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Ratgeber · Selbständige § 20 UStG 800.000 € Liquidität

Ist- oder Soll-Versteuerung: was lohnt?

Ob du Umsatzsteuer schon bei Rechnungsstellung oder erst bei Zahlungseingang abführst, entscheidet über deine Liquidität. Dieser Ratgeber erklärt den Unterschied zwischen Soll- und Ist-Versteuerung 2026, wer die günstige Ist-Versteuerung nutzen darf und wie du sie beantragst.

Selbständige prüft Umsatzsteuer und offene RechnungenWer erst nach Zahlungseingang Umsatzsteuer abführt, schont die Liquidität – die Ist-Versteuerung macht es möglich.

Bei der Umsatzsteuer gibt es zwei Systeme: die Soll- und die Ist-Versteuerung. Beide führen am Ende zur gleichen Steuer, unterscheiden sich aber im Zeitpunkt: Die Soll-Versteuerung knüpft an die Rechnungsstellung an, die Ist-Versteuerung an den Zahlungseingang. Für kleinere Betriebe ist Letzteres oft ein spürbarer Liquiditätsvorteil. Alle Werte sind an geprüften Quellen belegt und für 2026 verifiziert.

Zuletzt fachlich geprüft am 8. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Bei der Soll-Versteuerung (Regelfall, § 16 UStG) entsteht die Umsatzsteuer mit Ausführung der Leistung bzw. Rechnungsstellung – du musst sie ans Finanzamt abführen, bevor der Kunde bezahlt hat. Bei der Ist-Versteuerung (§ 20 UStG) entsteht sie erst mit dem Zahlungseingang. Die Ist-Versteuerung ist auf Antrag möglich, wenn der Vorjahresumsatz 800.000 € nicht übersteigt, du von der Buchführungspflicht befreit bist oder freiberuflich tätig bist. Der Vorsteuerabzug bleibt davon unberührt.

Der Unterschied auf einen Blick

Soll- vs. Ist-Versteuerung
MerkmalSoll-VersteuerungIst-Versteuerung
USt entsteht beiRechnungsstellung / LeistungZahlungseingang
Rechtsgrundlage§ 16 UStG (Regelfall)§ 20 UStG (auf Antrag)
Liquiditätungünstigergünstiger
Vorsteuerabzugmit Eingangsrechnungmit Eingangsrechnung

Soll-Versteuerung: der Regelfall

Standardmäßig gilt die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Die Umsatzsteuer wird in dem Voranmeldungszeitraum fällig, in dem du die Leistung erbracht bzw. die Rechnung gestellt hast – unabhängig davon, ob der Kunde schon gezahlt hat. Bei langen Zahlungszielen musst du die Steuer also vorfinanzieren.

Ist-Versteuerung: erst bei Zahlung

Bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten nach § 20 UStG entsteht die Umsatzsteuer erst, wenn das Geld tatsächlich eingegangen ist. Das verbessert die Liquidität deutlich – besonders bei Kunden, die spät zahlen. Zulässig ist sie auf Antrag, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist:

  • Der Gesamtumsatz lag im Vorjahr nicht über 800.000 € (Grenze seit 2024 angehoben).
  • Du bist von der Buchführungspflicht befreit.
  • Du erzielst Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit.
Rechenbeispiel

Liquiditätsvorteil der Ist-Versteuerung

Ein Freiberufler stellt im Dezember eine Rechnung über 10.000 € netto (1.900 € USt), die der Kunde erst im Februar bezahlt:

Soll-Versteuerung: USt fälligVoranmeldung Dezember
Ist-Versteuerung: USt fälligVoranmeldung Februar
Liquiditätsvorteilca. 2 Monate
Vorfinanzierte Umsatzsteuer1.900 €

Vorsteuer bleibt unberührt

Wichtig: Die Wahl des Systems betrifft nur die von dir geschuldete Umsatzsteuer. Den Vorsteuerabzug aus deinen Eingangsrechnungen kannst du in beiden Systemen geltend machen, sobald Leistung und Rechnung vorliegen – unabhängig davon, ob du die Eingangsrechnung schon bezahlt hast.

So beantragst du die Ist-Versteuerung

Die Ist-Versteuerung musst du beim Finanzamt beantragen – formlos oder direkt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei der Gründung. Das Finanzamt genehmigt sie in der Regel, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Ein späterer Wechsel ist möglich, muss aber sauber zum Jahreswechsel erfolgen, damit keine Umsätze doppelt oder gar nicht erfasst werden.


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Das richtige System wählen

6 Punkte · § 20 UStG
  • Vorjahresumsatz prüfenIst-Versteuerung bis 800.000 € möglich.
  • Freiberufler-Status klärenFreiberufler dürfen unabhängig vom Umsatz.
  • Zahlungsziele der Kunden ansehenLange Ziele = großer Liquiditätsvorteil.
  • Ist-Versteuerung beantragenFormlos oder im Erfassungsfragebogen.
  • Vorsteuerabzug nutzenIn beiden Systemen mit Eingangsrechnung.
  • Systemwechsel sauber timenNur zum Jahreswechsel, keine Doppel­erfassung.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen Ist- und Soll-Versteuerung?

Bei der Soll-Versteuerung wird die Umsatzsteuer mit Rechnungsstellung fällig, bei der Ist-Versteuerung erst mit dem Zahlungseingang. Die Ist-Versteuerung schont damit die Liquidität.

Wer darf die Ist-Versteuerung nutzen?

Auf Antrag, wenn der Vorjahresumsatz 800.000 € nicht übersteigt, keine Buchführungspflicht besteht oder freiberufliche Einkünfte erzielt werden.

Wie hoch ist die Umsatzgrenze 2026?

800.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr. Diese Grenze wurde ab 2024 von zuvor 600.000 € angehoben.

Ändert sich der Vorsteuerabzug?

Nein. Die Vorsteuer kannst du in beiden Systemen abziehen, sobald Leistung und Eingangsrechnung vorliegen – unabhängig von der Bezahlung.

Wie beantrage ich die Ist-Versteuerung?

Formlos beim Finanzamt oder direkt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Das Finanzamt genehmigt sie bei Vorliegen der Voraussetzungen.

Kann ich das System später wechseln?

Ja, ein Wechsel ist möglich, sollte aber zum Jahreswechsel erfolgen, damit keine Umsätze doppelt oder gar nicht erfasst werden.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Werte wurden am 8. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 20 UStG – Berechnung nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung). Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 16 UStG – Steuerberechnung nach vereinbarten Entgelten (Soll-Versteuerung). Gesetze im Internet.
  3. § 15 UStG – Vorsteuerabzug. Gesetze im Internet.
  4. Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) zu §§ 16, 20 UStG, Rechtsstand 2026.
  5. Finanztip: Umsatzsteuer für Selbständige. Stand 2026.
SteuerNest Redaktion
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Zahl gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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