Die im Jahr gezahlte Kirchensteuer ist ohne Höchstbetrag als Sonderausgabe abziehbar. Maßgeblich ist das Abflussprinzip: Es zählt, was du tatsächlich gezahlt hast – abzüglich dessen, was dir erstattet wurde. Als Zuschlag zur Abgeltungsteuer erhobene Kirchensteuer ist ausgenommen.
Zuletzt fachlich geprüft am 22. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Die Kirchensteuer beträgt je Bundesland 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % der Einkommensteuer. Gezahlte Kirchensteuer ist nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG unbegrenzt als Sonderausgabe abziehbar; nicht abziehbar ist die auf Kapitalerträge als Zuschlag zur Abgeltungsteuer erhobene Kirchensteuer, weil sie dort bereits tarifmindernd berücksichtigt wird. Übersteigen Erstattungen die Zahlungen, entsteht ein Erstattungsüberhang, der dem Einkommen hinzugerechnet wird. Ein Austritt wirkt nicht rückwirkend, sondern je nach Landesrecht ab dem Folgemonat.
Wie hoch die Kirchensteuer ist
Bemessungsgrundlage ist die Einkommensteuer. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt der Satz 8 %, in den übrigen Ländern 9 %. Bei hohen Einkommen greift in vielen Ländern eine Kappung: Die Kirchensteuer wird dann auf einen Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens begrenzt – teils auf Antrag, teils automatisch.
Abzug als Sonderausgabe
Abziehbar ist die im Kalenderjahr gezahlte Kirchensteuer: Lohnkirchensteuer, Vorauszahlungen und Nachzahlungen aus früheren Jahren. Gegengerechnet werden Erstattungen desselben Jahres. Der Abzug wirkt mit deinem persönlichen Steuersatz – bei 35 % Grenzsteuersatz reduziert er die Nettobelastung der Kirchensteuer um gut ein Drittel.
Effektive Belastung bei 9 % Kirchensteuer
Ausnahme: Kirchensteuer auf Kapitalerträge
Bei Kapitalerträgen behält die Bank die Kirchensteuer als Zuschlag zur Abgeltungsteuer ein. Diese Kirchensteuer ist nicht als Sonderausgabe abziehbar, weil die Abgeltungsteuer bereits um ein Viertel der Kirchensteuer gemindert wird. Ein doppelter Vorteil ist damit ausgeschlossen.
Bekommst du mehr Kirchensteuer erstattet, als du im Jahr gezahlt hast, wird der Überhang nach § 10 Abs. 4b EStG dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzugerechnet – auch dann, wenn die Erstattung ein früheres Jahr betrifft.
Austritt: Wirkung und Zeitpunkt
Der Austritt erfolgt je nach Bundesland beim Standesamt oder Amtsgericht, meist gegen eine geringe Gebühr. Er wirkt nicht rückwirkend: Die Kirchensteuerpflicht endet abhängig vom Landesrecht mit Ablauf des Monats oder des Folgemonats. Im Austrittsjahr wird die Kirchensteuer zeitanteilig (Zwölftelung) festgesetzt – die Lohnabrechnung sollte den Wechsel zeitnah abbilden.
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Kirchensteuer steuerlich sauber erfassen
6 Punkte · Verbraucher- Lohnkirchensteuer übernehmenWert aus der Lohnsteuerbescheinigung.
- Nachzahlungen mitnehmenAuch für Vorjahre – Abflussprinzip.
- Erstattungen gegenrechnenNur der Saldo ist Sonderausgabe.
- Kapitalertrag-Kirchensteuer ausklammernNicht als Sonderausgabe ansetzen.
- Kappung prüfenBei hohem Einkommen ggf. Antrag stellen.
- Austrittszeitpunkt dokumentierenBescheinigung aufbewahren, ELStAM prüfen.
Häufige Fragen (FAQ)
Ist Kirchensteuer voll absetzbar?
Ja, gezahlte Kirchensteuer ist ohne Höchstbetrag als Sonderausgabe abziehbar – gemindert um Erstattungen des Jahres.
Warum kann ich die Kirchensteuer auf Zinsen nicht absetzen?
Weil sie als Zuschlag zur Abgeltungsteuer erhoben wird und die Abgeltungsteuer dafür bereits gemindert ist. Ein zusätzlicher Abzug wäre eine doppelte Begünstigung.
Was ist ein Erstattungsüberhang?
Erstattungen, die die Zahlungen des Jahres übersteigen. Der Überhang wird dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzugerechnet.
Ab wann wirkt der Kirchenaustritt?
Nicht rückwirkend. Abhängig vom Landesrecht endet die Pflicht mit Ablauf des Austrittsmonats oder des Folgemonats; im Austrittsjahr wird zeitanteilig festgesetzt.
Was ist die Kappung der Kirchensteuer?
Eine Begrenzung der Kirchensteuer auf einen Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens – in manchen Ländern automatisch, in anderen nur auf Antrag bei der Kirche.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Angaben wurden am 22. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


