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Ratgeber · Arbeitnehmer Minijob 603 € Grenze Mindestlohn 13,90 €

Minijob 2026: die neue 603-Euro-Grenze

Zum 1. Januar 2026 ist der Mindestlohn auf 13,90 € gestiegen – und mit ihm die Minijob-Grenze auf 603 € im Monat (7.236 € im Jahr). Dieser Ratgeber erklärt, was sich für Beschäftigte und Arbeitgeber ändert, wie die Steuer läuft und wo die Grenze zum Midijob verläuft.

Minijobber prüft seinen Verdienst am SmartphoneSeit Januar 2026 dürfen Minijobber 603 € statt 556 € im Monat verdienen – die Arbeitszeit bleibt gleich.

Der Mindestlohn ist zum 1. Januar 2026 von 12,82 € auf 13,90 € gestiegen. Weil die Minijob-Grenze seit 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist, klettert sie automatisch mit: von 556 € auf 603 € im Monat. Übers Jahr sind das 7.236 €.

Zuletzt fachlich geprüft am 13. August 2026 · Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026

Das Wichtigste in Kürze

Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 € pro Monat bzw. 7.236 € im Jahr. Grundlage ist der Mindestlohn von 13,90 € × 10 Wochenstunden. Der Arbeitgeber führt in der Regel eine pauschale Lohnsteuer von 2 % ab – dann musst du den Verdienst nicht in deiner Steuererklärung angeben. Oberhalb von 603 € beginnt der Übergangsbereich (Midijob) bis 2.000 €.

Was sich 2026 ändert

Für die maximale Arbeitszeit ändert sich nichts: Bei Mindestlohn bleiben es rund 43 Stunden im Monat bzw. etwa 10 Stunden pro Woche. Steigt der Lohn, sinkt automatisch die Grenze steht die Verdienstgrenze im Vordergrund, nicht die Stundenzahl. Wer 2025 knapp über der damaligen Grenze von 556 € lag, rutscht bei gleichem Gehalt 2026 automatisch in den Minijob – und muss ggf. mit dem Arbeitgeber klären, ob das gewollt ist.

603 € pro Monat, 7.236 € im Jahr

Die Grenze berechnet sich aus Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro: 13,90 € × 130 ÷ 3 = 602,33 € → 603 €. Über das Jahr ergibt das 7.236 €. Bei schwankendem Verdienst zählt diese Jahresgrenze – wichtig, wenn manche Monate über und andere unter 603 € liegen.

Steuer: die 2-%-Pauschale

In den meisten Fällen übernimmt der Arbeitgeber die Versteuerung pauschal mit 2 % (§ 40a EStG). Für dich als Minijobber bedeutet das: kein Lohnsteuerabzug, keine Angabe in der Steuererklärung. Alternativ kann der Job über deine Lohnsteuerklasse abgerechnet werden – das lohnt sich nur in Sonderfällen. Von der Rentenversicherung kannst du dich auf Antrag befreien lassen (Eigenanteil sonst rund 22 € im Monat).

Beispiel: Aushilfe im Einzelhandel

Stundenlohn 13,90 €, 43 Stunden/Monat → rund 598 € Verdienst → Minijob. Der Arbeitgeber führt 2 % Pauschalsteuer ab, der Verdienst bleibt für die Aushilfe steuer- und angabefrei. Bei 15 €/h dürften nur noch rund 40 Stunden gearbeitet werden, um unter 603 € zu bleiben.

Grenze zum Midijob

Oberhalb von 603 € beginnt der Übergangsbereich (Midijob) und reicht bis 2.000 € im Monat. Dort zahlst du reduzierte, mit dem Verdienst ansteigende Sozialbeiträge bei vollem Versicherungsschutz. Wer bewusst sozialversicherungspflichtig bleiben will, muss 2026 also über 603,01 € kommen.

Grenze gelegentlich überschreiten

Ein unvorhersehbares Überschreiten (z. B. Krankheitsvertretung) ist in höchstens zwei Kalendermonaten pro Zeitjahr erlaubt, dabei maximal bis zum Doppelten der Grenze (1.206 €). Die Jahresobergrenze von 8.442 € (14 × 603 €) darf nicht gerissen werden – sonst wird aus dem Minijob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Die häufigsten Fehler

  • Nur auf die Stundenzahl schauen: Entscheidend ist der Monatsverdienst von 603 €, nicht eine feste Stundengrenze.
  • Jahresgrenze übersehen: Bei schwankendem Lohn zählt 7.236 € im Jahr.
  • Alten Vertrag nicht anpassen: Steht ein fester Stundenlohn unter 13,90 € im Vertrag, muss er auf den Mindestlohn angehoben werden.
  • RV-Befreiung unüberlegt: Die Befreiung spart rund 22 €/Monat, kostet aber Rentenpunkte.

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Für Beschäftigte & Arbeitgeber

5 Punkte
  • Verdienst ≤ 603 €/Monat prüfenJahresgrenze 7.236 € bei schwankendem Lohn beachten.
  • Stundenlohn ≥ 13,90 €Der Mindestlohn 2026 gilt auch im Minijob.
  • Pauschalsteuer 2 % klärenÜbernimmt der Arbeitgeber – dann keine Angabe in der Erklärung.
  • Rentenversicherung entscheidenBefreiung möglich, kostet aber Rentenanwartschaften.
  • Midijob-Alternative prüfenÜber 603,01 € = voller Sozialversicherungsschutz.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?

Sie liegt bei 603 € pro Monat bzw. 7.236 € im Jahr. Grundlage ist der zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € gestiegene Mindestlohn.

Muss ich meinen Minijob in der Steuererklärung angeben?

In der Regel nein. Wenn der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer von 2 % abführt, ist der Verdienst für dich steuerfrei und muss nicht angegeben werden.

Wie viele Stunden darf ich 2026 im Minijob arbeiten?

Es gibt keine feste Stundengrenze. Bei Mindestlohn von 13,90 € sind rund 43 Stunden pro Monat möglich, ohne die 603-€-Grenze zu überschreiten.

Was passiert, wenn ich die Grenze überschreite?

Ein unvorhersehbares Überschreiten ist in maximal zwei Monaten pro Zeitjahr bis 1.206 € erlaubt. Dauerhaftes Überschreiten macht aus dem Minijob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Wo beginnt der Midijob 2026?

Der Übergangsbereich beginnt bei 603,01 € und endet bei 2.000 € im Monat. Dort gelten reduzierte Sozialbeiträge bei vollem Versicherungsschutz.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Werte wurden am 13. August 2026 anhand der folgenden Primär- und Fachquellen geprüft. Rechtsstand: Veranlagungszeitraum 2026.

  1. Minijob-Zentrale: Verdienstgrenze 2026. Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
  2. § 40a EStG – Pauschalierung der Lohnsteuer. Gesetze im Internet.
  3. Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung: Mindestlohn 13,90 € ab 1.1.2026.
  4. § 8 SGB IV – Geringfügige Beschäftigung. Gesetze im Internet.
SteuerNest Redaktion
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