Die Kirchensteuer ist keine eigenständige Steuer, sondern ein Zuschlag zur Einkommensteuer. Sie beträgt 8 oder 9 % der festgesetzten Einkommensteuer – ist aber in voller Höhe als Sonderausgabe absetzbar. Dieser Ratgeber erklärt Berechnung, die Kappung bei hohen Einkommen, die Erhebung auf Kapitalerträge und die steuerlichen Folgen eines Austritts.
Zuletzt fachlich geprüft am 9. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026
Die Kirchensteuer beträgt 8 % der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %. Sie ist in voller Höhe als Sonderausgabe abziehbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Bei hohen Einkommen greift auf Antrag die Kappung; auf Kapitalerträge wird sie zusammen mit der Abgeltungsteuer automatisch einbehalten.
Wie hoch ist die Kirchensteuer?
Die Kirchensteuer bemisst sich als Prozentsatz der festgesetzten Einkommensteuer – nicht des Einkommens. Der Satz beträgt:
- 8 % in Bayern und Baden-Württemberg
- 9 % in allen übrigen Bundesländern
Da Kinderfreibeträge die Bemessungsgrundlage mindern, wird die Kirchensteuer stets unter Berücksichtigung der Freibeträge für Kinder berechnet – auch dann, wenn beim Kindergeld die Günstigerprüfung anders ausfällt.
Kirchensteuer zahlt nur, wer Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft ist. Bei Arbeitnehmern wird sie automatisch über die Lohnsteuer einbehalten; das Merkmal steht in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM).
Kirchensteuer als Sonderausgabe absetzen
Die gezahlte Kirchensteuer ist in voller Höhe als Sonderausgabe abziehbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG) – ohne Höchstbetrag. Erstattete Kirchensteuer wird gegengerechnet. Der Abzug mindert dein zu versteuerndes Einkommen und damit die Einkommensteuer, was einen Teil der Belastung zurückholt.
Kirchensteuer, die auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge entfällt, ist nicht zusätzlich als Sonderausgabe abziehbar – der Abzugseffekt ist dort bereits in den ermäßigten Abgeltungsteuersatz eingerechnet.
Die Kappung bei hohen Einkommen
Weil die Kirchensteuer der progressiven Einkommensteuer folgt, steigt sie bei hohen Einkommen stark an. Zur Begrenzung sehen die meisten Bundesländer eine Kappung vor: Die Kirchensteuer wird dann auf einen bestimmten Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens (meist 2,75–4 %, je nach Land) gedeckelt.
In einigen Ländern erfolgt die Kappung automatisch, in anderen nur auf Antrag bei der Kirchengemeinde. Für Gutverdiener kann sich der Antrag deutlich lohnen.
Kirchensteuer auf Kapitalerträge
Auf Kapitalerträge wird die Kirchensteuer zusammen mit der Abgeltungsteuer automatisch einbehalten. Die Banken rufen das Kirchensteuermerkmal einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern ab (Regelabfrage). Der Kirchensteuersatz auf Kapitalerträge senkt zugleich die Abgeltungsteuer geringfügig, sodass die effektive Belastung leicht unter 25 % plus vollem Zuschlag liegt.
Einkommensteuer 10.000 €, 9 % Kirchensteuer
Die effektive Kirchensteuerbelastung sinkt durch den Sonderausgabenabzug spürbar – im Beispiel von 900 € auf netto rund 585 €.
Kirchenaustritt: steuerliche Folgen
Mit dem Kirchenaustritt endet die Kirchensteuerpflicht – meist mit Ablauf des Austrittsmonats oder des Folgemonats, je nach Landesrecht. Der Austritt wird beim Standesamt oder Amtsgericht erklärt und ist gebührenpflichtig. Steuerlich entfällt damit der Zuschlag; zugleich verfällt aber auch der Sonderausgabenabzug für die Kirchensteuer. Der Austritt ist eine persönliche Entscheidung – die steuerliche Ersparnis ist nur einer von vielen Aspekten.

„Die Kirchensteuer fühlt sich höher an, als sie ist – der volle Sonderausgabenabzug holt ein gutes Drittel zurück.“
– SteuerNest Redaktion, geprüft nach § 10 EStG
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Was du prüfen solltest
8 Punkte- Satz kennen8 % (BY, BW) oder 9 % (übrige Länder).
- Sonderausgabe eintragenGezahlte Kirchensteuer voll absetzbar.
- Erstattungen berücksichtigenWerden gegengerechnet.
- Kappung prüfenBei hohem Einkommen ggf. Antrag stellen.
- Kapitalerträge beachtenKiSt läuft automatisch mit der Abgeltungsteuer.
- ELStAM kontrollierenKonfession korrekt hinterlegt?
- Bei Austritt: Frist beachtenWirkung je nach Landesrecht.
- Anlage Sonderausgaben nutzenDort die Kirchensteuer angeben.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist die Kirchensteuer 2026?
Sie beträgt 8 % der festgesetzten Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg und 9 % in allen anderen Bundesländern. Bemessungsgrundlage ist die Einkommensteuer, nicht das Einkommen.
Kann ich die Kirchensteuer von der Steuer absetzen?
Ja, in voller Höhe als Sonderausgabe nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG, ohne Höchstbetrag. Erstattete Kirchensteuer wird gegengerechnet. Ausgenommen ist die Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge.
Was ist die Kappung der Kirchensteuer?
Eine Deckelung der Kirchensteuer auf einen bestimmten Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens (je nach Land meist 2,75–4 %). Sie begrenzt die Belastung bei hohen Einkommen. In manchen Ländern erfolgt sie automatisch, in anderen nur auf Antrag.
Wird auf Kapitalerträge Kirchensteuer fällig?
Ja. Sie wird zusammen mit der Abgeltungsteuer automatisch einbehalten. Die Banken rufen dein Kirchensteuermerkmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Der Kirchensteuerzuschlag senkt zugleich die Abgeltungsteuer geringfügig.
Zahlen beide Ehepartner Kirchensteuer?
Nur der Partner, der Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft ist, zahlt Kirchensteuer auf seinen Anteil. Gehören beide unterschiedlichen oder keiner Konfession an, gelten Sonderregeln (z. B. besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe).
Was ändert sich steuerlich beim Kirchenaustritt?
Die Kirchensteuerpflicht endet – je nach Bundesland mit Ablauf des Austrittsmonats oder des Folgemonats. Damit entfällt der Zuschlag, aber auch der Sonderausgabenabzug für die Kirchensteuer. Der Austritt wird beim Standesamt oder Amtsgericht erklärt.
Bekomme ich zu viel gezahlte Kirchensteuer zurück?
Ja. Über die Einkommensteuerveranlagung wird die tatsächlich geschuldete Kirchensteuer ermittelt. Wurde über die Lohnsteuer zu viel einbehalten, erstattet das Finanzamt die Differenz – und der Sonderausgabenabzug wirkt zusätzlich.
Wo trage ich die Kirchensteuer ein?
In der Anlage Sonderausgaben. Die im Jahr gezahlte Kirchensteuer trägst du dort ein; erhaltene Erstattungen werden abgezogen. Das Finanzamt berücksichtigt den vollen Betrag als Sonderausgabe.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Alle Werte wurden am 9. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.


