutlich höher. Genau das bringt den frühen Steuervorteil.

Bis zu 30 % pro Jahr

Der degressive Satz darf höchstens das Dreifache des linearen Satzes betragen und 30 % nicht übersteigen. Ein Wirtschaftsgut mit 5 Jahren Nutzungsdauer (linear 20 %) wird damit im ersten Jahr mit 30 % statt 20 % abgeschrieben. Ein späterer Wechsel zur linearen AfA ist zulässig und ab einem bestimmten Punkt sinnvoll, um den Rest gleichmäßig abzuschreiben.

Der begünstigte Zeitraum

Begünstigt sind Anschaffungen oder Herstellungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027. Erfasst sind bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Werkzeuge, IT- und Büroausstattung, technische Geräte und Betriebsfahrzeuge. Nicht erfasst sind Immobilien und immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. Software-Lizenzen).

Turbo-Abschreibung für E-Fahrzeuge

Für rein elektrische Betriebsfahrzeuge, angeschafft im selben Zeitraum, gibt es eine eigene arithmetisch-degressive Sonderabschreibung: 75 % im Anschaffungsjahr, danach gestaffelt 10, 5, 5, 3 und 2 % in den Folgejahren. Damit ist im ersten Jahr ein Großteil der Kosten steuerlich abgesetzt – ein starker Anreiz für den Umstieg der Flotte.

Beispiel: Maschine für 100.000 € (Januar 2026)

Lineare AfA über 10 Jahre = 10.000 € pro Jahr. Degressiv mit 30 % vom Restbuchwert: 1. Jahr 30.000 €, 2. Jahr 21.000 €, 3. Jahr 14.700 €. In den ersten Jahren fließen so deutlich höhere Abschreibungen – die Steuerlast sinkt früh, die Liquidität steigt.

Die häufigsten Fehler

  • Zeitfenster verpassen: Nur Anschaffungen bis 31.12.2027 sind begünstigt.
  • Falsche Wirtschaftsgüter: Immobilien und immaterielle Güter fallen nicht darunter.
  • Wechsel zu spät: Irgendwann ist die lineare AfA vom Restbuchwert höher – dann umsteigen.
  • Kombination übersehen: Degressive AfA und Sonder-AfA nach § 7g EStG lassen sich teils kombinieren.

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Investition richtig timen

5 Punkte
  • Anschaffung im Zeitfenster1.7.2025 bis 31.12.2027 – sonst keine degressive AfA.
  • Bewegliches WirtschaftsgutMaschinen, IT, Geräte, Fahrzeuge – keine Immobilien.
  • Satz bestimmenMax. 3× linearer Satz, höchstens 30 % pro Jahr.
  • E-Fahrzeug prüfen75 % Sonderabschreibung im ersten Jahr möglich.
  • Wechselzeitpunkt planenSpäter zur linearen AfA wechseln, wenn günstiger.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist die degressive AfA 2026?

Bis zum Dreifachen des linearen Abschreibungssatzes, höchstens jedoch 30 % pro Jahr vom jeweiligen Restbuchwert (§ 7 Abs. 2 EStG).

Für welchen Zeitraum gilt der Investitionsbooster?

Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden.

Kann ich Gebäude degressiv abschreiben?

Nein. Der Investitionsbooster gilt nur für bewegliche Wirtschaftsgüter. Immobilien und immaterielle Wirtschaftsgüter sind ausgenommen.

Was gilt für Elektrofahrzeuge im Betrieb?

Für rein elektrische Betriebsfahrzeuge gibt es eine Sonderabschreibung von 75 % im Anschaffungsjahr, danach gestaffelt mit 10, 5, 5, 3 und 2 %.

Kann ich später zur linearen AfA wechseln?

Ja. Ein Wechsel von der degressiven zur linearen AfA ist zulässig und lohnt sich, sobald die lineare AfA vom Restbuchwert höher ausfällt.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Werte wurden am 18. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 7 Abs. 2 EStG – degressive Absetzung für Abnutzung. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. BMF: Wachstumsbooster – degressive AfA und E-Mobilität. Bundesministerium der Finanzen.
  3. Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm, im BGBl. veröffentlicht am 18.7.2025.
SteuerNest Redaktion
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