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Ratgeber · Steuerbescheid§ 309 AOP-Konto§ 258 AO

Kontopfändung: schnell handeln, nicht abwarten

Das Finanzamt vollstreckt ohne Gerichtsurteil. Zwischen fälliger Steuer und gepfändetem Konto liegen oft nur wenige Wochen – und danach entscheidet Tempo darüber, ob der Betrieb weiterläuft.

Mann mit verschränkten Armen steht in einem hellen BüroDie Vollstreckung setzt drei Dinge voraus: fällige Steuer, Leistungsgebot und Ablauf der Wochenfrist.

Das Finanzamt ist eigene Vollstreckungsbehörde und benötigt keinen gerichtlichen Titel. Vollstreckt werden darf, wenn die Steuer fällig ist, ein Leistungsgebot ergangen ist und seither mindestens eine Woche vergangen ist. Eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung wirkt sofort mit Zustellung an die Bank – das Konto ist dann blockiert.

Zuletzt fachlich geprüft am 23. Juli 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Typische Reihenfolge: Fälligkeit, Mahnung mit Säumniszuschlägen von 1 % je angefangenem Monat, Vollstreckungsankündigung und schließlich die Pfändung von Konten, Forderungen oder Sachen. Die Pfändung erfasst auch künftige Guthaben. Schutz bietet das Pfändungsschutzkonto: Der monatliche Grundfreibetrag bleibt automatisch verfügbar, Erhöhungsbeträge für Unterhaltspflichten und Sozialleistungen sind nachzuweisen. Gegen die Vollstreckung selbst hilft der Antrag auf Vollstreckungsaufschub nach § 258 AO, wirtschaftlich meist verbunden mit einem Stundungs- oder Ratenzahlungsantrag nach § 222 AO. Einwendungen gegen die zugrunde liegende Steuerfestsetzung sind dagegen im Einspruchsverfahren zu klären.

Vom Bescheid zur Pfändung

Nach Fälligkeit entstehen kraft Gesetzes Säumniszuschläge von 1 % je angefangenem Monat auf den auf 50 € abgerundeten Betrag. Es folgen Mahnung und Vollstreckungsankündigung – beide sind keine Voraussetzung, aber Verwaltungspraxis. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung geht direkt an die Bank; du erhältst nur eine Abschrift. Ab Zustellung darf die Bank nicht mehr auszahlen.

Rechenbeispiel

Zeitachse bei 12.000 € Steuerrückstand

FälligkeitTag 0
Säumniszuschläge pro Monat120 €
Mahnungetwa Tag 14
Vollstreckungsankündigungetwa Tag 30
Kontopfändungab Tag 45 möglich

Pfändungsschutzkonto einrichten

Jedes Girokonto kann auf Verlangen in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden – die Bank muss das innerhalb von vier Geschäftstagen umsetzen, auf Wunsch rückwirkend zum Monatsersten. Der Grundfreibetrag steht automatisch zur Verfügung. Erhöhungsbeträge für unterhaltsberechtigte Personen, Kindergeld und bestimmte Sozialleistungen musst du mit Bescheinigung nachweisen.

Geschäftskonten sind ungeschützt

Der P-Konto-Schutz gilt nur für Konten natürlicher Personen. Geschäftskonten von GmbH, UG oder Personengesellschaften sind vollständig pfändbar – hier hilft nur der Vollstreckungsaufschub oder eine Vereinbarung mit der Vollstreckungsstelle.

Die richtigen Anträge – und ihre Reihenfolge

Gegen die Vollstreckung wirkt der Vollstreckungsaufschub nach § 258 AO, wenn sie im Einzelfall unbillig ist. Wirtschaftlich flankiert wird er durch Stundung oder Ratenzahlung nach § 222 AO, in Härtefällen durch den Erlass nach § 227 AO. Ist die Steuerfestsetzung selbst strittig, brauchst du zusätzlich Einspruch und Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO – nur sie beseitigt die Fälligkeit.

Wenn es eng wird: Grenzen und nächste Schritte

Reicht die Liquidität dauerhaft nicht, ist die frühzeitige Offenlegung gegenüber der Vollstreckungsstelle meist der bessere Weg als das Abwarten weiterer Maßnahmen. Bei Kapitalgesellschaften ist zusätzlich die Insolvenzantragspflicht im Blick zu behalten; nicht abgeführte Lohnsteuer und Sozialabgaben begründen persönliche Haftung der Geschäftsführung.


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Bei Pfändung richtig reagieren

6 Punkte · Vollstreckung
  • P-Konto beantragenUmwandlung binnen vier Geschäftstagen verlangen.
  • Erhöhungsbeträge nachweisenBescheinigung für Unterhalt und Sozialleistungen.
  • Vollstreckungsstelle kontaktierenRatenangebot mit Zahlen unterlegen.
  • § 258 AO beantragenVollstreckungsaufschub schriftlich begründen.
  • Festsetzung prüfenEinspruch und AdV, wenn der Bescheid falsch ist.
  • Lohnsteuer priorisierenPersönliche Haftung vermeiden.

Häufige Fragen (FAQ)

Darf das Finanzamt ohne Gericht pfänden?

Ja. Es ist eigene Vollstreckungsbehörde und benötigt keinen gerichtlichen Titel.

Wie schnell kann gepfändet werden?

Frühestens eine Woche nach Bekanntgabe des Leistungsgebots und Fälligkeit der Steuer.

Was schützt ein P-Konto?

Den monatlichen Grundfreibetrag automatisch, weitere Beträge nach Nachweis von Unterhaltspflichten oder Sozialleistungen.

Hilft ein Einspruch gegen die Pfändung?

Nur mittelbar. Gegen die Vollstreckung wirkt § 258 AO, gegen die Steuerfestsetzung Einspruch mit Aussetzung der Vollziehung.

Sind Geschäftskonten geschützt?

Nein. Der P-Konto-Schutz gilt nur für Konten natürlicher Personen.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben wurden am 23. Juli 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. § 254 AO – Voraussetzungen für den Beginn der Vollstreckung. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  2. § 258 AO – Einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  3. § 222 AO – Stundung. Gesetze im Internet, Bundesamt für Justiz.
  4. §§ 850k, 899 ff. ZPO – Pfändungsschutzkonto und Freibeträge, Stand 2026.
SteuerNest Redaktion
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Wir übersetzen Steuerrecht in verständliche Sprache und prüfen jede Zahl gegen die Primärquelle. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

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