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Ratgeber · Selbständige GWG Abschreibung 2026

GWG & Abschreibung verstehen

Ein Laptop, ein Schreibtisch, eine Maschine – nicht jede Anschaffung darfst du sofort komplett absetzen. Bis 800 € netto geht es sofort, darüber verteilst du die Kosten über die Nutzungsdauer. Dieser Ratgeber erklärt GWG, Sammelposten und die lineare AfA.

Selbständige erfasst neue ArbeitsmittelOb sofort absetzen oder abschreiben, entscheidet der Nettopreis – nicht der Bruttobetrag.

Betriebliche Anschaffungen mindern deinen Gewinn – aber nicht immer sofort in voller Höhe. Der Nettopreis entscheidet, ob du das Wirtschaftsgut sofort abziehst oder über Jahre abschreibst.

Zuletzt fachlich geprüft am 12. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit Netto-Anschaffungskosten bis 800 € darfst du im Jahr der Anschaffung voll absetzen. Teurere Anlagegüter werden über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben (lineare AfA). Alternativ kannst du Güter zwischen 250 € und 1.000 € netto in einem Sammelposten bündeln und über fünf Jahre auflösen. Maßgeblich ist stets der Nettopreis.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Kostet ein selbständig nutzbares Wirtschaftsgut netto höchstens 800 €, kannst du es nach § 6 Abs. 2 EStG im Anschaffungsjahr sofort und in voller Höhe als Betriebsausgabe abziehen. „Selbständig nutzbar" heißt: Es funktioniert unabhängig – ein Drucker ja, ein einzelnes Netzteil nicht.

Abschreibung über die Nutzungsdauer

Liegt der Nettopreis über 800 €, verteilst du die Kosten über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer laut amtlicher AfA-Tabelle – bei der linearen AfA gleichmäßig pro Jahr. Im Anschaffungsjahr wird nur zeitanteilig (monatsgenau) abgeschrieben.

Rechenbeispiel

Notebook für 1.200 € netto

Anschaffungskosten netto1.200 €
Nutzungsdauer3 Jahre
jährliche lineare AfA400 €
Abzug pro Jahr400 €

Bei Kauf im Juli werden im ersten Jahr nur 6/12, also 200 €, abgeschrieben.

Der Sammelposten als Alternative

Für Güter zwischen 250 € und 1.000 € netto kannst du statt GWG-Sofortabzug einen Sammelposten bilden und diesen gleichmäßig über fünf Jahre auflösen. Das vereinfacht die Buchführung, ist aber weniger flexibel – die Wahl gilt einheitlich für alle Güter des Jahres in diesem Preisbereich.

Netto zählt – auch beim Kleinunternehmer

Die 800-€-Grenze bezieht sich auf den Nettopreis. Bist du Kleinunternehmer und ziehst keine Vorsteuer, gilt für dich der Bruttopreis als maßgeblicher Wert – ein Detail, das über Sofortabzug oder AfA entscheiden kann.

Wo trägst du es ein?

GWG und Abschreibungen erfasst du in deiner Anlage EÜR – GWG als sofortige Betriebsausgabe, die AfA in der Zeile „Absetzung für Abnutzung". Ein Anlagenverzeichnis dokumentiert deine abzuschreibenden Güter.


Deine Checkliste: Anschaffungen absetzen

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Was du zusammenstellen solltest

6 Punkte · Anlage EÜR
  • Nettopreis ermittelnEntscheidet über Sofortabzug oder AfA.
  • GWG bis 800 € sofort absetzenIm Jahr der Anschaffung.
  • Nutzungsdauer nachschlagenAmtliche AfA-Tabelle.
  • AfA monatsgenau im ErstjahrNur anteilig ab Anschaffungsmonat.
  • Sammelposten prüfenGüter 250–1.000 € netto bündeln.
  • Anlagenverzeichnis führenNachweis für das Finanzamt.

Häufige Fragen (FAQ)

Bis zu welchem Betrag kann ich sofort absetzen?

Bis 800 € netto je selbständig nutzbarem Wirtschaftsgut als geringwertiges Wirtschaftsgut. Darüber wird über die Nutzungsdauer abgeschrieben.

Was bedeutet lineare AfA?

Die Anschaffungskosten werden gleichmäßig auf die Jahre der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer verteilt – jedes Jahr der gleiche Betrag.

Muss ich im Kaufjahr die volle AfA ansetzen?

Nein. Im Jahr der Anschaffung wird nur zeitanteilig abgeschrieben, gerechnet ab dem Monat des Kaufs (monatsgenau).

Was ist ein Sammelposten?

Ein Pool für Güter zwischen 250 € und 1.000 € netto, der über fünf Jahre gleichmäßig aufgelöst wird. Die Entscheidung dafür gilt einheitlich für alle betroffenen Güter eines Jahres.

Gilt die 800-€-Grenze brutto oder netto?

Grundsätzlich netto. Kleinunternehmer, die keine Vorsteuer abziehen, müssen jedoch auf den Bruttobetrag abstellen.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Werte wurden am 12. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 6 Abs. 2 EStG – geringwertige Wirtschaftsgüter. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 7 EStG – Absetzung für Abnutzung (AfA). Gesetze im Internet.
  3. § 6 Abs. 2a EStG – Sammelposten. Gesetze im Internet.
  4. GWG-Grenze 800 € netto, Sammelposten 250–1.000 € netto (Stand 2026); Nutzungsdauern nach amtlicher AfA-Tabelle des BMF.
SteuerNest Redaktion
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Zahl gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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