Kindergeld oder Freibetrag?
Der Rechner führt die Günstigerprüfung durch: Er vergleicht dein Kindergeld mit der Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag 2026 und zeigt, welche Variante für dich mehr bringt.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag – was ist günstiger?
Keine Anmeldung, anonym, sofortiges Ergebnis mit Rechtsgrundlagen.
So funktioniert die Günstigerprüfung
Zwei Wege, ein Ziel
Der Staat entlastet Familien entweder über das Kindergeld (2026: 259 €/Monat je Kind = 3.108 €/Jahr) oder über den Kinderfreibetrag (9.756 € je Kind für beide Eltern, bestehend aus 6.828 € Freibetrag plus 2.928 € BEA-Freibetrag). Beides gibt es nicht parallel: Das Finanzamt führt automatisch die Günstigerprüfung nach § 31 EStG durch.
Wann der Freibetrag gewinnt
Der Rechner ermittelt die Steuerersparnis, die der Freibetrag durch Minderung des zvE bringt, und vergleicht sie mit dem Kindergeld. Übersteigt die Ersparnis das Kindergeld, setzt das Finanzamt den Freibetrag an und rechnet das gezahlte Kindergeld gegen. Das lohnt sich vor allem bei höheren Einkommen.
- Unabhängig vom Ergebnis mindern die Kinderfreibeträge stets Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
- Für die Prüfung genügt die Anlage Kind – ein gesonderter Antrag ist nicht nötig.
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