Ist- oder Soll-Versteuerung?
Der Rechner prüft, ob du die Umsatzsteuer erst bei Zahlungseingang abführen darfst (Ist-Versteuerung, § 20 UStG) – und wie viel Liquidität dir das gegenüber der Soll-Versteuerung bringt.
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Ist- versus Soll-Versteuerung
Wann die Steuer entsteht
Bei der Soll-Versteuerung (Regelfall) schuldest du die Umsatzsteuer bereits mit Ausführung der Leistung – unabhängig davon, ob der Kunde schon gezahlt hat (§ 13 Abs. 1 UStG). Bei der Ist-Versteuerung entsteht die Steuer erst mit Vereinnahmung des Entgelts (§ 20 UStG). Das verschafft dir bei langen Zahlungszielen einen erheblichen Liquiditätsvorteil.
Wer wählen darf
Die Ist-Versteuerung ist zulässig für Freiberufler nach § 18 EStG (sofern sie nicht freiwillig bilanzieren) sowie für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 €. Sie muss beim Finanzamt beantragt werden. Der Vorsteuerabzug bleibt unabhängig davon nach Rechnungseingang bestehen.
- Der Antrag wirkt ab dem laufenden Jahr; ein formloses Schreiben oder der ELSTER-Antrag genügt.
- Überschreitest du die Umsatzgrenze, ist im Folgejahr zur Soll-Versteuerung zu wechseln.
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