Kirchensteuer 2026 berechnen
Der Rechner ermittelt deine Kirchensteuer aus der Einkommensteuer – 8 % oder 9 % – prüft die Kappung der Progression und zeigt, wie viel der Sonderausgabenabzug zurückholt.
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So wird die Kirchensteuer bemessen
Bemessung an der Einkommensteuer
Die Kirchensteuer ist ein Zuschlag zur Einkommensteuer: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen übrigen Bundesländern. Bemessungsgrundlage ist die festgesetzte Einkommensteuer – bei Familien gemindert um die Kinderfreibeträge, selbst wenn beim Kindergeld die Günstigerprüfung greift.
Kappung und Sonderausgabenabzug
Die meisten Länder begrenzen die Kirchensteuer über die Kappung der Progression auf 2,75 %–4 % des zu versteuernden Einkommens; sie entlastet vor allem hohe Einkommen und muss teils beantragt werden. Zusätzlich ist die gezahlte Kirchensteuer unbeschränkt als Sonderausgabe abziehbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG) und senkt so das zu versteuernde Einkommen des Folgejahres.
- Bayern kennt keine Kappung; dafür gilt dort der niedrigere Satz von 8 %.
- Bei glaubensverschiedener Ehe wird nur der kirchenangehörige Ehegatte herangezogen.
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